GZ: BMUKK-17.710/0006-Pers./2010
Im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist die Funktion der stellvertretenden Leitung der Sektion II (Berufsbildendes Schulwesen, Erwachsenenbildung und Schulsport) zu besetzen.
Die Funktion ist der Verwendungsgruppe A/A1, Funktionsgruppe 7 bzw. der Entlohnungsgruppe a/v1, Bewertungsgruppe 5, zuzuordnen und gemäß § 141 Beamten-Dienstrechtsgesetz bzw. § 68 Vertragsbedienstetengesetz durch befristete Betrauung für einen Zeitraum von fünf Jahren zu besetzen.
Gemäß § 15b Ausschreibungsgesetz 1989 sind nur Bewerbungen von Personen zulässig, die mit der Leitung einer der Funktionsgruppe 5 oder 6 der Verwendungsgruppe A1 zu geordneten Abteilung innerhalb der Sektion II dauernd betraut sind.
Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:
Abgeschlossenes Hochschulstudium
| 1. Leitende Tätigkeit und mehrjährige Erfahrung bei der Erstellung und Implementierung von bildungspolitisch relevanten Vorhaben sowie deren Vermittlung im Rahmen der Fortbildung | 25 % |
| 2. Fundierte Kenntnisse der pädagogischen Grundsatzfragen betreffend Gesetze und Verordnungen des berufsbildenden Schulwesens sowie umfassende Kenntnisse des berufsbildenden Schulbereichs und seiner speziellen Erfordernisse an den Nahtstellen | 25 % |
| 3. Mehrjährige Erfahrung mit Qualitätsentwicklung und –sicherung an BMHS und der kompetenzorientierten Unterrichtsentwicklung (Lehrplan, Bildungsstandards, abschließende Prüfungen) | 20 % |
| 4. Erfahrung mit Kooperationen in facheinschlägigen Berufsfeldern und mit berufspädagogischen Entwicklungen | 10 % |
| 5. Mehrjährige Erfahrung im Projektmanagement | 10 % |
| 6. Mehrjährige Leitungserfahrung, Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung | 5 % |
| Organisationstalent, Eignung zur Mitarbeiter/innenführung sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz. | 5 % |
Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.
Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Aushang dieser Ausschreibung an der Amtstafel des BMUKK (Minoritenplatz 5) unter Anführung der Gründe, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Bekleidung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Personalabteilung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur einzubringen.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Im Sinne des § 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz werden Frauen, die gleich geeignet wie männliche Bewerber sind, bei der Betrauung der Funktion bevorzugt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Wien, 2. Dezember 2010
Für die Bundesministerin:
Mag. Simone Hoffmann
Geändert am 31.01.2011