GZ: BMUKK-17.714/0015-Pers./2011
Gemäß § 20 Abs. 1 Ausschreibungsgesetz 1989 iVm § 7 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz ist die Funktion der Leitung der Abteilung III/12 (Soziale Angelegenheiten der Schüler/innen) im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur zu besetzen. Diese Funktion ist der Verwendungsgruppe A/A1, Funktionsgruppe 4 bzw. der Entlohnungsgruppe a/v1, Bewertungsgruppe 3, zuzuordnen.
Wertigkeit: A1/4
Dienststelle: Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur - Zentralstelle
Dienstort: Wien
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
ehestmöglich
In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere:
Gewährleistung einer rechtskonformen und österreichweit einheitlichen Vollziehung des Schülerbeihilfengesetzes
Fachliches Management und Weiterentwicklung der laufenden IT-Anwendungen, insbesondere Schülerbeihilfe-Online
Ermäßigungen der Betreuungs- und Nächtigungsbeiträge für die Zentrallehranstalten, insb. Nachmittagsbetreuung
Rechtsangelegenheiten des Sports und der Erwachsenenbildung sowie Angelegenheiten des Vereins- und Abgaberechts; Schülerunfallversicherung und -verhütung
Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:
Abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium oder gleichwertiger Abschluss
| 1. Ausgezeichnete Kenntnisse im Schülerbeihilfenrecht, mehrjährige Erfahrung im Bereich des Schülerbeihilfenverfahrens | 30 % |
| 2. Sehr gute Kenntnisse auf dem Gebiet der sozialen Gesetzgebung (Sozialversicherung, Beihilfen und Förderungen), Kenntnisse im Steuerrecht | 25 % |
| 3. Kenntnisse und Erfahrung in der fachlichen Projektbegleitung im IT-Bereich | 25 % |
| 4. Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung | 10 % |
| 5. Organisationsfähigkeit, Eignung zur Mitarbeiter/innenführung sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz | 10 % |
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen: Bewerbungsgesuch, Lebenslauf, konzeptive Leitvorstellung für die Aufgabenerfüllung der Abteilung sowie eine Darlegung der Gründe, die den Bewerber bzw. die Bewerberin für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.
Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Bekanntmachung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die
jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der
ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der
Prozentsatz gibt an, mit
welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der
Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.
Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der in der Bekanntmachung genannten Stelle einlangt (Postlauf wird nicht berücksichtigt).
Bewerbungsgesuche sind innerhalb von zwei Wochen nach Aushang dieser Bekanntmachung an der Amtstafel des BMUKK (Minoritenplatz 5) bzw. nach Eintragung in der Jobbörse des Bundes unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Personalabteilung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, 1014 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E-Mail an personalabteilung@bmukk.gv.at einzubringen.
Wien, 10. August 2011
Für die Bundesministerin:
Mag. Simone Hoffmann
Aushang an der Amtstafel (Fristbeginn): 11. August 2011
Geändert am 11.08.2011