GZ: BMUKK-17.714/0016-Pers./2011

Ausschreibung der Funktion der Stellvertretenden Leitung der Sektion III (Bereich Entwicklung Pädagogische Hochschulen, Besetzungsverfahren und Personalentwicklung LehrerInnenpersonal) im BMUKK

Gemäß § 15a Ausschreibungsgesetz 1989, BGBI.Nr. 85, in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Bundesministeriengesetz 1986, BGBI.Nr. 76, wird die Funktion der stellvertretenden Leitung der Sektion III (Bereich Entwicklung Pädagogische Hochschulen, Besetzungsverfahren und Personalentwicklung Lehrerinnenpersonal) im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur öffentlich ausgeschrieben.

Diese Funktion ist der Verwendungsgruppe AlA1, Funktionsgruppe 7 bzw. der Entlohnungsgruppe a/v1, Bewertungsgruppe 5, zuzuordnen und gemäß § 141 Beamten-Dienstrechtsgesetz bzw. § 68 Vertragsbedienstetengesetz durch befristete Betrauung für einen Zeitraum von fünf Jahren zu besetzen.

Wertigkeit: A1/7
Dienststelle: Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Zentralstelle
Dienstort: Wien
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich

Aufgaben und Tätigkeiten

In den Aufgabenbereich dieses Bereichs fallen insbesondere:

  • Strategische Planung und Steuerung von Maßnahmen zur Organisations-und Personalentwicklung der Pädagogischen Hochschulen
  • Ressortübergreifende Koordination und Kooperation insbesondere zum Schwerpunkt Entwicklung Pädagogische Hochschulen
  • Sektionsübergreifende Koordination und Kooperation zur Entwicklung der Pädagogischen Hochschulen und zur Personalentwicklung des Lehrerinnenpersonals; sowie Zusammenarbeit mit den einschlägigen Interessensverbänden
  • Gesamtkoordination von Besetzungsverfahren von Schulleitungen und Schulaufsicht
  • Initiativsetzung, Planung und Steuerung von Personalentwicklungsmaßnahmen im Bereich des Lehrerinnenpersonals (Neues Dienst-und Besoldungsrecht; Mittleres Management; Schulmanagement)

Erfordernisse

Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

Allgemeine Voraussetzungen:

Abgeschlossenes Hochschulstudium oder gleichwertiger Abschluss

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

1. Ausgezeichnete Kenntnisse der Aufbauorganisation und der rechtlichen Grundlagen des tertiären Sektors; mehrjährige Erfahrungen in unterschiedlichen Einsatzbereichen des Hochschulsektors 35%
2. Umfassende Kenntnisse der Aufbauorganisation, der Verwaltungsprozesse und der rechtlichen Grundlagen des Bildungssystems; Erfahrungen im Bereich des Personalmanagements inkl. Besetzungsverfahren; mehrjährige Erfahrung und Kompetenz in der Umsetzung von ressortübergreifenden Projekten 25%
3. Entwicklung und Umsetzung bildungspolitscher Strategien sowie Kenntnisse und mehrjährige Erfahrung in der strategischen Steuerung an der Schnittstelle von Politik und Verwaltung 20%
4. Kommunikations-und Kooperationsfähigkeit, Fähigkeit zur Verhandlungsleitung sowie Bereitschaft zu hoher zeitlicher Flexibilität 10 %
5. Koordinations-und Managementerfahrung, Eignung zur Mitarbeiter/innen-und Teamführung sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz 10 %


Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11 b bzw. § 11 c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:
Bewerbungsgesuch, Lebenslauf, konzeptive Leitvorstellung für die Aufgabenerfüllung des Bereiches sowie eine Darlegung der Gründe, die den Bewerber bzw. die Bewerberin für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.

Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.

Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle (z. B. Wirtschaftsunternehmen) erwünscht. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht.

Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der in der Bekanntmachung genannten Stelle
einlangt (Postlauf wird nicht berücksichtigt).

Das Monatsentgelt beträgt mindestens 7.474,40 Euro.
Es erhöht sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige allfällige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.

Kontaktinformation

Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Personalabteilung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, 1014 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E-Mail an personalabteilung@bmukk.gv.at einzubringen.

Wien, 10. August 2011

Für die Bundesministerin:
Mag. Simone Hoffmann

Veröffentlichung in der Wiener Zeitung (Fristbeginn): 12. August 2011

Geändert am 12.08.2011

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