GZ: BMUKK-17.716/0003-Pers./2011

Ausschreibung der Funktion der Leitung der Abteilung IV/5 im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

Gemäß § 20 Abs. 1 Ausschreibungsgesetz 1989 iVm § 7 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz ist die Funktion der Leitung der Abteilung IV/5 (Informationsmanagement) im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur zu besetzen. Diese Funktion ist der Verwendungsgruppe A/A1, Funktionsgruppe 4 bzw. der Entlohnungsgruppe a/v1, Bewertungsgruppe 3, zuzuordnen.

Wertigkeit: A1/4
Dienststelle: Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur - Zentralstelle
Dienstort: Wien
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich

Aufgaben und Tätigkeiten

In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere:

  • Koordination, Konzepterstellung und Weiterentwicklung der Präsentationen des Kultur- und Wissenserbes
  • Initiativsetzung, Planung und Steuerung im Bereich der Verbreitung von kulturellen Informationen sowie Kulturvermittlungsangelegenheiten unter Einsatz moderner Informationstechnologien
  • Angelegenheiten der Digitalisierung des kulturellen Erbes national und international
  • Koordination der internationalen Angelegenheiten für den Bereich der Sektion IV
  • Kulturstatistik

Erfordernisse

Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

Allgemeine Voraussetzungen:

Abgeschlossenes Hochschulstudium oder gleichwertiger Abschluss

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

1. Erfahrungen im Bereich der Kommunikation und Präsentation kultureller Inhalte und fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet der Öffentlichkeitsarbeit 30 %
2. Mehrjährige Erfahrung und Kompetenz bei der Koordination und Planung von Projekten unter Einsatz moderner Informationstechnologien 30 %
3. Erfahrungen im Bereich nationaler und internationaler Koordination kultureller Angelegenheiten insbesondere auf dem Gebiet neuer Medien 15 %
4. Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Kulturstatistik 10 %
5. Fremdsprachenkenntnisse (insbesondere Englisch) 5 %
6. Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung; Organisationsfähigkeit, Eignung zur Mitarbeiter/innenführung sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz 10 %

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:
Bewerbungsgesuch, Lebenslauf, konzeptive Leitvorstellung für die Aufgabenerfüllung der Abteilung sowie eine Darlegung der Gründe, die den Bewerber bzw. die Bewerberin für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.

Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Bekanntmachung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.

Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der in der Bekanntmachung genannten Stelle
einlangt (Postlauf wird nicht berücksichtigt).

Kontaktinformation

Bewerbungsgesuche sind innerhalb von zwei Wochen nach Aushang dieser Bekanntmachung an der Amtstafel des BMUKK (Minoritenplatz 5) bzw. nach Eintragung in der Jobbörse des Bundes unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Personalabteilung des
Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, 1014 Wien, Minoritenplatz 5 oder per
E-Mail an personalabteilung@bmukk.gv.at einzubringen.

Wien, 10. August 2011
Für die Bundesministerin:
Mag. Simone Hoffmann

Aushang an der Amtstafel (Fristbeginn): 11. August 2011

Geändert am 11.08.2011

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