GZ: BMUKK-17.713/0006-Pers./2010

ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 3 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl.Nr. 85, der Funktion der Leitung der Abteilung Präs.7 im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

Im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist die Funktion der Leitung der Abteilung Präs.7 (Öffentlichkeitsarbeit - Bildungsmedien) zu besetzen.

In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere:

  • Planung, Koordination und Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit und der Kommunikation des Ressorts
  • Herausgabe und Herstellung der Publikationen des BMUKK
  • Medienbeobachtung und -dokumentation
  • Koordination der Internet-Informationsdienste der Zentralstelle
  • Angelegenheiten der Medienbildung und des Jugendmedienschutzes
  • Bildungsmedienkooperation mit dem ORF
  • audiovisuelle Unterrichtsmittel
  • Koordination Erscheinungsbild des Ministeriums; Bürgerservice

Die Funktion ist der Verwendungsgruppe A/A1, Funktionsgruppe 6 bzw. der Entlohnungsgruppe a/v1, Bewertungsgruppe 4, zuzuordnen.

Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

Allgemeine Voraussetzungen:
Abgeschlossenes Hochschulstudium oder gleichwertiger Abschluss

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

1. Mehrjährige leitende Erfahrung im Bereich der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit 30 %
2. Leitende Erfahrung, umfassende Kenntnisse und Kompetenzen im Bereich Corporate Identity / Corporate Design (Marken- und Imagebildung) 20 %
3. Mehrjährige Erfahrung im Bereich Bildungskommunikation 15 %
4. Erfahrung in der Abwicklung von Medienkooperationen (Print, Online, TV, Radio) und in der Erstellung von Publikationen 10 %
5. Mehrjährige Erfahrung im Bereich Veranstaltungs- und Projektmanagement 10 %
6. Überdurchschnittliche Ausdrucksfähigkeit und Beherrschung wenigstens einer lebenden Fremdsprache in Wort und Schrift 5 %
7. ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeit, Entscheidungsfreudigkeit und hohe Leistungsbereitschaft 5 %
8. Organisationsfähigkeit, Eignung zur Mitarbeiter/innen- und Teamführung sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz 5 %

Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.

Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" unter Anführung der Gründe, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Bekleidung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Personalabteilung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, 1014 Wien, Minoritenplatz 5, einzubringen.

Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle (z. B. Wirtschaftsunternehmen) erwünscht. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Im Sinne des § 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz werden Frauen, die gleich geeignet wie männliche Bewerber sind, bei der Betrauung der Funktion bevorzugt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Wien, 23. Dezember 2010

Für die Bundesministerin:
Mag. Simone Hoffmann

Veröffentlichung in der Wiener Zeitung (Fristbeginn): 28. Dezember 2010

Geändert am 04.01.2011

 top