Foto: Hans Ringhofer
Die Bildungsoffensive – Der Wohlstand unseres Landes wird im Klassenzimmer entschieden
Bildungsministerin Claudia Schmied zieht eine positive Bilanz zum aktuellen Stand der Bildungsoffensive und gibt
einen Ausblick auf ihre Vorhaben für das Jahr 2012.
Die Bildungs-Offensive
Beschlüsse 2011
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Mitverwendung von LandeslehrerInnen im Bundesdienst
Beschluss im Parlament im
Mai 2011
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Schulaufsicht NEU
Beschluss im Parlament im Mai 2011
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Schulleiterprofil NEU
Beschluss im Parlament im Mai 2011
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Schulische Tagesbetreuung
Finanzierung gesichert
Beschluss
der Sammelnovelle und der 15a-Vereinbarung im Parlament im Juli 2011
Fördermodelle mit den Bundesländern
vereinbart
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Oberstufe NEU
Beschlüsse: Ministerrat am 6. Dezember 2011, Nationalrat am
19.1.2012
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Integration auf der 9. Schulstufe
Beschlüsse: Ministerrat am 6. Dezember
2011, Nationalrat am 19.1.2012
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Neue Mittelschule
Übernahme ins Regelschulwesen ab September 2012
Finanzierung gesichert
Beschluss im Ministerrat am 20. Dezember 2011
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Nachholen von Bildungsabschlüssen
Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a
B-VG
Beschlüsse: Ministerrat am 11. Oktober 2011, Nationalrat am 19.1.2012
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Neues Dienst- und Besoldungsrecht für Hochschullehrende (PH)
Sozialpartner-Einigung erfolgt
Beschluss im Ministerrat am 13. Dezember 2011
Projekte für 2012
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Verlängerung der schulischen Sprachförderung
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9. Schulstufe/Attraktivierung der Polytechnischen Schule
Runder Tisch mit
Parlamentsparteien
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Stärkung der Schulpartnerschaft
Abstimmungsgespräche
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PädagogInnenbildung NEU
Drei Reformpakete 2011 beschlossen, Entwicklungsrat
eingerichtet
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Neues Lehrerdienst- und Besoldungsrecht
Verhandlungen und Gespräche laufen
Ausbau der schulischen Tagesbetreuung
2006 war die Ausgangslage ein Angebot von 62.700 Betreuungsplätzen. Im Schuljahr 2012/12 sind es bereits
105.000 Plätze. In zumindest einer Schule pro Bezirk wird schulische Tagesbetreuung angeboten. Insgesamt gibt es
bereits an 25 Prozent der Schulen der Primar- und Sekundarstufe I Betreuungsangebote. Im Jahr 2012/13 soll es schon
eine Verdoppelung gegenüber 2006 auf rund 120.000 Plätze geben.
Bis 2015 werden jährlich 80 Millionen Euro Bildungs-Offensivmittel investiert. Ziel ist es, dort
ein Angebot an Tagesbetreuung zu schaffen, wo eine entsprechende Nachfrage besteht. Dafür werden die derzeit
bestehenden 105.000 Plätze auf 160.000 für die schulische Tagesbetreuung ausgeweitet. Inklusive der
Hortplätze sollen ab 2015 insgesamt 210.000 Plätze angeboten werden, was eine Verdoppelung des Angebots
darstellt.
Im Parlament wurde das Paket zum Ausbau der Ganztägigen Schulformen beschlossen:
- Neben klassen-, schulstufen- und schulübergreifenden Angeboten wird schulartenübergreifende
Tagesbetreuung ermöglicht.
- Schon ab 12 angemeldeten SchülerInnen – falls keine schulübergreifende Form der
Ganztagesbetreuung möglich ist – muss ein verpflichtendes Angebot zur schulischen Tagesbetreuung zustande kommen.
- Für den Bereich der Freizeitpädagogik gibt es eine Ausbildung als „akademischer
Freizeitpädagoge“ (zwei Semester, berufsbegleitend) an Pädagogischen Hochschulen.
Mit den Bundesländern wurden 15a-Vereinbarungen abgeschlossen, mit denen die Zuteilung der
Offensivmittel, die als Anschubfinanzierung und zum Teil für den Ausbau der Infrastruktur eingesetzt
werden, geregelt wird. Dabei werden auch einheitliche Qualitätskriterien verankert. Zusätzlich wird es verstärkte
Kooperationen mit Sport- und Kulturvereinen sowie Musikschulen geben.
Leistung zählt: Oberstufe NEU
Individualisierung und gezielte Förderung schaffen eine neue Lehr- und Lernkultur
Seit mehreren Jahren gibt es Schulversuche an AHS- und BMHS-Standorten, deren Ziel eine
effiziente Neugestaltung der Schullaufbahn ist. Seit diesem Schuljahr sind österreichweit ca. 40 Standorte
beteiligt.
Auf Basis der Erfahrungen wurde in einer Arbeitsgruppe des BMUKK ein Modell der Oberstufe
NEU mit semesterweiser Lehrstoffverteilung (Kompetenzmodule) entwickelt. Im Zentrum stehen ein erweitertes
Frühwarnsystem, individuelle Lernbegleitung und Fördermaßnahmen. Die semesterweise Lehrstoffverteilung bedeutet eine
Verdichtung des Lern- und Arbeitsklimas und schafft einen besseren Überblick über etwaige Defizite von
SchülerInnen. Es geht um schrittweise und kontinuierliche Leistungserbringung und die verbesserte
Vorbereitung auf eine universitäre Ausbildung. Es geht um das Fördern von Selbständigkeit und Eigenverantwortung und
das Eingehen auf Interessen und Begabungen.
So funktioniert die Oberstufe NEU im Detail
-
Geltungsbereich: alle 3 bis 5-jährigen mittleren und höheren Schulen, ab der
10. Schulstufe
- Beibehaltung des Klassenverbands
-
semesterweise Beurteilung in Kompetenzmodulen
-
Jedes Semester muss positiv abgeschlossen werden (bei einem negativen Abschluss wird der
im betreffenden Semester nachzuholende Lehrstoff zusätzlich dokumentiert).
- Alle positiv erbrachten Leistungen bleiben erhalten, nur negativ
Abgeschlossenes muss ausgebessert werden.
- Einführung von Semesterprüfungen zum Ablegen kleinerer Lehrstoffpakete; diese können
zweimal wiederholt werden
- Die Semesternote kann höchstens auf „Befriedigend“ verbessert werden.
-
Förderunterricht zur Kompensation fachlicher Leistungsmängel.
-
Förderung von Begabungen
-
Wiederholen der Schulstufe ab dem negativen Abschluss in zwei Pflichtgegenständen. Die
Klassenkonferenz kann einmal das Aufsteigen mit drei Nicht Genügend ermöglichen.
-
Erweitertes Frühwarnsystem mit Leistungsvereinbarungen
- Die individuelle und freiwillige Lernbegleitung besteht aus methodisch-didaktischen
Anleitungen und Beratungen, Hilfe bei der Planung von Lernsequenzen und Sicherstellung einer geeigneten individuellen
Lernorganisation.
-
Abschluss der Oberstufe (und damit Antritt zur Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung) bei
positivem Abschluss aller Unterrichtsgegenstände. Einzelne Unterrichtsgegenstände können auch vorgezogen werden und
damit wird auch ein früherer Antritt zur Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung im entsprechenden Fach ermöglicht.
Der Zeitplan für die Oberstufe NEU
- Ab dem Schuljahr 2013/14 schrittweises Umstellen durch Schulversuche.
- Innerhalb von 5 Jahren sollen je 160 Schulen umgestellt werden.
- Ab 1. September 2017 gilt das Modell Oberstufe NEU für alle Schulen.
- Bei der finalisierten Umstellung der Oberstufe NEU werden rund 185.000 SchülerInnen ab der 10.
Schulstufe von den Neuerungen profitieren.
Integration auf der 9. Schulstufe
Integration in den Polytechnischen Schulen:
Derzeit gibt es 265 Polytechnische Schulen mit 20.648 SchülerInnen. Im Rahmen von Schulversuchen sind an
120 Polytechnischen Schulen etwa 700 SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Unterricht integriert,
was in etwa 3 Prozent der Gesamtschülerzahl der PTS entspricht. Umgesetzt wird dieser Ausbau der Integration
durch Übernahme in das Regelschulwesen ab 1. September 2012, da bis dahin auch die
Ausführungsgesetzgebung in den Ländern erfolgt sein sollte.
Integration in den einjährigen Haushaltungsschulen:
Derzeit gibt es 11 einjährige Haushaltungsschulen mit insgesamt 971 SchülerInnen, die alternativ zur
Polytechnischen Schule als Fachschule für wirtschaftliche Berufe besucht werden können. Auch hier erfolgt die
Integration.
Die Zielsetzung des Integrationspakets:
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Ausbau der schulischen Integration von SchülerInnen mit besonderen Bedürfnissen
-
Chancengleichheit für alle SchülerInnen und Förderung der Selbstbestimmung
- Erreichen von Teilqualifikationen
- Verbesserung der Berufschancen
Die wichtigsten Maßnahmen des Integrationspakets:
-
Verankerung des integrativen Unterrichts in der PTS und HHS
-
Lehrplan: Es wird der Lehrplan der PTS und der HHS angewendet. Individuell können bei
Bedarf auch andere Lehrpläne wie die der Sonderschule angewendet werden
-
LehrerInnen: Die SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden von
LehrerInnen mit Lehramt Sonderschule oder FachlehrerInnen mit Fortbildung unterrichtet.
-
Aufnahmeerfordernis: Galt bisher der positive Abschluss der 8. Schulstufe in beiden
Schultypen als Aufnahmeerfordernis, wird dieses Kriterium für SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf den
Besuch der 8. Schulstufe festgesetzt.
Ausbau der Neuen Mittelschule zur Regelschule
Die Neue Mittelschule ist ein zentrales Reformprojekt in Österreich. Der Strukturwandel wird von einer
Qualitätsoffensive begleitet, deren Ziel eine moderne Leistungsschule mit einer neuen
Lernkultur ist. Mit dem Ministerratsbeschluss vom 20. Dezember 2011 ist gewährleistet, dass das Parlament im
Frühjahr 2012 die notwendigen gesetzlichen Änderungen für die Übernahme der NMS ins Regelschulwesen beschließen kann.
Erstmals seit 50 Jahren wird mit der Neuen Mittelschule ein neuer Schultyp flächendeckend ins
Regelschulwesen übernommen. Die Neue Mittelschule wird die Schülerinnen und Schüler je nach Interesse und Neigung,
Begabung und Fähigkeit zum Besuch einer mittleren oder höheren Schule befähigen und sie auf das Berufsleben
vorbereiten. In diese Reform werden unter anderem für die individuelle Förderung durch Team
Teaching in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und lebende Fremdsprache im Vollausbau rund
230 Millionen Euro per anno investiert. Durch die sechs zusätzlichen Stunden pro Woche für die Individualisierung
entstehen rund 4.000 neue Arbeitsplätze für Lehrerinnen und Lehrer.
Die Kernpunkte des Reformprojekts, etwa ein Lehrplan, der in der Vertiefung dem der AHS
entspricht, klare Berechtigungen beim Übertritt in eine höhere Schule und vor allem eine neue Lehr-
und Lernkultur durch Individualisierung, sowie gezielte Förderung bei Schwächen und
bei Stärken werden umgesetzt. Ebenso wird es jeder Schule möglich sein, autonom eigene Schwerpunkte zu
setzen. Für die Entwicklungsarbeit stehen Lerndesigner zur Verfügung. Aus dem Lehrer als Wissensvermittler
wird der Lehrer als Lernbegleiter. Die Neue Mittelschule verbessert die Bildungs- und Berufschancen von
238.000 jungen Menschen, die bisher in Hauptschulen gingen. Auch weitere AHS-Unterstufen sind eingeladen,
sich an diesem zukunftsorientierten Modell zu beteiligen, in dem - allen modernen Erkenntnissen der Forschung
entsprechend - eine Entscheidung über die weitere Bildungslaufbahn im Alter von 14 Jahren gezielt vorbereitet wird.
- Zusätzlich zu den bestehenden 320 Neuen Mittelschulen wurden im Herbst 2011 insgesamt 114 neue
Standorte mit 266 ersten Klassen geschaffen, damit sind 434 Standorte in ganz Österreich mit 57.070
SchülerInnen ins System der Neuen Mittelschule integriert.
- Bei der Sitzung der Approbationskommission am 2. Dezember 2011 wurden für das Schuljahr 2012/13
insgesamt 264 neue Standorte genehmigt.
- Im Schuljahr 2012/13 werden damit 698 Standorte mit 4.270 Klassen und
voraussichtlich mehr als 81.000 Schülerinnen und Schülern als Neue Mittelschule geführt.
- Bei den Standorten ist damit schon im Schuljahr 2012/13 eine Flächendeckung von 59
Prozent erreicht.
- Bis zum Schuljahr 2015/16 sollen alle ersten Klassen umgestellt werden, bis 2018/19 werden dann
insgesamt rund 238.000 SchülerInnen (inkl. ehemaliger AHS-Standorte) an 1.178 Standorten an Neuen Mittelschulen
unterrichtet werden.
- Der vollständige Ausbau wird im Schuljahr 2018/19 erreicht werden. Dafür wird der Bund gemäß dem
Bundesfinanzrahmen insgesamt EUR 230 Mio. p.a. an Personalkosten (exkl. aller Begleitkosten) investieren.
- Ab dem Schuljahr 2012/13 wird es 264 neue Standorte der neuen Mittelschule geben. Alle
AHS-Unterstufen sind eingeladen, sich an der Umstellung auf die Neue Mittelschule zu beteiligen.
Die Qualitätskriterien sind:
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Individualisierung
Begabungen werden gefördert, Lernprobleme werden
gezielt abgebaut
-
Differenzierung
flexible Unterrichtsorganisation abgestimmt auf Thema
und Lerntempo
-
Individuelle Förderung
Orientierung des Unterrichts an den Stärken und
Schwächen jedes einzelnen Schülers/jeder einzelnen Schülerin. Jedes Kind wird in heterogenen und kleinen Lerngruppen
gefördert.
-
Kompetenzentwicklung der SchülerInnen
Verbindung von effizientem
Fachlernen, Förderung im künstlerisch-musischen sowie im sozialen Bereich
-
Zusammenarbeit von Pflichtschul- und AHS/BHS-LehrerInnen
gemeinsamer
Einsatz im Unterricht: Team-Teaching, Kleingruppenunterricht
-
Inhaltliche Schwerpunkte
Kunst- und Kulturvermittlung, Förderung von
Kindern mit Spezialbegabungen, e-learning, Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, usw.
-
Öffnung der Schule
für ExpertInnen, Sportvereine, Kulturinitiativen,
Wirtschaft usw.
-
Synergieeffekte bei der Entwicklungsarbeit
optimale Abstimmung mit
Reformprojekten wie z.B. Bildungsstandards, kleinere Klassen und Lerngruppen, Sprachförderung, usw.
Nachholen von Bildungsabschlüssen
Das wesentliche Ziel der Länder-Bund-Initiative zur Förderung grundlegender Bildungsabschlüsse für
Erwachsene, die mit Jahresbeginn 2012 begonnen hat, besteht darin, Chancengerechtigkeit und
Chancengleichheit zu fördern. Im Rahmen der „Initiative Erwachsenenbildung“ geht es darum, den sozioökonomisch
benachteiligten Bevölkerungsschichten den Bildungszugang zu sichern, die Verbreiterung der Durchlässigkeit und
die Erhöhung des Bildungsniveaus zu gewährleisten und schließlich die Zugangsmöglichkeiten zum
lebensbegleitenden Lernen für „bildungsferne“ Personen nachhaltig zu verbessern.
Zwischen Bund und Ländern wurde eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Förderung von Lehrgängen
für Erwachsene im Bereich der Basisbildung/Grundkompetenzen sowie von Lehrgängen zum Nachholen des
Pflichtschulabschlusses abgeschlossen (Inkrafttreten: 1. Jänner 2012), um erwachsenen Personen ohne ausreichende
Mindestqualifikation bessere Zugangschancen zum Arbeitsmarkt und weiterführenden Bildungsgängen zu
eröffnen sowie deren soziale Integration zu fördern. Gemeinsam einigte man sich auf ein österreichweites Fördersystem
mit einheitlichen Zugangs- und Qualitätskriterien sowie auf ein Länder-Bund Kofinanzierungsmodell mit je
50 Prozent Kostenübernahme durch Bund und Länder.
Die 15a-Vereinbarung zum Nachholen von Bildungsabschlüssen gemeinsam mit einer weiteren
15a-Vereinbarung „Ö-CERT“, die einen gemeinsamen Qualifikationsrahmen der Institutionen der
Erwachsenenbildung in Österreich schafft und für mehr Transparenz sowie Erleichterung der Förderabwicklung
sorgt, wurde mit den Ländern abgeschlossen.
Neues Dienst- und Besoldungsrecht für Hochschullehrende
Im Hinblick auf die im Regierungsprogramm vereinbarte Weiterentwicklung der Pädagogischen Hochschulen
soll eine dem Hochschulcharakter der Einrichtung Rechnung tragende inhaltliche Weiterentwicklung des Dienst- und
Besoldungsrechts der Lehrkräfte erfolgen.
Die Gesetzesnovelle ist auf folgende Ziele ausgerichtet:
- Berücksichtigung der Hochschulwerdung („forschungsgeleitete Lehre“)
- Ermöglichung eines flexibleren Personaleinsatzes für alle von den Pädagogischen Hochschulen
wahrzunehmenden Aufgaben (Lehre, Forschung, Schulentwicklung, Management und Organisation)
- Ermöglichung von mehr Fortbildungsangeboten für LehrerInnen in deren unterrichtsfreier Zeit
- Kooperation mit anderen Pädagogischen Hochschulen und mit anderen Bildungs- und
Forschungseinrichtungen, insbesondere mit in- und ausländischen Universitäten
Der Gesetzesentwurf wurde am 13. Dezember 2011 im Ministerrat beschlossen.
Verlängerung der schulischen Sprachförderung
Sprachförderkurse wurden als zusätzliche Fördermaßnahme für außerordentliche VolksschülerInnen mit
anderen Erstsprachen als Deutsch per Gesetz eingeführt und ergänzen die seit dem Schuljahr 1992/93 im Schulrecht
verankerten Maßnahmen im Bereich Deutsch als Zweitsprache. Nun steht diese pädagogisch wichtige Maßnahme wieder zur
Verlängerung an.
Ziel der Sprachförderkurse ist es, a.o. SchülerInnen an VS, HS, PTS und an der AHS-Unterstufe „jene
Sprachkenntnisse zu vermitteln, die sie befähigen, dem Unterricht der betreffenden Schulstufe zu folgen“.
Sprachförderkurse sind eine schulische Integrationsmaßnahme. Sprachver ständnis und Kommunikationsfähigkeit sind
Schlüssel für schulische Leistungen. Deshalb dienen die Sprachförderkurse der nachhaltigen Sicherung der
Unterrichtsqualität.
PädagogInnenbildung NEU
Das Projekt „PädagogInnenbildung NEU“ ist ein zentrales bildungspolitisches
Regierungsprojekt. Zielsetzungen sind qualitativ hochwertige Ausbildungen aller PädagogInnen auf
Grundlage der Bologna-Struktur mit Eignungsprüfungen und Aufnahmeverfahren, mit gemeinsamen Studieneingangsphasen, mit
gemeinsamen Kernbereichen für alle PädagogInnen und mit verpflichtenden Selbstreflexionsphasen für alle angehenden
LehrerInnen. Dafür bedarf es einer strukturellen, personellen und inhaltlichen Weiterentwicklung der
betroffenen Einrichtungen. Die im Regierungsprogramm vereinbarte Weiterentwicklung der Aufgabenbereiche und Strukturen
der Pädagogischen Hochschulen soll dabei Priorität haben.
Die „PädagogInnenbildung NEU“ soll auf den vier Säulen „Fachwissenschaft“, „Fachdidaktik“,
„Pädagogik“ und „(Schul-)Praxis“ basieren. Im künstlerischen und berufsbildenden Bereich sollen diese um eine
spezifische fünfte Säule ergänzt werden. Die Ausbildungswege basieren auf Kompetenzorientierung und der
Festlegung von pädagogischen Kernkompetenzen. Forschungsgeleitete Lehre mit qualitativ hochwertiger Beteiligung
am internationalen Diskurs, Praxisorientierung mit qualitativ hochwertiger Beteiligung an Schulentwicklung und
Bildungsprojekten, sowie Selbstständigkeit und ein hohes Maß an Eigenverantwortung in Struktur, Personal und
Organisation sind ebenso wesentliche Eckpunkte in der „PädagogInnenbildung NEU“.
Die vom BMWF und BMUKK eingerichtete Vorbereitungsgruppe hat die dafür notwendigen
Umsetzungsempfehlungen vorgelegt. Der neue Entwicklungsrat soll folgende Aufgaben übernehmen:
- Beratung des BMUKK bei der Feststellung eines nationalen Bedarfs an bestimmten
PädagogInnen (qualitativ und quantitativ)
- Weiterentwicklung der Eckpunkte für Curricula in Kooperation mit den
zukünftigen Studienanbietern auf Basis des vom Dienstgeber festgestellten Bedarfs
- Beratung des jeweils zuständigen Bundesministeriums im Leistungsvereinbarungsprozess -
Schaffung der infrastrukturellen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen für zukünftige Träger
der PädagogInnenbildung Neu
-
Empfehlungen für die Anerkennung von Ausbildungsprogrammen der zukünftigen
Träger als Voraussetzungen für die Beschäftigung im pädagogischen Dienst
-
Begleitung und Unterstützung der Entwicklung bestehender Einrichtungen der
PädagogInnenbildung zu zukünftigen Trägern der PädagogInnenbildung NEU
Wesentliche Kriterien für die PädagogInnenbildung NEU sind:
-
Gleichwertigkeit der pädagogischen Berufe – mit unterschiedlichen Anforderungen
-
Eignungsüberprüfungen und Aufnahmeverfahren als Standard für alle
PädagogInnen-Ausbildungen
- Eine hochwertige Ausbildung der pädagogischen Berufe auf tertiärem
Niveau mit gemeinsamen Kernbereichen
-
Hohe Durchlässigkeit (vertikale und horizontale Mobilität) auch für
QuereinsteigerInnen
- Beachtung spezifischer Ausbildungsfelder (z.B. Berufsbildendes Schulwesen)
- Möglichkeiten zur berufsbegleitenden hochschulischen Ausbildung, insbesondere
für Masterausbildungen
-
Ausbau in Form von Weiterbildungsprogrammen (zB. Mentoring,
Schulmanagement)
-
Weiterentwicklung der Aufgaben und Strukturen der Pädagogischen Hochschulen
-
Intensive Kooperationen von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen
2011 wurden dazu vom BMUKK drei Reformpakete beschlossen:
-
Stärkung der Forschungskompetenz – Personalentwicklung: Dieses Projekt umfasst
ein Neues Dienst- und Besoldungsrecht für Lehrende an den Pädagogischen Hochschulen, ein Doktorats-Stipendienprogramm
für Pädagogische Hochschulen und Weiterbildungsangebote für Lehrende an den Pädagogischen Hochschulen.
-
Weiterentwicklung der Pädagogischen Hochschulen – neue Studienangebote: Im
Detail sollen Masterstudien für Individualisierung und Kompetenzorientierung, für Mentoring sowie für Schulmanagement
(jeweils 50 bis 75 TeilnehmerInnen pro Jahr) angeboten werden. Studienangebote für Quereinsteiger (ab 2012/13 an 2 bis
3 Standorten mit bis zu 300 TeilnehmerInnen) werden entwickelt.
-
Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung: Standardisierte
Eignungüberprüfungen und Aufnahmeverfahren werden ab 2012/13 umgesetzt. Die Curricula an den Pädagogischen Hochschulen
werden laufend und koordiniert weiter entwickelt. Ab sofort beginnen Potenzialanalysen an allen Pädagogischen
Hochschulen, die BAKIP-Lehrpläne werden überarbeitet.
Zur Begleitung und Umsetzung wurde ein Entwicklungsrat eingerichtet, der unter anderem
folgende Aufgaben übernimmt:
- Weiterentwicklung der Eckpunkte für Curricula in Kooperation mit den
zukünftigen Studienanbietern auf Basis des vom Dienstgeber festgestellten Bedarfs
- Beratung bei der Schaffung der infrastrukturellen, personellen und organisatorischen
Voraussetzungen für zukünftige Träger der PädagogInnenbildung Neu
-
Empfehlungen für die Anerkennung von Ausbildungsprogrammen der zukünftigen
Träger als Voraussetzungen für die Beschäftigung im pädagogischen Dienst
-
Begleitung und Unterstützung der Entwicklung der Pädagogischen Hochschulen
Lehrerdienst- und Besoldungsrecht
In den nächsten Jahren wird die Hälfte der derzeit in Österreich tätigen LehrerInnen in Pension
gehen. Auch in den Nachbarländern Deutschland und Schweiz zeigt sich ein ähnliches Bild. Um den gesellschaftlichen
Veränderungen Rechnung zu tragen und im europäischen Wettbewerb um junge LehrerInnen bestehen zu können, brauchen wir
ein neues Dienst- und Besoldungsrecht. Dieses neue Dienst- und Besoldungsrecht muss den modernen
Erfordernissen von Schule gerecht werden und für junge Menschen attraktiv genug sein, dass sie als
LehrerIn in Österreich arbeiten wollen.
Mit Mai 2011 haben die Verhandler der Dienstgeber und die Verhandler der
Lehrergewerkschaften dazu einen intensiven Arbeitsprozess gestartet. Es wurden sechs Themenpakete
vereinbart (mittleres Management und Schulleitung, Berufsbild, Funktionen, Unterstützungspersonal, Besoldungsmodelle
und Übergangsbestimmungen). Über Details und Verlauf der Verhandlungsgespräche wurde Stillschweigen vereinbart.
Folgende Punkte sind wichtig:
- Höhere Einstiegsgehälter – Drehung der Kurve
- Bezahlung nach Funktion
- Jahresarbeitszeitmodell (Gesamtarbeitszeitmodell)
- Mehr Zeit mit den SchülerInnen
- Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum am Standort (Arbeitszeit-Bandbreitenmodell)
- Nach Abschluss des Bachelors Berufseinstieg (Induktionsphase)
- Mittleres Management an großen Schulen
- Unterschiedliche Einsatzbereiche von LehrerInnen (Primar/ Sek I/ Sek II)
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Wien, 22.12.2011
Geändert am 01.02.2012