Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem Erkenntnis vom 31. Juli 2008 festgehalten, dass die Rechtsstellung einer Religionsgesellschaft von jeder Gemeinschaft in einem fairen Verfahren aufgrund objektiver Kriterien erreichbar sein muss.
Aufgrund des Bundesgesetzes über die Rechtspersönlichkeit religiöser Bekenntnisgemeinschaften ergeben sich genaue Prüfungskriterien (siehe unten). Diese werden durch die Zeugen Jehovas erfüllt. Daher muss die Republik die Zeugen Jehovas anerkennen. Heute wurde die erforderliche Verordnung unterschrieben.
Kriterien, die laut Gesetz zur Anerkennung als Religionsgemeinschaft notwendig sind:
A) Bereits beim Erwerb der Rechtspersönlichkeit als religiöse Bekenntnisgemeinschaften, die eine Voraussetzung für die Anerkennung als Religionsgemeinschaft ist, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
B) Beim Antrag auf Religionsgesellschaft werden folgende weitere Kriterien geprüft:
All diese Faktoren werden von den Zeugen Jehovas erfüllt. Daher ist Anerkennung auf Basis des bestehenden Rechts durchzuführen.
Vom 26. Jänner 2009 bis zum 23. März 2009 wurde ein Begutachtungsverfahren zur Anerkennung durchgeführt. Die meisten Stellungnahmen haben sich neutral verhalten oder die Anerkennung begrüßt.
Die Zeugen Jehovas werden daher zu einer gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaft. Die Möglichkeit eines Religionsunterrichts an Schulen werden Jehovas Zeugen, unter anderem aus organisatorischen Gründen, in nächster Zeit nicht nutzen.
Wien, 07.05.2009
Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften
Geändert am 08.05.2009