Heute startet die Begutachtung für die neugestalteten Museumsordnungen der Bundesmuseen und der Nationalbibliothek. Auf Basis des Bundesmuseengesetzes, der bisherigen Museumsordnungen und der Diskussionen im Rahmen der museumspolitischen Initiative wurden für jedes Bundesmuseum und die Nationalbibliothek in intensivem Dialog nach einheitlichen Kriterien klare und transparente „Spielregeln“ für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit erstellt und somit ein Fundament für eine Museumslandschaft des 21. Jahrhunderts und zeitgemäße Governance-Abläufe geschaffen.
„Wir schaffen mehr Klarheit und Transparenz für unsere Bundesmuseen. Erstmals haben wir ein einheitliches, nachvollziehbares Regelwerk geschaffen, das das Verhältnis zwischen Ministerium, Kuratorien, Geschäftsführungen sowie das Verhältnis der Museen untereinander klar und transparent gestaltet. Die neuen Museumsordnungen sind keine Revolution, sie sind eine Evolution: Die Bundesmuseenlandschaft wird in ihren Stärken gestärkt. Strukturelle Schwächen und Intransparenz werden minimiert. Die Museumsordnungen sind eine gute Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten“, so Kulturministerin Claudia Schmied zu den neuen Museumsordnungen.
Die neuen Museumsordnungen gliedern sich in einen allgemeinen – für alle Häuser wortgleichen – Teil und einen für jedes Haus individuellen Abschnitt.
Erstmals wurde neben den individuellen Regelungen für die einzelnen Häuser eine gemeinsame und einheitliche organisatorische Regelung für alle Bundesmuseen und die Nationalbibliothek geschaffen. Der allgemeine Teil (in den Museumsordnungen §1-12) regelt zum Beispiel die grundsätzlichen Aufgaben der Häuser, die Struktur der Geschäftsführung sowie die Rahmenbedingungen der wirtschaftlichen Aufsicht.
Im besonderen Teil der Häuser (in den Museumsordnungen ab §13) werden im Rahmen einer einheitlichen Struktur und eines vergleichbaren Aufbaus die individuellen Kernkompetenzen der Häuser und die jeweiligen Sammlungen dargestellt und festgeschrieben.
Durch diesen klaren und transparenten Aufbau wird erstmals Vergleichbarkeit zwischen den verschiedenen Museumsordnungen sichergestellt und die Individualität der einzelnen Häuser sichtbarer gemacht.
Für jedes Haus werden im Rahmen der neuen Museumsordnungen klare Kernkompetenzen festgelegt. Diese sollen den Schwerpunkt der Arbeit der einzelnen Museen beschreiben und somit die Individualität der einzelnen Häuser unterstreichen und eine klare Profilbildung ermöglichen.
Die Kernkompetenzen der einzelnen Häuser im Überblick:
Bei Kunstmuseen werden zusätzlich „Ergänzende Kompetenzen“ für deren erweiterten, historisch gewachsenen Wirkungsbereich festgelegt.
Durch die Festlegung von transparenten Kernkompetenzen wird der individuelle Auftrag jedes einzelnen Hauses unterstrichen und dargelegt.
Der Dialog als wichtiges Element der museumspolitischen Initiative wird durch die neuen Museumsordnungen weiter gestärkt:
Die Direktor/innenkonferenz wird in den Museumsordnungen im Rahmen des allgemeinen Teils erstmals als Institution festgeschrieben. Sie soll auch in Zukunft eine zentrale Rolle im Dialog zwischen Ministerium und Bundesmuseen und bei der Koordinierung der einzelnen Bundesmuseen untereinander spielen.
Außerdem wird ein neuer Abstimmungsprozess für Kunstmuseen bei Ankäufen in historisch gewachsenen Querschnittsbereichen festgelegt (siehe Seite 5).
Durch diese Schritte soll Kooperation statt Konflikt in den Vordergrund gerückt werden und eine bestmögliche Zusammenarbeit der Museen untereinander ermöglicht werden.
Im allgemeinen Teil der Museumsordnungen wird einheitlich für alle Häuser das Zusammenspiel aus Geschäftsführung, Kuratorium und BMUKK neu geregelt:
Das Kuratorium wird in seiner Stellung als wirtschaftliches Aufsichtsorgan gestärkt. Die Kompetenzen werden im Bereich der wirtschaftlichen Gebarung der Häuser und im Bereich von Geschäften mit möglichen finanziellen Dauerfolgen (etwa Genehmigungen von Erwerbungen über einer bestimmten Betragsgrenze) ausgeweitet. Damit verbunden zieht sich das Ministerium in diesen Bereichen auf seine Rolle in der operativen Aufsicht zurück.
Damit wird eine klare Rollenverteilung in der Zusammenarbeit der Organe geschaffen und durch die neue Governance die künstlerische Eigenständigkeit der Häuser gestärkt.
Die neuen Museumsordnungen sind der erste Schritt und das Fundament in einem 3-Stufen-Plan für eine moderne Governance-Struktur zur Koordinierung und Planung der Weiterentwicklung der Bundesmuseenlandschaft:
Grundlegendes, transparentes Regelwerk für jedes einzelne Bundesmuseum und die Nationalbibliothek sowie zur Regelung der Abläufe zwischen den Beteiligten.
Die Rahmenzielvereinbarungen werden mit jedem Bundesmuseum und der Nationalbibliothek auf Basis der Museumsordnungen bis Jahresende abgeschlossen. Sie sind ein mittelfristiges, dreijähriges Planungsinstrument für die Kernaufgaben der einzelnen Bundesmuseen und der Nationalbibliothek und regeln die grundlegenden, konkreten Vorhaben der einzelnen Museen in diesem Zeitraum.
Die Vorhabensberichte werden mit jedem Bundesmuseum und der Nationalbibliothek auf Basis der dreijährigen Rahmenzielvereinbarung ebenfalls bis Jahresende abgeschlossen. Sie sind ein kurzfristiges, einjähriges Planungsinstrument.
Auf Basis der Vorhabensberichte sowie der Rahmenzielvereinbarung werden künftig Zielerreichungsanalysen durchgeführt werden können und somit – auf Basis der festgelegten mittelfristigen und kurzfristigen Ziele – erstmals eine Output-Analyse der einzelnen Museen und ihrer Aktivitäten ermöglicht.
Durch diese neue Struktur wird künftig der „Landschaftsplan für unsere Bundesmuseen“ zukunftsorientiert gezeichnet werden können sowie die Zukunftspläne und die reale Entwicklung vergleichbar gemacht.
Abstimmung zwischen Kunstmuseen bei überschneidenden Kompetenzen (pdf, 125 KB)
Entwurf: Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend die Museumsordnung für das Kunsthistorische Museum mit Museum für Völkerkunde und Österreichischem
Theatermuseum
(Begutachtungsfrist: 27. Oktober 2009)
Entwurf: Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und
Kultur, betreffend die Museumsordnung für die Albertina
(Begutachtungsfrist: 27. Oktober
2009)
Entwurf: Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend die Museumsordnung für das MAK – Österreichisches Museum für angewandte Kunst
(Begutachtungsfrist: 27. Oktober 2009)
Entwurf: Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend die Museumsordnung für das Naturhistorische Museum
(Begutachtungsfrist: 27.
Oktober 2009)
Entwurf: Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend die Museumsordnung für die Österreichische Galerie Belvedere
(Begutachtungsfrist: 27. Oktober 2009)
Entwurf: Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend die Museumsordnung für das Museum Moderner Kunst Stiftung Ludwig Wien (MUMOK)
(Begutachtungsfrist: 27. Oktober 2009)
Entwurf: Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und
Kultur, betreffend die Bibliotheksordnung für die Österreichische Nationalbibliothek
(Begutachtungsfrist: 27. Oktober 2009)
Entwurf: Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und
Kultur, betreffend die Museumsordnung für das Technische Museum Wien mit Österreichischer Mediathek
(Begutachtungsfrist: 27. Oktober 2009)
Wien, 29.09.2009
Geändert am 29.09.2009