Bereichsnavigation:Pädagogische Hochschulen

Pädagogische Hochschulen

„Die Pädagogischen Hochschulen haben eine zentrale Rolle in der Aus- und Weiterbildung der Lehrenden und sollen durch die Weiterentwicklung ihrer Aufgabenbereiche und Strukturen und ein zeitgemäßes und leistungsorientiertes Dienst- und Besoldungsrecht für Hochschullehrende unterstützt werden.“
Regierungsprogramm 2008-2013, Seite 199

Drei Reformpakete für die Pädagogischen Hochschulen

Stand der Umsetzung - Hintergrundgespräch

Am 5. Oktober 2011 wurden im Rahmen einer Pressekonferenz von Bundesministerin Schmied drei Reformpakete für die Weiterentwicklung der Pädagogischen Hochschulen vorgestellt (Presseunterlage (pdf, 296 KB)). Für die Koordination und Begleitung der Weiterentwicklung der Pädagogischen Hochschulen wurde ein Entwicklungsrat eingerichtet.

In den drei Reformpaketen „Stärkung der Forschungskompetenz – Personalentwicklung“, „Neue Studienangebote“ und „Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung“ sind insgesamt 11 Einzelmaßnahmen vorgesehen. Unmittelbar nach Präsentation der Reformpakete starteten gemeinsam mit den Mitgliedern des Entwicklungsrates unter Einbindung von externen FachexpertInnen die Detailausarbeitungen.

Ausschreibungsunterlagen zu Maßnahmen aus den Reformpaketen

Doktorats-/Habilitationsstipendien

Diese Ausschreibung richtet sich an das Stammpersonal der pädagogischen Hochschulen. Durch gezielte Förderung soll die Anzahl der Lehrenden mit einem facheinschlägigen Doktorat bzw. einer facheinschlägigen Habilitation im Stammpersonal der Pädagogischen Hochschulen deutlich erhöht werden. Im Studienjahr 2012/13 wird das BMUKK 25 Personen bei der Erreichung des Doktorats bzw. der Habilitation im Bereich Pflichtschule, insbesondere Sekundarstufe I, unterstützen.

Ausschreibung und Antragsformular

Neue Studienangebote

Ab dem Studienjahr 2012/13 sollen an den Pädagogischen Hochschulen neue Studien in zwei Ausbaustufen, berufsbegleitend und in enger Kooperationen mit anderen Pädagogischen Hochschulen, mit Universitäten und Fachhochschulen angeboten werden.

Ausbaustufe 1 sieht Hochschullehrgänge im Umfang von 60 ECTS-Credits vor, nach einer entsprechenden Änderung im Hochschulgesetz 2005 sieht Ausbaustufe 2 deren Ausweitung auf Hochschullehrgänge mit Masterabschluss vor.

Ausschreibung und Antragsformular

Rahmenvorgaben und konkretisierende Vorschläge für Hochschullehrgänge mit Masterabschluss

Geändert am 21.03.2012

 top