Beihilfen, Förderungen, Ermäßigungen: Übersicht

Schülerbeihilfen

Rechtsquelle: Schülerbeihilfengesetz

Suchempfehlung: im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)

Um ein optimales Suchergebnis zu erzielen gehen Sie in die Abfragemaske Bundesrecht , tragen im Indexfeld 70/10 ein und im Feld Suchworte Schul- und Heimbeihilfe; Fahrtkostenbeihilfe; Besondere Schulbeihilfe.

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Schüler- und Lehrlingsfreifahrten

Aufgrund der Zuständigkeit finden Sie Informationen zu

  • Schülerfreifahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Schülerfreifahrt im Gelegenheitsverkehr
  • Schulfahrtbeihilfe
  • Lehrlingsfreifahrt
  • Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge
  • Gelegenheitsverkehr

auf der Homepage des Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (Familie - Freifahrt und Fahrtenbeihilfe).

Rechtsquelle: Familienlastenausgleichsgesetz

Suchempfehlung: im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)

Um ein optimales Suchergebnis zu erzielen gehen Sie in die Abfragemaske Bundesrecht, tragen im Indexfeld 61/01 ein und im Feld Suchworte Schülerfreifahrt; Schulfahrtbeihilfe; Lehrlingsfreifahrt; Fahrtenbeihilfe + Lehrlinge.

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Studienförderung

Siehe www.stipendium.at

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Ermäßigung der Betreuungsbeiträge

  • Schülerheime des Bundes
  • Ganztägige Schulformen, offene Studiersäle

Schüler, die

  1. in vom Bund erhaltenen Schülerheimen (öffentlich ganztägige Schulformen und Schülerheime des Bundes) nur zur Nachmittagsbetreuung bzw.
  2. in vom Bund erhaltenen ganztägig geführten öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen und AHS (Unterstufe) zum Betreuungsteil angemeldet sind,

haben Beiträge zu entrichten.

Zu den Schülerheimen im Sinne von 1) zählen insbes. Schülerheime, Tagesschulheime und offene Studiersäle (letztere nur, wenn die Betreuung der Schüler durch Bundeslehrer oder Bundeserzieher erfolgt).

Die Beiträge bestehen aus

  1. dem Betreuungsbeitrag für Unterbringung und Nachmittagsbetreuung, Betreuungs- und Nächtigungsbeiträge sowie
  2. dem Verpflegungsbeitrag.

Die Beiträge sind je Unterrichtsjahr zehn Mal zu entrichten, bei verkürztem Unterrichtsjahr in entsprechend verringerter Anzahl. Ein Antrag auf Ermäßigung des Betreuungsbeitrages ist bei der Leitung des Schülerheimes oder der ganztägig geführten Schule innerhalb eines Monats nach Aufnahme einzubringen.

Da sich der Antrag jeweils nur auf ein Schuljahr bezieht, sind die weiteren Anträge auf Ermäßigung vor Beginn des jeweiligen Schuljahres zu stellen. Über den Antrag auf Ermäßigung des Betreuungsbeitrages hat die Schulbehörde I. Instanz zu entscheiden.

  • Höhe des Betreuungsbeitrages
  • Ermäßigung des Betreuungsbeitrages
  • Betreuungsbeitrag bei tageweisem Besuch

Rechtsquelle: Verordnung über Beiträge für Schülerheime und ganztägige Schulformen

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Geändert am 29.09.2009

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