Berufsorientierung wird als verbindliche Übung mit je einer Wochenstunde in der 7. und 8. Schulstufe geführt.
Die verbindliche Übung kann auch nur in der 8. Schulstufe als eigene Stunde im Stundenplan vorgesehen und in der 7. Schulstufe integriert geführt werden.
Die verbindliche Übung Berufsorientierung wird als eigenständiger Gegenstand mit je einer Wochenstunden in den 7. und 8. Schulstufen vorgesehen, die Stunden dafür werden durch entsprechende Kürzungen gewonnen.
Der geblockte Kurs kann auch mit nur einer Wochenstunde geführt werden (das entspricht 0,5 Jahreswochenstunden).
Auch wenn keine schulautonome Beschlussfassung erfolgt, sind einige Entscheidungen über die konkrete Umsetzung
der Berufsorientierung zu treffen. Im Rahmen der subsidiären Stundentafel bieten sich insbesondere die integrative Form
und die Zusammenfassung in Projekttagen an.
Beide Varianten erfordern eine gut durchdachte Koordination
und die Bereitschaft zur Kooperation im LehrerInnenteam, denn die Lehrplaninhalte müssen auf einzelne
Unterrichtsgegenstände oder Blockphasen aufgeteilt und die Termine aufeinander abgestimmt werden.
In der 7. und 8. Schulstufe werden je 32 Jahresstunden Berufsorientierung in den Unterricht der Pflichtgegenstände integriert. Berufsorientierung wird fächerübergreifend unterrichtet.
Die je 32 Jahresstunden Berufsorientierung in der 7. und 8. Schulstufe werden verteilt auf das Schuljahr in
Projekten* umgesetzt. Eine Blockung auf einen Projekttermin ist auf Grund der Prozesshaftigkeit im Allgemeinen nicht
sinnvoll. Durch die ganzheitliche Betrachtungsweise der Berufsorientierung im Rahmen von Projekten wird eine Vielfalt
von Lernfeldern (Interessen, Selbstverantwortung, Planung, soziales Lernen, ...) angesprochen.
Es
werden jeweils sechs "Berufsorientierungstage" abgehalten. In der 7. Schulstufe werden sie über das gesamte Schuljahr
aufgeteilt, in der 8. Schulstufe liegt mit fünf Tagen das Schwergewicht im 1. Semester, im 2. Semester wird nur mehr
ein Tag abgehalten.
*) Die allgemeinen Bestimmungen zum Projektunterricht sind im
"Grundsatzerlass zum Projektunterricht" geregelt. Die bei geblockten Umsetzungen notwendigen organisatorischen (z. B.
Veränderungen des Stundenplanes) und sonstigen Maßnahmen sind dort angesprochen.
Geändert am 23.09.2009