Organisatorische Umsetzungsvarianten

Berufsorientierung unter Nutzung der Freiräume der Schulautonomie

Beispiel 1 – Berufsorientierung ganzjährig als eigener Unterrichtsgegenstand

Berufsorientierung wird als verbindliche Übung mit je einer Wochenstunde in der 7. und 8. Schulstufe geführt.

  • Dafür sind Stundenreduktionen bei anderen Unterrichtsgegenständen notwendig, die inhaltlich durch Angebote aus der Stundentafel der unverbindlichen Übungen ausgeglichen werden können.
  • Um Stundenblockungen im Laufe des Schuljahres zu erleichtern, wird Berufsorientierung als Randstufe im Stundenplan angesetzt.
  • Zusätzliche Projekte zum Thema Berufsorientierung sind auf jeder Schulstufe als Vorbereitung oder Vertiefung möglich. Die Koordination erfolgt durch den Berufsorientierungslehrer bzw. die Berufsorientierungslehrerin.
  • Berufspraktische Tage/Wochen (Schulveranstaltungen) sind vorgesehen und werden vom Berufsorientierungslehrer bzw. von der Berufsorientierungslehrerin geleitet.

Variationsmöglichkeit

Die verbindliche Übung kann auch nur in der 8. Schulstufe als eigene Stunde im Stundenplan vorgesehen und in der 7. Schulstufe integriert geführt werden.

  • In der 7. Schulstufe kann zusätzlich die unverbindliche Übung mit einer Wochenstunde angeboten werden.

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Beispiel 2 – Berufsorientierung geblockt in Kursform

Die verbindliche Übung Berufsorientierung wird als eigenständiger Gegenstand mit je einer Wochenstunden in den 7. und 8. Schulstufen vorgesehen, die Stunden dafür werden durch entsprechende Kürzungen gewonnen.

  • Im Stundenplan scheint die verbindliche Übung als zweistündig geblockter Kurs für ein Semester je Schulstufe auf, und zwar im 2. Semester der 7. Schulstufe und im 1. Semester der 8. Schulstufe.
  • Realbegegnungen (Betriebs- bzw. Schulerkundungen, Berufspraktische Tage/Wochen, Lehrausgänge zu Berufsinformationsstellen etc.) werden vom gesamten Klassenteam unter Leitung der Berufsorientierungslehrerin bzw. des Berufsorientierungslehrers organisiert und in Kleingruppen durchgeführt.
  • Vorgesehen ist je ein Projekttag zum Einstieg und als Abschluss, fächerübergreifend, vom Team der Lehrer und Lehrerinnen der Klasse mitgetragen.

Variationsmöglichkeit

Der geblockte Kurs kann auch mit nur einer Wochenstunde geführt werden (das entspricht 0,5 Jahreswochenstunden).

  • Weitere 12 Einzelstunden pro Schulstufe werden in integrativer Form oder in Form von Projekten vorgesehen.
  • Zusätzlich werden Berufspraktische Tage/Wochen durchgeführt. Die Vor- und Nachbereitung erfolgt in der verbindlichen Übung.
  • Die Koordination des integrativen Teils bzw. der Projekte und der Berufspraktischen Tage erfolgt durch den Berufsorientierungslehrer bzw. die Berufsorientierungslehrerin.

Berufsorientierung im Rahmen der subsidiären Stundentafel

Auch wenn keine schulautonome Beschlussfassung erfolgt, sind einige Entscheidungen über die konkrete Umsetzung der Berufsorientierung zu treffen. Im Rahmen der subsidiären Stundentafel bieten sich insbesondere die integrative Form und die Zusammenfassung in Projekttagen an.
Beide Varianten erfordern eine gut durchdachte Koordination und die Bereitschaft zur Kooperation im LehrerInnenteam, denn die Lehrplaninhalte müssen auf einzelne Unterrichtsgegenstände oder Blockphasen aufgeteilt und die Termine aufeinander abgestimmt werden.

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Beispiel 3 – Berufsorientierung integriert in den Unterricht der Pflichtgegenstände

In der 7. und 8. Schulstufe werden je 32 Jahresstunden Berufsorientierung in den Unterricht der Pflichtgegenstände integriert. Berufsorientierung wird fächerübergreifend unterrichtet.

Beispiel 4 – Berufsorientierung im Rahmen von Projekten

Die je 32 Jahresstunden Berufsorientierung in der 7. und 8. Schulstufe werden verteilt auf das Schuljahr in Projekten* umgesetzt. Eine Blockung auf einen Projekttermin ist auf Grund der Prozesshaftigkeit im Allgemeinen nicht sinnvoll. Durch die ganzheitliche Betrachtungsweise der Berufsorientierung im Rahmen von Projekten wird eine Vielfalt von Lernfeldern (Interessen, Selbstverantwortung, Planung, soziales Lernen, ...) angesprochen.
Es werden jeweils sechs "Berufsorientierungstage" abgehalten. In der 7. Schulstufe werden sie über das gesamte Schuljahr aufgeteilt, in der 8. Schulstufe liegt mit fünf Tagen das Schwergewicht im 1. Semester, im 2. Semester wird nur mehr ein Tag abgehalten.
*) Die allgemeinen Bestimmungen zum Projektunterricht sind im "Grundsatzerlass zum Projektunterricht" geregelt. Die bei geblockten Umsetzungen notwendigen organisatorischen (z. B. Veränderungen des Stundenplanes) und sonstigen Maßnahmen sind dort angesprochen.

Geändert am 23.09.2009

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