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Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik

Ausbildungsmöglichkeiten
Bildungsanstalt / BHS: 5 Jahre
Kolleg: 4 Semester
Lehrgang: 4 Semester

Die Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik haben die Aufgabe, fundierte Allgemeinbildung (gilt für die 5-jährige Bildungsanstalt) und jene Haltungen und Fähigkeiten zu vermitteln, die für die professionelle pädagogische Arbeit im Berufsfeld Kindergarten und Hort (bei Absolvierung der zusätzlichen Ausbildung zu Erzieher/innen an Horten) erforderlich sind.Neben allgemeinen Persönlichkeitsmerkmalen sollen die Absolvent/innen über folgende spezielle Kompetenzen für die beruflichen Erfordernisse verfügen:

  • Kenntnis wichtiger pädagogischer, psychologischer und soziologischer Erklärungsangebote insbesondere für die (früh)kindliche Entwicklung und ihre Rahmenbedingungen in der Bildungsarbeit situationsgerecht umzusetzen,
  • Kompetenz, spezifisch kindlichen philosophisch-ethisch-religiösen Vorstellungen als eigenständige Größe menschlicher Entwicklung auf der Suche nach Sinn zu stärken,
  • Fähigkeit zur Planung, Durchführung und Evaluation von personen-, altersgruppen- und aufgabenbezogener Bildungsarbeit (z.B. von Maßnahmen zu interkulturellem Lernen; zu geschlechtssensibler Pädagogik; zur speziellen Förderung von Kindern mit besonderem Förderbedarf und deren Integration; des Gesundheitsmanagements im Sinne der Vorsorge und Erziehung zu einer gesunden Lebensführung),
  • Fähigkeit zur situationsgerechten Beratung von Eltern und Erziehungsberechtigten,
  • besondere Kenntnisse berufsrechtlicher Grundlagen vor allem in den Bereichen Sicherheit, Haftung, Hygiene, Ausstattung, Erste Hilfe und Verkehrserziehung,
  • Kompetenzen der Betriebsorganisation und des Managements institutioneller Kinderbetreuungseinrichtungen unter Berücksichtigung von ökologischen und ökonomischen Zusammenhängen unter Einbeziehung moderner technischer Hilfsmittel sowie von Qualitätsmanagement (Qualitätsentwicklung und -sicherung).

An diesen Schulen können Schüler/innen auch zu Erzieher/innen an Horten ausgebildet werden.

Alternativ kann ein Freigegenstandsbereich „Früherziehung“ gewählt werden, der speziell für die Arbeit mit Unter-Dreijährigen qualifiziert.

Nach Abschluss der Grundausbildung ist an einigen Standorten der Besuch eines Lehrganges für Sonderkindergartenpädagogik möglich.

Geändert am 25.02.2009

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