Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik
Ausbildungsmöglichkeiten
Bildungsanstalt / BHS: 5 Jahre
Kolleg: 4
Semester
Lehrgang: 4 Semester
Die Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik haben die Aufgabe, fundierte Allgemeinbildung (gilt für die
5-jährige Bildungsanstalt) und jene Haltungen und Fähigkeiten zu vermitteln, die für die professionelle pädagogische
Arbeit im Berufsfeld Kindergarten und Hort (bei Absolvierung der zusätzlichen Ausbildung zu Erzieher/innen an Horten)
erforderlich sind.Neben allgemeinen Persönlichkeitsmerkmalen sollen die Absolvent/innen über folgende spezielle
Kompetenzen für die beruflichen Erfordernisse verfügen:
- Kenntnis wichtiger pädagogischer, psychologischer und soziologischer Erklärungsangebote insbesondere für
die (früh)kindliche Entwicklung und ihre Rahmenbedingungen in der Bildungsarbeit situationsgerecht umzusetzen,
- Kompetenz, spezifisch kindlichen philosophisch-ethisch-religiösen Vorstellungen als eigenständige Größe
menschlicher Entwicklung auf der Suche nach Sinn zu stärken,
- Fähigkeit zur Planung, Durchführung und Evaluation von personen-, altersgruppen- und aufgabenbezogener
Bildungsarbeit (z.B. von Maßnahmen zu interkulturellem Lernen; zu geschlechtssensibler Pädagogik; zur speziellen
Förderung von Kindern mit besonderem Förderbedarf und deren Integration; des Gesundheitsmanagements im Sinne der
Vorsorge und Erziehung zu einer gesunden Lebensführung),
- Fähigkeit zur situationsgerechten Beratung von Eltern und Erziehungsberechtigten,
- besondere Kenntnisse berufsrechtlicher Grundlagen vor allem in den Bereichen Sicherheit, Haftung, Hygiene,
Ausstattung, Erste Hilfe und Verkehrserziehung,
- Kompetenzen der Betriebsorganisation und des Managements institutioneller Kinderbetreuungseinrichtungen
unter Berücksichtigung von ökologischen und ökonomischen Zusammenhängen unter Einbeziehung moderner technischer
Hilfsmittel sowie von Qualitätsmanagement (Qualitätsentwicklung und -sicherung).
An diesen Schulen können Schüler/innen auch zu Erzieher/innen an Horten ausgebildet werden.
Alternativ kann ein Freigegenstandsbereich „Früherziehung“ gewählt werden, der speziell für die Arbeit mit
Unter-Dreijährigen qualifiziert.
Nach Abschluss der Grundausbildung ist an einigen Standorten der Besuch eines Lehrganges für
Sonderkindergartenpädagogik möglich.
Geändert am 25.02.2009