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Bildungsanstalten für Sozialpädagogik

Ausbildungsmöglichkeiten
Bildungsanstalt / BHS: 5 Jahre
Kolleg: 4 Semester
Lehrgang: 4 Semester

Die Bildungsanstalten für Sozialpädagogik haben die Aufgabe, die Schüler/innen für Erziehungs- und Bildungsaufgaben in Horten, Heimen und Tagesheimstätten für Kinder und Jugendliche sowie der außerschulischen Jugendarbeit auszubilden. Die Absolvent/innen verfügen über folgende berufsrelevanten Kompetenzen:

Allgemeine Kenntnisse und Fertigkeiten:

umfassende pädagogisch-didaktische Bildung als Voraussetzung für das sozialpädagogische Berufsfeld; fundierte Fähigkeiten und Kompetenzen für die sozialpädagogischen Aufgabenstellungen:

  • Planung, Durchführung und Evaluation von
    - personen-, alters- und aufgabenbezogener Erziehungs- und Bildungsarbeit,
    - Maßnahmen zum interkulturellen Lernen,
    - spezieller (gegenstandsbezogener) und allgemeiner Lernhilfe und -förderung (im Sinne Planung förderlicher Maßnahmen innerhalb von Erziehungs- und Bildungsarbeit),
    - spezielle Stütz- und Fördermaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und deren Integration,
  • Zusammenarbeit mit Fachkräften im heilpädagogischen Bereich (Arzt, Psychologe, Therapeut) sowie mit Vertretern anderer Einrichtungen der institutionellen Pädagogik,
  • Beratung von Eltern und Erziehungsberechtigten, Elternarbeit,
  • Arbeit im Team, Steuerung von Gruppenprozessen, Gesprächsführung, Beratungskompetenz und Konfliktmanagement.

Spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten:

  • Pädagogische, psychologische und soziologische Kompetenz für die Erziehungs- und Bildungsarbeit im sozialpädagogischen Berufsfeld,
  • fundierte Sach- und Methodenkenntnis im musisch-kreativen Bereich (Musikerziehung, Instrumentalunterricht, Rhythmisch-musikalische Erziehung, Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Leibeserziehung),
  • Verkehrserziehung für Kinder- und Jugendliche,
  • Kenntnis der hygienischen Maßnahmen an Horten, Heimen und sonstigen sozialpädagogischen Einrichtungen sowie über gezielte Förderungsmaßnahmen im gesundheitlich-hauswirtschaftlichen Bereich,
  • Setzung von Sofortmaßnahmen der ersten Hilfe,
  • Kenntnis der berufsrelevanten rechtlichen Grundlagen sowie Fähigkeit, einfache Eingaben an Gerichte und Behörden zu verfassen,
  • Grundlagenkenntnisse und -fertigkeiten im Bereich Buchführung.

Nach Abschluss der Grundausbildung ist an einigen Standorten der Besuch eines Lehrganges zur Ausbildung zu Sondererzieher/innen möglich.

Geändert am 22.04.2010

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