Bildungsanstalten für Sozialpädagogik
Ausbildungsmöglichkeiten
Bildungsanstalt / BHS: 5 Jahre
Kolleg: 4
Semester
Lehrgang: 4 Semester
Die Bildungsanstalten für Sozialpädagogik haben die Aufgabe, die Schüler/innen für Erziehungs- und
Bildungsaufgaben in Horten, Heimen und Tagesheimstätten für Kinder und Jugendliche sowie der
außerschulischen Jugendarbeit auszubilden. Die Absolvent/innen verfügen über folgende berufsrelevanten
Kompetenzen:
Allgemeine Kenntnisse und Fertigkeiten:
umfassende pädagogisch-didaktische Bildung als Voraussetzung für das sozialpädagogische Berufsfeld; fundierte
Fähigkeiten und Kompetenzen für die sozialpädagogischen Aufgabenstellungen:
- Planung, Durchführung und Evaluation von
- personen-, alters- und aufgabenbezogener Erziehungs- und Bildungsarbeit,
- Maßnahmen zum
interkulturellen Lernen,
- spezieller (gegenstandsbezogener) und allgemeiner Lernhilfe und -förderung
(im Sinne Planung förderlicher Maßnahmen innerhalb von Erziehungs- und Bildungsarbeit),
- spezielle
Stütz- und Fördermaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und deren Integration,
- Zusammenarbeit mit Fachkräften im heilpädagogischen Bereich (Arzt, Psychologe, Therapeut) sowie mit
Vertretern anderer Einrichtungen der institutionellen Pädagogik,
- Beratung von Eltern und Erziehungsberechtigten, Elternarbeit,
- Arbeit im Team, Steuerung von Gruppenprozessen, Gesprächsführung, Beratungskompetenz und
Konfliktmanagement.
Spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten:
- Pädagogische, psychologische und soziologische Kompetenz für die Erziehungs- und Bildungsarbeit im
sozialpädagogischen Berufsfeld,
- fundierte Sach- und Methodenkenntnis im musisch-kreativen Bereich (Musikerziehung,
Instrumentalunterricht, Rhythmisch-musikalische Erziehung, Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Leibeserziehung),
- Verkehrserziehung für Kinder- und Jugendliche,
- Kenntnis der hygienischen Maßnahmen an Horten, Heimen und sonstigen sozialpädagogischen Einrichtungen
sowie über gezielte Förderungsmaßnahmen im gesundheitlich-hauswirtschaftlichen Bereich,
- Setzung von Sofortmaßnahmen der ersten Hilfe,
- Kenntnis der berufsrelevanten rechtlichen Grundlagen sowie Fähigkeit, einfache Eingaben an Gerichte und
Behörden zu verfassen,
- Grundlagenkenntnisse und -fertigkeiten im Bereich Buchführung.
Nach Abschluss der Grundausbildung ist an einigen Standorten der Besuch eines Lehrganges zur Ausbildung zu
Sondererzieher/innen möglich.
Geändert am 22.04.2010