In Österreich findet die Lehre an zwei verschiedenen, sich ergänzenden Lernorten statt - im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Aus diesem Grund wird die Lehrausbildung auch als " duale Ausbildung " bezeichnet.
Die Lehrlingsausbildung ermöglicht vielen Jugendlichen, deren Interessen durch eine rein schulische Ausbildung nicht entsprochen werden kann, sowohl einen schulischen Abschluss auf Ebene der Sekundarstufe II als auch eine anerkannte berufliche Qualifikation.
Eine Lehrausbildung im "dualen System" erfolgt nur in einem in Österreich gesetzlich anerkannten Lehrberuf. Auch das Erlernen von Doppelberufen ist möglich. Die anerkannten Lehrberufe (derzeit etwa 240) sind in der Lehrberufsliste angeführt, die vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend verordnet wird. Diese Liste enthält neben den Lehrberufsbezeichnungen auch die Dauer der Lehrzeiten, sowie das Ausmaß der Anrechnungen von Lehrzeiten in verwandten Lehrberufen.
Die Dauer einer Lehrausbildung beträgt - abhängig vom Lehrberuf - 2 bis 4 Jahre. Die meisten Ausbildungen dauern drei Jahre. Liegen auf die Lehrausbildung anrechenbare Zeiten vor, kann auch eine kürzere Lehrzeit vereinbart werden. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen z.B. bei einer Reifeprüfung.
Integrative Berufsausbildung wird sowohl als Lehrausbildung mit einer verlängerten Lehrzeit als auch als Berufsausbildung, die Teilqualifikationen vermittelt, angeboten, um jenen Personen einen Eintritt in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen, bei denen die Erreichung eines Lehrabschlusses nicht möglich ist.
Der Besuch der Berufsschule ist für alle Lehrlinge verpflichtend. Die Berufsschulpflicht beginnt mit dem Eintritt in ein Lehrverhältnis und dauert bis zu dessen Ende oder bis zum erfolgreichen Abschluss der letzten lehrplanmäßig vorgesehenen Schulstufe.
Die Berufsschule soll über die betriebliche Ausbildung hinaus fachtheoretisches und allgemein bildendes Wissen vermitteln sowie die praktische Ausbildung ergänzen. Daher gibt es zusätzlich zu den betrieblichen Ausbildungsvorschriften, die im Berufsbild festgelegt sind, für jeden Lehrberuf einen eigenen Lehrplan.
Berufsschulen werden in unterschiedlichen Organisationsformen geführt:
Die Finanzierung der betrieblichen Ausbildung erfolgt durch das ausbildende Unternehmen. Für die Kosten der Berufsschule kommt die öffentliche Hand auf (50:50 Land und Bund). Die Schulerhaltung obliegt den Ländern, Gemeinden, privaten Schulerhaltern etc.
Die betriebliche Ausbildung erfolgt auf der Basis der einzelnen Ausbildungsordnungen für die jeweiligen Lehrberufe und umfasst mit Vierfünftel der Ausbildungszeit den Hauptanteil der Lehrausbildung. Zwischen dem Lehrberechtigten (Unternehmen) und dem Lehrling wird ein Lehrvertrag abgeschlossen, der das Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis begründet. Der Lehrling ist also kranken-, unfall-, pensions- und arbeitslosenversichert. Für das Lehrverhältnis gelten die Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes, Arbeits- und Sozialrechts sowie des Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetzes. Der Lehrling hat auch Anspruch auf ein Entgelt, die Lehrlingsentschädigung. Diese ist durch kollektivvertragliche Richtlinien festgelegt und daher in den verschiedenen Lehrberufen spatenabhängig unterschiedlich hoch.
Das Lehrverhältnis endet nach Beendigung der gesetzlich vorgeschriebenen Lehrzeit. Am Ende der Lehrzeit kann jeder Lehrling eine Lehrabschlussprüfung ablegen. Eine erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung ist von gesellschaftlich-ökonomischer und bildungs-politischer Bedeutung, etwa für die Ablegung der Meisterprüfung, für die Befähigungsprüfung nach der Gewerbeordnung und der Zulassung zur Berufsreifeprüfung.
• Obwohl die Gesamtzahl der Lehrlinge wie auch die Zahl der Lehranfänger seit 1981
rückläufig sind, beginnen in Österreich immer noch rund 42 % aller Jugendlichen nach Vollendung der Schulpflicht eine
Lehrausbildung.
• Insgesamt werden in etwa 40.000 Lehrbetrieben rund 132.000 Lehrlinge
ausgebildet, das entspricht einem Durchschnitt von 3,3 Lehrlingen pro Ausbildungsbetrieb.
• Der Anteil
der weiblichen Lehrlinge stieg zwischen 1975 und 1989 leicht, nimmt aber seit 1990 wieder ab und betrug
2009 34 %. steigt jedoch seit dem Schuljahr 1997/98 wieder an, besonders in männerdominierten Lehrberufen.
• Die beliebtesten Lehrberufe bei den Mädchen sind Einzelhandelskauffrau,
gefolgt von Bürokauffrau sowie Friseurin und Perückenmacherin (Stylistin).
• Bei den männlichen
Lehrlingen stehen die Berufe des Kraftfahrzeugtechnikers, des Elektroinstallateurs sowie des
Maschinenbautechnikers an der Spitze der Beliebtheitsskala.
• 45,4 % aller Lehrlinge werden in der
Sparte "Gewerbe und Handwerk" ausgebildet, gefolgt von den Sparten "Handel" (15 %),
"Industrie" (12,6 %) bzw. "Tourismus und Freizeitwirtschaft" (10,3 %).
Das System der österreichischen Lehrlingsausbildung ist sowohl ein traditionelles als auch ein modernes und zukunftorientiertes Ausbildungsmodell, dem in Österreich ein hoher Stellenwert beigemessen wird und das im Ausland hohe Anerkennung besitzt.
Dies erfordert eine ständige Anpassung an gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen.
Reformbestrebungen und -vorhaben:
Geändert am 16.12.2010