Die Abschlussprüfung ist an 3- bis 4-jährigen berufsbildenden mittleren Schulen, meist am Ende der Abschlussklasse. Sie befähigt zur unmittelbaren Ausübung von einschlägigen beruflichen Tätigkeiten und eröffnet den Zugang zu reglementierten Berufen. Auch manche andere Ausbildungen haben eine Abschlussprüfung.
Die Reife- und Diplomprüfung ist der Abschluss der berufsbildenden höheren Schule. Sie bietet eine Doppelqualifikation mit allgemeinem Hochschulzugang und Berufsberechtigungen sowie beruflichen Qualifikationen, die die unmittelbare Ausübung von gehobenen Berufen ermöglichen.
Die Diplomprüfung ist der Abschluss der Ausbildung in einem Kolleg; aber auch ein Teil der abschließenden Prüfung an berufsbildenden höheren Schulen (Reife- und Diplomprüfung).
Beim Weiterstudium an österreichischen Fachhochschulen und Universitäten ist die Anerkennung von
facheinschlägigen Kenntnissen für Absolventen und Absolventinnen berufsbildender höherer Schulen gesetzlich
vorgeschrieben. Durch entsprechende Abstimmungen mit tertiären Bildungseinrichtungen wird so ein unnötiges Repetieren
von vorhandenen Kenntnissen vermieden und ein früherer Einstieg ins Berufsleben ermöglicht.
Auch mit
Universitäten und Fachhochschulen in der Europäischen Union gibt es Kooperationsmodelle, die durch
Anerkennung von Kenntnissen eine Verkürzung der Studiendauer für BHS-Absolventen/innen ermöglichen.
Auf
EU-Ebene wird dem hohen Bildungsniveau der BHS wie schon in den bisherigen Diplomanerkennungsrichtlinien nunmehr auch
in der mit 20. Oktober 2005 in Kraft getretenen
Richtlinie 2005/36/EG über
die Anerkennung von Berufsqualifikationen Rechnung getragen.
Das Berufsausbildungsgesetz bildet den gesetzlichen Rahmen für die betriebliche Ausbildung von Lehrlingen. Darüber hinaus finden sich im BAG aber auch einige Bestimmungen, die den Bereich der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie deren Sonderformen und Schulversuche betreffen. So ist z.B. in einer Bestimmung verankert, dass der erfolgreiche Abschluss einer mindestens 3-jährigen BMS bzw. einer BHS in den Bereichen
einen Mindestanteil der beruflichen Qualifizierung sicherstellt. Damit verbunden ist, dass auch Absolvent/innen von BMHS durch ihr Prüfungszeugnis
Als Prüfungszeugnis gelten das
Auf Grund der Liberalisierung der Gewerbeordnung ist Zugang zu fast allen Meisterprüfungen und Befähigungsnachweisprüfungen bei Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zur Gewerbeausübung und Absolvierung allfälliger Praxiszeiten gegeben.
Zugangsvoraussetzungen für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes.
Für die selbstständige Ausübung eines Handwerks oder gebundenen Gewerbes muss nachgewiesen werden, dass die
erfolgreichen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorhanden sind. Dieser Nachweis wird
durch die erfolgreiche Ablegung der Unternehmerprüfung oder durch eine Ausbildung, die den Entfall der
Unternehmerprüfung bewirkt, erbracht.
Die Unternehmerprüfungsordnung regelt die Themenbereiche und den
Entfall der Unternehmerprüfung.
Es gibt eine Reihe von berufsbildenden Schulen, die die für die
Unternehmerprüfung relevanten Kenntnisse im geforderten Ausmaß von 160 Unterrichtseinheiten vermitteln. Dazu gehören
alle BHS und die Mehrzahl der BMS. Damit entfällt die Ablegung der Unternehmerprüfung für diese
Absolvent/innen.
Die Standesbezeichnung „Ingenieur/Ingenieurin“ kann an die Absolvent/innen Höherer technischer
Lehranstalten und Höherer land- und forstwirtschaftlicher Lehranstalten verliehen werden.
Die
Verleihung erfolgt durch das
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend bzw. durch das
Bundesministerium
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Die Rechtsgrundlagen bilden das
Ingenieurgesetz 2006 und die dazu ergangenen Verordnungen.
Die Absolvent/innen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Schülerinnen und Schüler an BMHS können im Laufe ihrer Ausbildung aus einer Angebotsvielfalt von zusätzlichen Zertifikaten wählen (je nach Schulstandort), die Vorbereitung auf diese Prüfungen ist ein Angebot der Schulen, das freiwillig in Anspruch genommen werden kann: Sprachenzertifikate, IT-Zertifikate; Zertifikate im Bereich Tourismus u.a.m.
Geändert am 29.09.2011