Aufnahme in berufsbildende mittlere und höhere Schulen

Voraussetzung für den Besuch einer berufsbildenden mittleren Schule (BMS, Fachschule) oder berufsbildenden höheren Schule (BHS) ist ein

erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe

(ausgenommen davon sind Latein und Geometrisches Zeichnen sowie schulautonome Pflicht- und Schwerpunktgegenstände).

In manchen Fällen ist aber eine Aufnahmsprüfung erforderlich. Siehe Kurzübersicht!

Die Aufnahmsprüfung selbst besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Sie umfasst für die BHS den Stoff der 4. Klasse Hauptschule der 1. Leistungsgruppe, für die BMS den Stoff der 2. Leistungsgruppe.

Reihungskriterien

Falls an einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule nicht alle Bewerber/innen aufgenommen werden können, legt die Schule autonom nähere Bestimmungen über die Reihung fest (schulautonome Reihungskriterien). Diese orientieren sich meist am Erfolg im Jahreszeugnis der 8. Schulstufe bzw. in bestimmten Unterrichtsgegenständen.
Auskunft über die Reihungskriterien erteilt die jeweilige Schule.

Kurzübersicht Aufnahmsprüfung

An berufsbildenden mittleren Schulen (BMS, 3-4jährig)

Schule Aufnahmsprüfung
Allgemein bildende höhere Schulen (AHS) keine AP
Hauptschule 1. Leistungsgruppe 1 keine AP
Hauptschule 2. Leistungsgruppe 1 keine AP
Hauptschule 3. Leistungsgruppe 1 AP
Hauptschule ohne Leistungsgruppe keine AP
Realschule bis inkl. Befriedigend keine AP
Polytechnische Schule 9. Schulstufe 2 keine AP

1 ) Die Leistungsgruppen beziehen sich ausschließlich auf die Pflichtgegenstände Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache
2) Bei gleichem Fachbereich Übertritt in die 2. Klasse mit AP möglich [SchUG § 29 (5)]

An berufsbildenden höheren Schulen (BHS, 5-jährig)

Schule Aufnahmsprüfung
Allgemein bildende höhere Schule keine AP
Hauptschule 1. Leistungsgruppe 1 keine AP
Hauptschule 2. Leistungsgruppe 1
Sehr gut bis Gut
keine AP
Hauptschule 2. Leistungsgruppe 1
Befriedigend bis Genügend 2
AP
Hauptschule 3.Leistungsgruppe 1 AP
Hauptschule ohne Leistungsgruppe
Sehr gut bis Gut
keine AP
Realschule Sehr gut bis Gut keine AP
Hauptschule ohne Leistungsgruppe
Befriedigend 3, Genügend
AP
Realschule Befriedigend 3 AP
Polytechnische Schule 9.Schulstufe keine AP

1 ) Die Leistungsgruppen beziehen sich ausschließlich auf die Pflichtgegenstände Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache.
2 ) Bei Befriedigend in der 2. Leistungsgruppe ist ein Eintritt ohne AP über Konferenzbeschluss möglich.
3 ) Nur dann keine AP, wenn im Jahreszeugnis vermerkt ist, dass diese Note zumindest einem Gut der 2. Leistungsgruppe entspricht.

Keine Aufnahmsprüfung gibt es an

  • ein- und zweijährigen berufsbildenden Schulen
  • landwirtschaftlichen Fachschulen
  • Sonderformen für Berufstätige
  • Kollegs
  • Aufbaulehrgänge

Eignungsprüfung

Für die Aufnahme an eine berufsbildende mittlere oder höhere Schule mit besonderen Anforderungen in künstlerischer Hinsicht ist auch ein positives Ergebnis der Eignungsprüfung Voraussetzung.

Termine und Anmeldung

Mit Beginn des 2. Semesters an der gewünschten Schule (Achtung: die Fristen in den einzelnen Bundesländern sind unterschiedlich).
Auch wenn keine Aufnahmsprüfung erforderlich ist, sollte in jedem Fall rechtzeitig an der ausgesuchten Schule die Schulerfolgsbestätigung abgegeben werden.

Geändert am 29.09.2011

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