Voraussetzung für den Besuch einer berufsbildenden mittleren Schule (BMS, Fachschule) oder berufsbildenden höheren Schule (BHS) ist ein
erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe
(ausgenommen davon sind Latein und Geometrisches Zeichnen sowie schulautonome Pflicht- und Schwerpunktgegenstände).
In manchen Fällen ist aber eine Aufnahmsprüfung erforderlich. Siehe Kurzübersicht!
Die Aufnahmsprüfung selbst besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Sie umfasst für die BHS den Stoff der 4. Klasse Hauptschule der 1. Leistungsgruppe, für die BMS den Stoff der 2. Leistungsgruppe.
Falls an einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule nicht alle Bewerber/innen aufgenommen werden können,
legt die Schule autonom nähere Bestimmungen über die Reihung fest (schulautonome Reihungskriterien). Diese
orientieren sich meist am Erfolg im Jahreszeugnis der 8. Schulstufe bzw. in bestimmten Unterrichtsgegenständen.
Auskunft über die Reihungskriterien erteilt die jeweilige Schule.
An berufsbildenden mittleren Schulen (BMS, 3-4jährig)
| Schule | Aufnahmsprüfung | |
|---|---|---|
| Allgemein bildende höhere Schulen (AHS) | keine AP | |
| Hauptschule | 1. Leistungsgruppe 1 | keine AP |
| Hauptschule | 2. Leistungsgruppe 1 | keine AP |
| Hauptschule | 3. Leistungsgruppe 1 | AP |
| Hauptschule ohne Leistungsgruppe | keine AP | |
| Realschule | bis inkl. Befriedigend | keine AP |
| Polytechnische Schule 9. Schulstufe 2 | keine AP |
1 ) Die Leistungsgruppen beziehen sich ausschließlich auf die Pflichtgegenstände Deutsch, Mathematik und Lebende
Fremdsprache
2) Bei gleichem Fachbereich Übertritt in die 2. Klasse mit AP möglich [SchUG § 29 (5)]
An berufsbildenden höheren Schulen (BHS, 5-jährig)
| Schule | Aufnahmsprüfung | |
|---|---|---|
| Allgemein bildende höhere Schule | keine AP | |
| Hauptschule | 1. Leistungsgruppe 1 | keine AP |
| Hauptschule |
2. Leistungsgruppe 1 Sehr gut bis Gut |
keine AP |
| Hauptschule |
2. Leistungsgruppe 1 Befriedigend bis Genügend 2 |
AP |
| Hauptschule | 3.Leistungsgruppe 1 | AP |
| Hauptschule |
ohne Leistungsgruppe Sehr gut bis Gut |
keine AP |
| Realschule | Sehr gut bis Gut | keine AP |
| Hauptschule |
ohne Leistungsgruppe Befriedigend 3, Genügend |
AP |
| Realschule | Befriedigend 3 | AP |
| Polytechnische Schule 9.Schulstufe | keine AP |
1 ) Die Leistungsgruppen beziehen sich ausschließlich auf die Pflichtgegenstände Deutsch, Mathematik und Lebende
Fremdsprache.
2 ) Bei Befriedigend in der 2. Leistungsgruppe ist ein Eintritt ohne AP über
Konferenzbeschluss möglich.
3 ) Nur dann keine AP, wenn im Jahreszeugnis vermerkt ist, dass diese Note
zumindest einem Gut der 2. Leistungsgruppe entspricht.
Keine Aufnahmsprüfung gibt es an
Für die Aufnahme an eine berufsbildende mittlere oder höhere Schule mit besonderen Anforderungen in künstlerischer Hinsicht ist auch ein positives Ergebnis der Eignungsprüfung Voraussetzung.
Mit Beginn des 2. Semesters an der gewünschten Schule (Achtung: die Fristen in den einzelnen Bundesländern sind
unterschiedlich).
Auch wenn keine Aufnahmsprüfung erforderlich ist, sollte in jedem Fall rechtzeitig an
der ausgesuchten Schule die Schulerfolgsbestätigung abgegeben werden.
Geändert am 29.09.2011