An einigen berufsbildenden höheren Schulen sind für Absolventinnen und Absolventen anderer höherer Schulen (insbesondere von AHS) Ausbildungen eingerichtet, die die berufliche Berechtigung, also die fachtheoretische und praktische Ausbildung, einer berufsbildenden höheren Schule der betreffenden Fachrichtung vermitteln.
Das Kolleg ist eine 4-6-semestrige berufliche Ausbildung und endet mit einer Diplomprüfung. Personen mit Reifeprüfung, Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung können Kollegs besuchen.
Absolventinnen und Absolventen technischer Kollegs können nach dreijähriger praktischer Verwendung die Standesbezeichnung Ingenieur/in beantragen.
Geändert am 25.02.2009