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Höhere land- und forstwirtschaftliche Schulen

Ausbildungsmöglichkeiten
Höhere Lehranstalt / BHS: 5 Jahre
Aufbaulehrgang: 3 bzw. 4 Jahre

Die höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten bieten neben fundierter Allgemeinbildung eine intensive Berufsausbildung, die die Absolvent/innen zur Ausübung in land- und forstwirtschaftlichen Berufen in der jeweiligen Fachrichtung sowie auf verwandten Gebieten befähigen. Im Vordergrund stehen jene Qualifikationen die einer multifunktionalen Landwirtschaft sowie den Anforderungen der Natur, der Wirtschaft und des wissenschaftlichen und technischen Fortschrittes gerecht werden.
Die Absolvent/innen sollen für die Anliegen der Menschen im ländlichen Raum aufgeschlossen sein und zum Qualitätsbewusstsein sensibilisiert werden. Durch Bearbeitung größerer fächerübergreifender Projekte werden jene Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die die Umsetzung in der beruflichen Praxis sicherstellen.

Wesentliche Bildungsziele sind Persönlichkeitsbildung, Fähigkeit der beruflichen Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit, soziales Engagement, Teamfähigkeit, Kooperationsfähigkeit sowie Kommunikationsfähigkeit in Deutsch und in den Fremdsprachen.

Die höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten vermitteln je nach Fachrichtung Inhalte der Gegenstandbereiche Humanwissenschaften und Sprache, Naturwissenschaften, Unternehmensführung und Recht, Kunst und Kultur, Bewegung und Sport, Land- und Forstwirtschaft, Biochemische und technische Grundlagen, Produktion und Technologie, Garten- und Landschaftsgestaltung, Gartenbau, Technische Naturwissenschaften und Informatik, Technik, Forstliche Produktion und Naturraummanagement, Forstliches Ingenieurwesen, Ernährung, Technologie und Laboratorium.

Innerhalb der land- und forstwirtschaftlichen Fachrichtungen werden an einzelnen Standorten Ausbildungsschwerpunkte angeboten, die zu einer weiteren berufsbezogenen Spezialisierung führen, z.B. Umwelttechnik, Agrarmarketing, Agrarmanagement, Informations- und Umweltmanagement, Produktmarketing und Regionaltourismus, Ernährungs- und Unternehmensmanagement, Gesundheits- und Produktmanagement, Betriebs- und Produktionsmanagement, Projekt- und Regionalmanagement.

Die Lehrpläne der land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten sehen Pflichtpraktika von insgesamt 18 Wochen bzw. 22 Wochen vor.
Absolvent/innen sind in Bereichen der land- und forstwirtschaftlichen sowie gartenbaulichen Produktion, der Landschaftsgestaltung, des Wein- und Obstbaues, der Lebensmittelindustrie und Ernährung, des Tourismus und der Gastronomie sowie der Landmaschinentechnik auf Verwaltungs-, Management- und Marketingebene und in der land- und forstwirtschaftlichen Beratung tätig. Sie sind nach Absolvierung einer mindestens dreijährigen facheinschlägigen Praxis zur Führung der Standesbezeichnung „Ingenieur/Ingenieurin“ berechtigt.

Fachrichtungen

  • Landwirtschaft
  • Wein- und Obstbau
  • Garten- und Landschaftsgestaltung
  • Gartenbau
  • Landtechnik
  • Forstwirtschaft
  • Land- und Ernährungswirtschaft
  • Lebensmittel- und Biotechnologie

Geändert am 22.04.2010

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