Ausbildungsmöglichkeiten
Höhere Lehranstalt / BHS: 5 Jahre
Aufbaulehrgang: 3 bzw. 4 Jahre
Die höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten bieten neben fundierter Allgemeinbildung eine intensive
Berufsausbildung, die die Absolvent/innen zur Ausübung in land- und forstwirtschaftlichen
Berufen in der jeweiligen Fachrichtung sowie auf verwandten Gebieten befähigen. Im Vordergrund stehen jene
Qualifikationen die einer multifunktionalen Landwirtschaft sowie den Anforderungen der Natur, der Wirtschaft und des
wissenschaftlichen und technischen Fortschrittes gerecht werden.
Die Absolvent/innen sollen für die
Anliegen der Menschen im ländlichen Raum aufgeschlossen sein und zum Qualitätsbewusstsein sensibilisiert werden. Durch
Bearbeitung größerer fächerübergreifender Projekte werden jene Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die die
Umsetzung in der beruflichen Praxis sicherstellen.
Wesentliche Bildungsziele sind Persönlichkeitsbildung, Fähigkeit der beruflichen Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit, soziales Engagement, Teamfähigkeit, Kooperationsfähigkeit sowie Kommunikationsfähigkeit in Deutsch und in den Fremdsprachen.
Die höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten vermitteln je nach Fachrichtung Inhalte der Gegenstandbereiche Humanwissenschaften und Sprache, Naturwissenschaften, Unternehmensführung und Recht, Kunst und Kultur, Bewegung und Sport, Land- und Forstwirtschaft, Biochemische und technische Grundlagen, Produktion und Technologie, Garten- und Landschaftsgestaltung, Gartenbau, Technische Naturwissenschaften und Informatik, Technik, Forstliche Produktion und Naturraummanagement, Forstliches Ingenieurwesen, Ernährung, Technologie und Laboratorium.
Innerhalb der land- und forstwirtschaftlichen Fachrichtungen werden an einzelnen Standorten Ausbildungsschwerpunkte angeboten, die zu einer weiteren berufsbezogenen Spezialisierung führen, z.B. Umwelttechnik, Agrarmarketing, Agrarmanagement, Informations- und Umweltmanagement, Produktmarketing und Regionaltourismus, Ernährungs- und Unternehmensmanagement, Gesundheits- und Produktmanagement, Betriebs- und Produktionsmanagement, Projekt- und Regionalmanagement.
Die Lehrpläne der land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten sehen Pflichtpraktika von insgesamt
18 Wochen bzw. 22 Wochen vor.
Absolvent/innen sind in Bereichen der land- und
forstwirtschaftlichen sowie gartenbaulichen Produktion, der Landschaftsgestaltung, des Wein- und Obstbaues, der
Lebensmittelindustrie und Ernährung, des Tourismus und der Gastronomie sowie der Landmaschinentechnik auf Verwaltungs-,
Management- und Marketingebene und in der land- und forstwirtschaftlichen Beratung tätig. Sie sind nach Absolvierung
einer mindestens dreijährigen facheinschlägigen Praxis zur Führung der Standesbezeichnung
„Ingenieur/Ingenieurin“ berechtigt.
Fachrichtungen
Geändert am 22.04.2010