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Schulen für Sozialberufe

Schulen für Sozialberufe bieten entweder eine mehrjährige Vorbereitung auf eine spätere Spezialisierung im Sozialbereich oder auf eine Ausbildung im Gesundheits- und Krankenpflegebereich bzw. eine mehrjährige Berufsausbildung für Berufe im Sozialbereich.

  • Fachschule für Sozialdienste (2-jährig, ab der 9. Schulstufe), Berufsvorbildung.
  • Fachschule für Sozialberufe (3-jährig, ab der 9. Schulstufe), Berufsvorbildung.

Schulen für Sozialbetreuungsberufe

  • Schwerpunkt Altenarbeit (mit inkludierter Pflegehilfe):
    (ab 17 bzw. 19 Jahre, positiver Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung), Berufsberechtigung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz bzw. Landesgesetz, Berufsausbildung.
  • Schwerpunkt Familienarbeit (mit inkludierter Pflegehilfe):
    (ab 17 bzw. 19 Jahre, positiver Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung), Abschluss nur auf Diplomniveau möglich! Berufsberechtigung nach Gesundheits- und Krankenpflegegesetz bzw. Landesgesetz, Berufsausbildung.
  • Schwerpunkt Behindertenarbeit (mit inkludierter Pflegehilfe):
    (ab 17 bzw. 19 Jahre, positiver Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung), Berufsberechtigung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz bzw. Landesgesetz, Berufsausbildung.
  • Schwerpunkt Behindertenbegleitung (mit inkludiertem Modul zur Basisversorgung):
    (ab 17 bzw. 19 Jahre, positiver Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung), Berufsberechtigung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz bzw. Landesgesetz, Berufsausbildung.

Es gibt Sonderformen für Berufstätige. Landesgesetzliche Regelungen bestimmen den Berufszugang nach Schulabschluss.

Geändert am 22.04.2010

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