Schulen für Sozialberufe
Schulen für Sozialberufe bieten entweder eine mehrjährige Vorbereitung auf eine spätere
Spezialisierung im Sozialbereich oder auf eine Ausbildung im Gesundheits- und Krankenpflegebereich bzw. eine
mehrjährige Berufsausbildung für Berufe im Sozialbereich.
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Fachschule für Sozialdienste (2-jährig, ab der 9. Schulstufe), Berufsvorbildung.
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Fachschule für Sozialberufe (3-jährig, ab der 9. Schulstufe), Berufsvorbildung.
Schulen für Sozialbetreuungsberufe
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Schwerpunkt Altenarbeit (mit inkludierter Pflegehilfe):
(ab 17 bzw. 19 Jahre,
positiver Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung), Berufsberechtigung nach dem
Gesundheits- und Krankenpflegegesetz bzw. Landesgesetz, Berufsausbildung.
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Schwerpunkt Familienarbeit (mit inkludierter Pflegehilfe):
(ab 17 bzw. 19
Jahre, positiver Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung), Abschluss nur auf
Diplomniveau möglich! Berufsberechtigung nach Gesundheits- und Krankenpflegegesetz bzw. Landesgesetz, Berufsausbildung.
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Schwerpunkt Behindertenarbeit (mit inkludierter Pflegehilfe):
(ab 17 bzw. 19
Jahre, positiver Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung), Berufsberechtigung nach
dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz bzw. Landesgesetz, Berufsausbildung.
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Schwerpunkt Behindertenbegleitung (mit inkludiertem Modul zur Basisversorgung):
(ab 17 bzw. 19 Jahre, positiver Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer
Berufsausbildung), Berufsberechtigung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz bzw. Landesgesetz,
Berufsausbildung.
Es gibt Sonderformen für Berufstätige. Landesgesetzliche Regelungen bestimmen den Berufszugang nach
Schulabschluss.
Geändert am 22.04.2010