Fachschule / BMS: 3 - 4 Jahre
HTL: 5 Jahre
Kolleg: 4 Semester
Aufbaulehrgang: 2 Jahre
(alle auch für Berufstätige)
Werkmeisterschulen, Bauhandwerkerschulen, Meisterschulen/klassen
Die technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Schulen umfassen in ihrem Bildungsangebot etwa 15 Fachrichtungen. Viele Fachrichtungen weisen alternative und schulautonom festzulegende Ausbildungsschwerpunkte auf, die Spezialisierungen in den verschiedenen Technologiefeldern ermöglichen.
Alle gängigen technischen Disziplinen der gewerblichen und industriellen Wirtschaft sind durch entsprechende Bildungsangebote abgedeckt. Diese umfassen u.a. die folgenden Fachrichtungen:
Bautechnik, Innenraumgestaltung und Holztechnik, Elektrotechnik, Elektronik, Maschineningenieurwesen, Mechatronik, Werkstoffingenieurwesen, Medientechnik und Medienmanagement, Informationstechnologie, Chemie & Chemieingenieurwesen, Lebensmitteltechnologie, Elektronische Datenverarbeitung und Organisation, Wirtschaftsingenieurwesen & Betriebsmanagement, Kunst und Design.
Als Beispiel für eine Spezialisierung innerhalb einer Fachrichtung sei die 5-jährige höhere Lehranstalt für Elektrotechnik angeführt, in der es Ausbildungsschwerpunkte für Energietechnik und industrielle Elektronik, Regelungstechnik sowie Informationstechnik gibt.
Die technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Schulen vermitteln eine hochwertige fachtheoretische und fachpraktische Bildung als Grundlage für einen effizienten Einstieg in das Berufsleben und für eine erfolgreiche Tätigkeit in verschiedenen Einsatzbereichen.
Neben der fachlichen Bildung findet auch die Weiterentwicklung jener allgemeinen und sozialen Qualifikationen starke Beachtung, welche die Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen/innen sicherstellt und diese befähigen, durch Selbststudium oder Studium an weiterführenden Bildungsinstitutionen erfolgreich am Prozess des lebenslangen Lernens teilzunehmen.
Ein weiteres wichtiges Ziel ist die Vermittlung der notwendigen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse zur eigenständigen Führung eines Betriebes.
Im Besonderen dienen:
Um den allgemeinen Bildungszielen entsprechen zu können, gibt es in allen Lehrplänen eine – der Art des Bildungsangebots und der Fachrichtung angepasste – gemeinsame Lehrplanarchitektur. Diese umfasst die Bereiche der allgemeinen Bildung, der fachtheoretischen Bildung, der Konstruktions- oder Entwurfsübungen und der Übungen im Laboratorium, der Werkstätten bzw. des Bautechnischen Praktikums und des Werkstättenlaboratoriums. IT-Kompetenzen werden grundlegend und berufsorientiert entsprechend den Erfordernissen des Fachgebietes vermittelt. Mit Rücksicht auf die mit den Lehrplänen verbundenen gewerblichen Berechtigungen ist Vorsorge getroffen, dass die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Lehrinhalte generell in ausreichendem Umfang berücksichtigt werden.
Praxisnähe und Aktualität entsprechend dem aktuellen Stand der Technik sind für alle Unterrichtsgegenstände geltende Grundsätze. Neben der Werkstätte, den Konstruktionsübungen und den Übungen in den verschiedenen Laboratorien sind Pflichtpraktika und die mit betrieblichen Partnern durchgeführten Projekte und Diplomarbeiten weitere Elemente der fachlichen Ausbildung.
Pflichtpraktika sind in den 5-jährigen höheren Lehranstalten im Ausmaß von 8 Wochen vorgesehen; die Pflichtpraktika in den Fachschulen umfassen im Allgemeinen 4 Wochen; in speziellen Fachschulen, den so genannten „Fachschulen mit Betriebspraktikum“ gibt es zusätzlich im letzen Schuljahr ein Praktikum im Ausmaß von 12 Wochen.
Ein zentraler Teil der Reife- und Diplomprüfung ist die 35-stündige Klausurarbeit „Projekt“. Diese Klausurarbeit kann auch in Form einer Diplomarbeit abgelegt werden, in der ein Thema aus dem Fachbereich umfassend und eigenständig zu bearbeiten ist. Die im letzten Jahrgang unter Leitung erfahrener Lehrkräfte durchgeführten Diplomarbeiten (viele davon in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft) haben sich besonders bewährt, da dabei nicht nur grundlegende fachliche Erfahrungen an realen Projekten gesammelt werden, sondern vielfach bereits die ersten Brückenschläge für spätere Berufseinstiege erfolgen.
Die Absolventen/innen der meisten höheren technischen Lehranstalten können nach einer mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxis die Verleihung der Standesbezeichnung „Ingenieur/Ingenieurin“ beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend beantragen.
Voraussetzung für die Verleihung der Standesbezeichnung „Ingenieur/Ingenieurin“ ist, dass die höhere technische Lehranstalt bzw. die jeweilige Fachrichtung in der Ingenieurverordnung (gemäß § 3 des Ingenieurgesetzes 2006) angeführt sind und die Fachbezogenheit der Praxis gegeben ist. Die Fachbezogenheit wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit als gegeben angenommen, wenn der Arbeitgeber durch ein Zeugnis bestätigt, dass die Tätigkeiten während der dreijährigen Praxis fachbezogene Kenntnisse in jenen Fachgebieten voraussetzt, in denen die Reife- und Diplomprüfung (bzw. die Diplomprüfung) abgelegt werden kann.
Geändert am 19.07.2011