Kunst- und Kulturvermittlung: Förderungen

KulturKontaktAustria

„Dialogveranstaltungen“
Kontaktperson: Sylvia Röder
Adresse:
KulturKontakt Austria
Universitätsstraße 5
1010 Wien
T +43 1 5238765-40
sylvia.roeder@kulturkontakt.or.at
www.kulturkontakt.or.at/dva

Was wird gefördert?

Alles, was mit partizipativer Kunstvermittlung an Schulen zu tun hat, ohne spezielle Ausnahmen. Zu beachten: Die SchülerInnen sollen aktiv mitwirken.

Wofür kann angesucht werden?

Honorare

Wer kann ansuchen?

Die Schule bzw. die Lehrerin oder der Lehrer, die/der das Projekt gemeinsam mit einer Künstlerin oder einem Künstler betreiben möchte.

Ist die Förderung jederzeit möglich?

Im Vorhinein mittels Einreichformular

Höhe der Förderung:

Richtet sich nach Dauer des Projekts

Gibt es eine Beschränkung der ProjektteilnehmerInnenzahl?

Ja, max. 2 Schulklassen gleichzeitig

Handelt es sich um eine anteilige Förderung?

Ja

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Förderungen in den Bundesländern

Burgenland

Verein „Schule und Kultur beim Landesschulrat“
Kontaktperson: Gerhard Vitorelli
Adresse:
Landesschulrat für Burgenland - Kulturservicestelle
Kernausteig 3,
7000 Eisenstadt
T +43 2682 710-121
gerhard.vitorelli@lsr-bgld-gv.at
www.lsr-bgld.gv.at

Was wird gefördert?

Alles, was mit Kunstvermittlung an Schulen zu tun hat, ohne spezielle Ausnahmen. Zu beachten: Die SchülerInnen sollen aktiv mitwirken.

Wofür kann angesucht werden?

Honorare, Material- und Sachkosten

Wer kann ansuchen?

Die Schule bzw. die Lehrerin oder der Lehrer, die/der das Projekt gemeinsam mit einer Künstlerin oder einem Künstler betreiben möchte.

Ist die Förderung jederzeit möglich?

Ja

Höhe der Förderung:

Richtet sich nach der Art des Projekts

Gibt es eine Beschränkung der ProjektteilnehmerInnenzahl?

Nein

Handelt es sich um eine anteilige Förderung?

Ja

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Kärnten

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 5 – Kultur
Kontaktperson: Christian Gamsler
Adresse:
Paradeisergasse 7
9021 Klagenfurt
T +43 50 536-30515
christian.gamsler@ktn.gv.at
www.kultur.ktn.gv.at

Was wird gefördert?

Schulprojekte sämtlicher kultureller Sparten

Wofür kann angesucht werden?

Honorare, Material- und Sachkosten, Reisekosten, Sonstiges

Wer kann ansuchen?

Die jeweilige Schule

Ist die Förderung jederzeit möglich?

Das Ansuchen muss im Vorhinein gestellt werden

Höhe der Förderung:

Maximal ein Drittel der Gesamtkosten

Gibt es eine Beschränkung der ProjektteilnehmerInnenzahl?

Nein

Handelt es sich um eine anteilige Förderung?

Ja

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Oberösterreich

Amt der oberösterreichischen Landesregierung, Landeskulturdirektion
Kontaktperson: Ingrid Habringer
Adresse:
Promenade 37
4021 Linz
T +43 732 7720-15480
k.post@ooe.gv.at
www.ooe.gv.at

Was wird gefördert?

Kunst-, Film-, Musik-, Theater- und Tanzworkshops, Theatergastspiele, AutorInnenlesungen, mehrtägige bzw. jahresbegleitende Kunstprojekte, grenzüberschreitende Projekte

Wofür kann angesucht werden?

Honorare, Material- und Sachkosten, Reisekosten, Verpflegung

Wer kann ansuchen?

LehrerInnen; Ansuchen müssen mit dem Schulstempel versehen sein

Ist die Förderung jederzeit möglich?

Ja

Höhe der Förderung:

Max. EUR 1.000

Gibt es eine Beschränkung der ProjektteilnehmerInnenzahl?

Nein

Handelt es sich um eine anteilige Förderung?

Ja

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Salzburg

Amt der Salzburger Landesregierung, Kulturabteilung
Kontaktperson: Regina Lechner
Adresse:
Franziskanergasse 5a
5010 Salzburg
T +43 662 8042-2086
regina.lechner@salzburg.gv.at
www.salzburg.gv.at/kultur

Was wird gefördert?

Projekte mit Schwerpunktsetzung auf zeitgenössische Kunst in allen Kunstsparten, die Dialogcharakter haben, außerschulische Impulse von Kunstschaffenden einbeziehen, eine aktive und kreative Mitgestaltung ermöglichen, innovativ und prozessorientiert sind, zu einem offenen, kritischen Umgang mit Kunst und Kultur befähigen, ein schlüssiges Projektziel vorweisen

Wofür kann angesucht werden?

Honorare, Material- und Sachkosten, Reisekosten

Wer kann ansuchen?

Mit Ausnahme der Pflichtschulen in der Stadt Salzburg (siehe unten) alle Schulen im Land Salzburg

Ist die Förderung jederzeit möglich?

Projekte mit einem Förderbedarf unter EUR 500 jederzeit, mit einem Förderbedarf ab EUR 500 müssen jeweils bis 1.2. und 1.10. eines Jahres eingereicht werden.

Höhe der Förderung:

Keine festgelegte Obergrenze

Gibt es eine Beschränkung der ProjektteilnehmerInnenzahl?

Nein

Handelt es sich um eine anteilige Förderung?

Ja

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Stadt Salzburg, MA 2/00 – Abteilung Kultur und Schule
Kontaktperson: Mag. Verena Leb
Adresse:
Mozartplatz 5
5024 Salzburg
T +43 662 8072-3440
kultur-und-schule@stadt-salzburg.at
www.stadt-salzburg.at

Was wird gefördert?

Interaktive Projekte mit Kunstschaffenden aller Sparten, die die SchülerInnen aktiv einbeziehen (z.B. Schreibwerkstatt, ja – AutorInnenlesung, nein)

Wofür kann angesucht werden?

Honorare, Material- und Sachkosten, Reisekosten

Wer kann ansuchen?

LehrerInnen, die ein entsprechendes Projekt in einer oder mehreren Klassen in einer städtischen Pflichtschule in der Stadt Salzburg umsetzen

Ist die Förderung jederzeit möglich?

Ja

Höhe der Förderung:

Max. EUR 500 (max. die Hälfte der Projektkosten)

Gibt es eine Beschränkung der ProjektteilnehmerInnenzahl?

Nein

Handelt es sich um eine anteilige Förderung?

Ja

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Auch Akzente Salzburg (Kontaktperson: R. Quehenberger) bietet Unterstützung an.
www.akzente.net

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Steiermark

Kulturvermittlung Steiermark - Kunstpädagogisches Institut Graz
Kontaktperson: Mag. Max Aufischer
Adresse:
Wielandgasse 9
8020 Graz
T +43 316 816975
office@kulturvermittlung.org
www.kulturvermittlung.org

Was wird gefördert?

Grenzüberschreitende (geografisch) und spartenübergreifende Projekte von Schulen mit einem starken Bezug zur bildenden Kunst und zur Literatur; eingebunden werden müssen auf jeden Fall KünstlerInnen dieser Sparten, die die Auseinandersetzung mit den SchülerInnen suchen.

Wofür kann angesucht werden?

Honorare, Material- und Sachkosten

Wer kann ansuchen?

Schulen und LehrerInnen. Das Ansuchen muss mit Projektbeschreibung, Finanzbedarfs- und Finanzierungsplan gestellt werden.

Ist die Förderung jederzeit möglich?

Ja

Höhe der Förderung:

Projektabhängig

Gibt es eine Beschränkung der ProjektteilnehmerInnenzahl?

Nein

Handelt es sich um eine anteilige Förderung?

Ja

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Tirol

Tiroler Kulturservicestelle beim Landesschulrat für Tirol
Kontaktpersonen: Prof. Hubert Außerlechner, Prof. Kurt Arnold, Prof. Klaus Machajdik
Adresse:
Innrain 1, Andechshof
6020 Innsbruck
T +43 512 52033-215 bzw.
T +43 512 52033-215-111
tks@lsr-t.gv.at
www.lsr-t.gv.at

Was wird gefördert?

Kulturelle Veranstaltungen an allen Tiroler Schulen, u.a. AutorInnenlesungen, Mediengespräche, Tanz-, Theater- und museumspädagogische Projekte, Musikveranstaltungen zu verschiedenen Themen und Bereichen, Projekte zur bildenden Kunst, Foto- und Filmprojekte, Sonderprojekte

Wofür kann angesucht werden?

Honorare, Material- und Sachkosten, Reisekosten, Verpflegung, Sonstiges

Wer kann ansuchen?

Schulbezogene Personen

Ist die Förderung jederzeit möglich?

Ja

Höhe der Förderung:

Abhängig von der Art der Veranstaltung

Gibt es eine Beschränkung der ProjektteilnehmerInnenzahl?

Ja, es muss Diskussionsmöglichkeit gegeben sein

Handelt es sich um eine anteilige Förderung?

Nein

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Vorarlberg

VKS – Vorarlberger Kulturservice
Kontaktperson: Bärbel Gleeson
Adresse:
Carinagasse 11
6800 Feldkirch
T +43 5522 75372-14
vks@vobs.at
www.vks.vobs.at

Was wird gefördert?

  • Workshops und dialogische Veranstaltungen (Tanz, Theater, Glaskunst, Keramik, Malen, Musik, Literatur usw.)
  • grenzüberschreitende Projekte (interkulturelle Feste, fremde Kulturen)
  • AutorInnenlesungen, Aufführungen an Schulen (Klassenzimmertheater)
  • Bewegungskunst (Akrobatik, Jonglieren, Zirkus)
  • Eintritte für Veranstaltungen, die Workshopcharakter haben und in ein größeres kulturelles Projekt eingebunden sind. Der VKS ermutigt explizit auch kleinere Schulen, aus den Tälern in die Landeshauptstadt zu fahren, um sich eine Theateraufführung anzusehen, indem er einen Teil des Eintrittsgeldes mitfinanziert.

Wofür kann angesucht werden?

Honorare, Material- und Sachkosten, Eintritte

Wer kann ansuchen?

Kindergärten, Pflichtschulen, Berufsschulen, Höhere Schulen

Ist die Förderung jederzeit möglich?

Ja

Höhe der Förderung:

Max. EUR 600

Gibt es eine Beschränkung der ProjektteilnehmerInnenzahl?

Nein

Handelt es sich um eine anteilige Förderung?

Ja

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Wien, Niederösterreich

Der Stadtschulrat für Wien, der Landesschulrat für Niederösterreich und die Niederösterreichische Landesregierung/Kulturamt fördern laut eigener Auskunft keine Projekte mit KünstlerInnen an Schulen.

Es lohnt sich, zur Deckung der Projektkosten auch bei Gemeinde, Kulturamt, beim Elternverein oder bei Sponsoren aus der Wirtschaft um einen Zuschuss anzufragen.

Geändert am 18.04.2008

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