Modellversuche: Zeitplan, Evaluation, Kriterien

Zeitplan:

Die Modellversuche in den Pilotschulen begannen mit der Unterrichtsarbeit mit Anfang des Schuljahres 2008/09.

Die Phase der Arbeit in den Pilotschulen umfasst den Durchlauf eines Schülerjahrgangs (von der 5. bis zur 8. Schulstufe), also 4 Jahre.

Jedes Schuljahr können neue Modellschulen dazu kommen. Letztmalig können Modellversuche im Schuljahr 2011/12 gestartet werden (siehe auch SchOG § 7a)

Konzepte für die Modellversuche werden in enger Abstimmung mit dem zuständigen LSR/SSRfW entwickelt. Die notwendige Zustimmung zur Entwicklungsarbeit an einem Standort (2/3-Mehrheit der Eltern und der Lehrpersonen) gilt für die gesamte im Gesetz vorgesehene Dauer der Entwicklungsarbeit.

Evaluation:

Die Modellprojekte werden auf Basis der bundesweiten Kriterien des Bundesinstituts für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des Bildungswesens (Bifie) wissenschaftlich begleitet und evaluiert.

Interessierte Schulen erstellen entsprechend den Approbationskriterien eine Rahmenplanung und übermitteln die relevanten Planungsdaten mit dem Datenblatt für Modellregionen an den/die Koordinator/in der Modellregion (im LSR/SSRfW) und diese/r an die Projektleitung im BMUKK.

Teilnahmekriterien:

Die Auswahl der Modellversuche erfolgt auf Vorschlag des LSR/SSRfW durch die Approbationskommission im BMUKK.

3 Kriterien sind relevant:

  • Regionale Streuung: Modellregionen aus unterschiedlichen Bundesländern
  • Sozioökonomische Charakteristik der Modellregion:
    unterschiedliche sozialstrukturelle Merkmale, Bildungs-Infrastruktrur
  • Pädagogisches Konzept: aussichtsreiche Konzepte (Vorerfahrungen)

Entwicklungsarbeit zu folgenden Aspekten ist erforderlich:

  • Differenzierungsformen des Unterrichts je nach Gegenstand, Altersstufe, Schülerzusammensetzung und Lernstoff
  • Motivierende Formen der Leistungsrückmeldung an SchülerInnen
  • Hohe Leistungsgerechtigkeit bei Abschlüssen und Berechtigungen
  • Kunst- und Kulturvermittlung als Quelle von Kreativität und Motivation
  • Lehrer/innen/arbeit in gut kooperierenden und effizienten Lehrer/innen/teams
  • Unterstützung für Schulen (neue Unterstützungsstrukturen BIFIE)
  • Sparpotential und Synergien aus größeren Schulverbünden
  • Förderung von Kindern mit Behinderungen, Spezialbegabungen
    ohne besondere Lerngruppen
  • Lernmaterialien - bei Bedarf neue, zusätzliche
  • Raum für pädagogische Phantasie an den Standorten
  • Sicherung des Lernertrags durch Bildungsstandards
  • Spezialisierte Kräfte (Schulpsycholog/inn/en, Sozialarbeiter/innen, Erzieher/innen, Kunst- und Kulturschaffende aber auch Eltern und Fachleute aus verschiedenen Berufsgruppen) in den Schulbetrieb integrieren
  • Verfügbare Gebäude für ein gemeinsames Angebot im Verbund nutzen

Minimalvoraussetzungen der Modellregionen (Pilotschulen):

  • langfristig wird eine enge Kooperation zwischen Gymnasium und Hauptschule mit gemeinsamem SchülerInnen-Einzugsgebiet angestrebt
  • Alle Schülerinnen und Schüler des Einzugsgebietes können prinzipiell jede der beteiligten Schulen besuchen. Es gibt keine Aufnahmebarrieren – lediglich die effiziente Nutzung der räumlichen und personellen Ressourcen muss gewährleistet werden und begrenzt die freie Wahl des Standortes
  • An allen beteiligten Standorten unterrichten AHS-/BHS- und HS-Lehrkräfte gemeinsam
  • Keine äußere Leistungsdifferenzierung. Der Unterricht erfolgt in der heterogenen Gruppe oder in zeitlich befristeten Kleingruppen (Förderkurse, offenes Lernen, Projektarbeit)
  • Der Unterricht in D, M und E orientiert sich an den Bildungsstandards
  • Besonderes Gewicht liegt auf der Kompetenzentwicklung der SchülerInnen
  • Verbindung von effizientem Fachlernen und Förderung im künstlerisch-musischen Bereich. Ziel ist die Öffnung der Schule zu ihrem Umfeld
  • Methodenvielfalt und verschiedene Formen innerer Differenzierung sind Grundlagen für die Verwirklichung eines hohen Leistungsanspruches
    Die Neue Mittelschule ist eine Leistungsschule!

Weitere Kriterien

Die Schulen in den Bewerberregionen versuchen nach Möglichkeit alle Kriterien angemessen zu berücksichtigen, verpflichten sich jedoch, in mindestens 5 der folgenden, bedeutsamen Entwicklungsfelder wissenschaftlich begleitete und unterstützte Entwicklungsarbeit zu leisten und deren Ergebnisse für den
Entwicklungsprozess zur Neuen Mittelschule verfügbar zu machen:

  • Umgang mit Heterogenität - mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen (Begabungen, Interessen, Motivation)
  • Individualisierung des Unterrichts - nachhaltig
  • Motivierende Formen der Lernerfolgsrückmeldung
  • Selektionsfreie Mittelstufe: praxisgerechte Konzepte ohne Klassenwiederholung (Förderkurssysteme)
  • Jahrgangsübergreifende Lerngruppen: Entwicklung und Erprobung von praktikablen Organisations- und förderlichen Unterrichtsformen
  • Alternative Zeitorganisation: Auflösung des 50-Minuten-Rhythmus
  • Arbeit mit Alternativen zur gegenwärtigen Fächerstruktur: Fächerverbindende, projektartige Unterrichtsformen im Teamteaching; themenbezogene Flächenfächer (z.B. Naturwissenschaft)
  • Neuorganisation der Lehrer/innen/arbeit: Teamstrukturen mit klaren pädagogischen Verantwortlichkeiten; Funktionsdifferenzierungen
  • Integration von SchülerInnen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen
  • Gezielte Angebote zur Förderung der Kreativität, des künstlerischen Ausdrucks und der kulturellen Partizipation (Kunst- und Kulturvermittlung)
  • Begabungs- und Begabtenförderung ohne neue Segregation
  • Ganztagsangebote: Verbindung der Neuen Mittelschule mit Angeboten ganztägiger Betreuung
  • Gender-Kompetenz: Schulen sind grundsätzlich zur aktiven Förderung von Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit verpflichtet. (Kriterienkatalog für gender-kompetente Schulen, Webportal Gender + Bildung)
  • eLearning - vernetztes Lernen mit Hilfe des Internets: Erkenntnisse aus erfolgreichen eLearning-Projekten sollen in die Unterrichtsarbeit einfließen (eLSA, Edumoodle)

Geändert am 26.01.2009

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