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Allgemein bildende höhere Schulen

Die allgemein bildende höhere Schule umfasst eine vierjährige Unterstufe und eine vierjährige Oberstufe und schließt mit der Reifeprüfung (Matura) ab.

Durch das Reifeprüfungszeugnis werden die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Akademien (für einzelne Studienrichtungen sind unter Umständen Zusatzprüfungen abzulegen) sowie Berechtigungen für den öffentlichen Dienst erworben.

Voraussetzung für den Eintritt in die 1. Klasse

Erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse der Volksschule (in Deutsch, Lesen und Mathematik „Sehr gut” oder „Gut“) oder Feststellung der Schulkonferenz der Volksschule, dass trotz „Befriedigend” in diesen Pflichtgegenständen der/die Schüler/in aufgrund seiner/ihrer sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen der allgemein bildenden höheren Schule genügen wird, oder Aufnahmsprüfung.

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Eintritt in höhere Klassen

Von der Hauptschule
Jahreszeugnis mit „ausgezeichnetem Erfolg” oder Vermerk, dass im nächsten Schuljahr der Hauptschule in Deutsch, lebender Fremdsprache und Mathematik die erste Leistungsgruppe zu besuchen ist. Mindestnote „Befriedigend” in den anderen Pflichtgegenständen; oder Aufnahmsprüfung.

Nach der 4. Klasse
Jahreszeugnis der ersten Leistungsgruppe (oder „Sehr gut” oder „Gut” oder „Befriedigend” mit Konferenzbeschluss der zweiten Leistungsgruppe) mit Mindestnote „Befriedigend” in den anderen Pflichtgegenständen; anderenfalls Aufnahmsprüfung.

Von anderen Schulformen
Gegebenenfalls mit Einstufungs- bzw. Aufnahmsprüfung in einzelnen Unterrichtsgegenständen.

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Formen der allgemein bildenden höheren Schulen

(Im Folgenden sind nur die wesentlichsten Lehrplanunterschiede dargestellt.)

Unterstufe (1. bis 4. Klasse)

  • 1. und 2. Klasse: Lehrplan aller Formen gleich; eine lebende Fremdsprache (1. bis 8. Klasse).
  • 3. und 4. Klasse: Gymnasium: Latein oder alternativ zweite lebende Fremdsprache; Realgymnasium: Geometrisches Zeichnen, mehr Mathematik, Naturwissenschaften; Technisches oder Textiles Werken; Wirtschaftskundliches Realgymnasium: mehr Chemie, Technisches Werken oder Textiles Werken.

Oberstufe (5. bis 8. Klasse)

  • Gymnasium
    Latein (Fortsetzung des Unterstufen-Lateins oder Beginn eines verkürzten Durchgangs); dazu ab der 5. Klasse Griechisch oder eine zweite lebende Fremdsprache (Beginn oder Fortsetzung mit dem 3. Lernjahr).
  • Realgymnasium
    Mehr Mathematik; dazu ab der 5. Klasse Latein (bzw. Fortsetzung des in der Unterstufe des Gymnasiums begonnenen Latein) oder eine zweite lebende Fremdsprache; außerdem Darstellende Geometrie oder mehr Biologie und Umweltkunde, Chemie, Physik.
  • Wirtschaftskundliches Realgymnasium
    Ab der 5. Klasse eine zweite lebende Fremdsprache oder Latein. Außerdem: Haushaltsökonomie und Ernährung; mehr Geografie und Wirtschaftskunde, Psychologie und Philosophie (einschl. Praktikum).
  • Oberstufenrealgymnasium
    Neben den achtjährigen Formen der allgemein bildenden höheren Schule gibt es das Oberstufenrealgymnasium (zum Teil mit Übergangsstufe).
    Kennzeichen dieser Schulform: Eintritt nach der 8. Schulstufe (5. bis 8. Klasse); ab der 5. Klasse eine zweite lebende Fremdsprache oder Latein. Außerdem Instrumentalunterricht oder Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung oder Darstellende Geometrie und mehr Mathematik oder mehr Biologie und Umweltkunde, Chemie, Physik (und Mathematik).

Für alle: In der 6. (7.) bis 8. Klasse sind Wahlpflichtgegenstände im Gesamtausmaß von sechs (Gymnasium, Oberstufenrealgymnasium) oder acht (Realgymnasium) bzw. zehn (Wirtschaftskundliches Realgymnasium) Wochenstunden zu wählen. Dieses Ausmaß kann aber schulautonom verändert werden (Minimum vier Stunden, Maximum zehn Stunden).

Jede Schule hat die Möglichkeit, sowohl in der Unter- als auch in der Oberstufe in einem bestimmten Rahmen ihr Angebot an Unterrichtsgegenständen speziell auf ihre Situation auszurichten (Schulautonomie). Dabei kann sie auch eigene schulautonome Lehrpläne erlassen. Auf diese Weise bilden sich Standorte mit einem eigenen Profil oder einem speziellen Schwerpunkt heraus (z. B.: fremdsprachlich, musisch-kreativ, sportlich, naturkundlich-technisch, ökologisch, informatisch etc.).

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Sonderformen

  • Allgemein bildende höhere Schulen mit musischen und sportlichen Schwerpunkten mit Eignungsprüfung
  • Sportschwerpunkte
    entweder ab der 1. Klasse (Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung; achtjährig) oder ab der 5. Klasse (Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung, vierjährig)
  • Musikschwerpunkte
    entweder ab der 1. Klasse (Gymnasium bzw. Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung, achtjährig; Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik, neunjährig) oder ab der 5. Klasse (Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung, vierjährig; Oberstufenrealgymnasium unter bes. Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik, fünfjährig)
  • Aufbaugymnasium und Aufbaurealgymnasium
    (z. T. mit Übergangsstufe; 5. bis 8. Klasse)
  • Gymnasium, Realgymnasium und Wirtschaftskundliches Realgymnasium für Berufstätige
    Abendunterricht oder Fernstudium, Dauer acht Semester. Eintrittsalter: Vollendung des 17. Lebensjahres spätestens im Kalenderjahr der Aufnahme
  • AHS für sprachliche Minderheiten
    (Slowenisch, Kroatisch, Ungarisch)
  • Werkschulheim
    Allgemein bildende höhere Schule mit handwerklicher Ausbildung, derzeit für Tischlerei, Mechatronik und Elektronik (1. bis 9. Klasse); Standort Ebenau/Salzburg bzw. Evangelisches Gymnasium Wien
  • Gymnasien und Realgymnasien mit verstärktem Fremdsprachenunterricht
    (teilw.Schulversuche), z. B.: Theresianische Akademie, Europarealgymnasien, Realgymnasien mit vier obligatorischen Fremdsprachen (nähere Auskünfte bei den Landesschulräten)

Über in Schulversuchen geführte weitere Sonderformen (z. B. Schwerpunkte Informatik, Naturwissenschaft; Leistungssport usw.) und allgemein bildende höhere Schulen mit Internat (öffentliche und private) erteilen die Landesschulräte Auskunft.

Geändert am 06.12.2011

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