Die allgemein bildende höhere Schule (AHS) umfasst eine vierjährige Unterstufe und eine vierjährige Oberstufe und schließt mit der Reifeprüfung (Matura) ab.
Durch das Reifeprüfungszeugnis wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Akademien erworben.
Voraussetzung für den Eintritt in die 1. Klasse ist ein erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse der Volksschule (in Deutsch, Lesen und Mathematik „Sehr gut” oder „Gut“) oder Feststellung der Schulkonferenz der Volksschule, dass trotz „Befriedigend” in diesen Pflichtgegenständen der/die Schüler/in aufgrund seiner/ihrer sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen der allgemein bildenden höheren Schule genügen wird, oder eine Aufnahmsprüfung.
Unterstufe (1. bis 4. Klasse) und Oberstufe (5. bis 8. Klasse):
Gymnasium, Realgymnasium sowie Wirtschaftskundliches Realgymnasium.
Oberstufenrealgymnasium
Für alle: In der 6. (7.) bis 8. Klasse sind Wahlpflichtgegenstände im Gesamtausmaß von sechs (Gymnasium, Oberstufenrealgymnasium) oder acht (Realgymnasium) bzw. zehn (Wirtschaftskundliches Realgymnasium) Wochenstunden zu wählen. Dieses Ausmaß kann aber schulautonom verändert werden (Minimum vier Stunden, Maximum zehn Stunden).
Jede Schule hat die Möglichkeit, sowohl in der Unter- als auch in der Oberstufe in einem bestimmten Rahmen ihr Angebot an Unterrichtsgegenständen speziell auf ihre Situation auszurichten (Schulautonomie). Dabei kann sie auch eigene schulautonome Lehrpläne erlassen.
Über in Schulversuchen geführte weitere Sonderformen (z.B. Schwerpunkte Informatik, Naturwissenschaft, Leistungssport usw.) und allgemein bildende höhere Schulen mit Internat (öffentliche und private) erteilen die Landesschulräte Auskunft.
Geändert am 13.03.2013