Allgemein bildende höhere Schulen
Die allgemein bildende höhere Schule umfasst eine vierjährige Unterstufe und eine vierjährige Oberstufe und
schließt mit der Reifeprüfung (Matura) ab.
Durch das Reifeprüfungszeugnis werden die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen,
Pädagogischen Hochschulen und Akademien (für einzelne Studienrichtungen sind unter Umständen Zusatzprüfungen abzulegen)
sowie Berechtigungen für den öffentlichen Dienst erworben.
Voraussetzung für den Eintritt in die 1. Klasse
Erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse der Volksschule (in Deutsch, Lesen und Mathematik „Sehr gut” oder „Gut“)
oder Feststellung der Schulkonferenz der Volksschule, dass trotz „Befriedigend” in diesen Pflichtgegenständen der/die
Schüler/in aufgrund seiner/ihrer sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen der allgemein
bildenden höheren Schule genügen wird, oder Aufnahmsprüfung.
Eintritt in höhere Klassen
Von der Hauptschule
Jahreszeugnis mit „ausgezeichnetem Erfolg” oder Vermerk, dass
im nächsten Schuljahr der Hauptschule in Deutsch, lebender Fremdsprache und Mathematik die erste Leistungsgruppe zu
besuchen ist. Mindestnote „Befriedigend” in den anderen Pflichtgegenständen; oder Aufnahmsprüfung.
Nach der 4. Klasse
Jahreszeugnis der ersten Leistungsgruppe (oder „Sehr gut” oder
„Gut” oder „Befriedigend” mit Konferenzbeschluss der zweiten Leistungsgruppe) mit Mindestnote „Befriedigend” in den
anderen Pflichtgegenständen; anderenfalls Aufnahmsprüfung.
Von anderen Schulformen
Gegebenenfalls mit Einstufungs- bzw. Aufnahmsprüfung in
einzelnen Unterrichtsgegenständen.
Formen der allgemein bildenden höheren Schulen
(Im Folgenden sind nur die wesentlichsten Lehrplanunterschiede dargestellt.)
Unterstufe (1. bis 4. Klasse)
-
1. und 2. Klasse: Lehrplan aller Formen gleich; eine lebende Fremdsprache (1. bis 8.
Klasse).
-
3. und 4. Klasse: Gymnasium: Latein oder alternativ zweite lebende
Fremdsprache; Realgymnasium: Geometrisches Zeichnen, mehr Mathematik, Naturwissenschaften; Technisches
oder Textiles Werken; Wirtschaftskundliches Realgymnasium: mehr Chemie, Technisches Werken oder Textiles
Werken.
Oberstufe (5. bis 8. Klasse)
-
Gymnasium
Latein (Fortsetzung des Unterstufen-Lateins oder Beginn eines
verkürzten Durchgangs); dazu ab der 5. Klasse Griechisch oder eine zweite lebende Fremdsprache (Beginn oder Fortsetzung
mit dem 3. Lernjahr).
-
Realgymnasium
Mehr Mathematik; dazu ab der 5. Klasse Latein (bzw.
Fortsetzung des in der Unterstufe des Gymnasiums begonnenen Latein) oder eine zweite lebende Fremdsprache; außerdem
Darstellende Geometrie oder mehr Biologie und Umweltkunde, Chemie, Physik.
-
Wirtschaftskundliches Realgymnasium
Ab der 5. Klasse eine zweite lebende
Fremdsprache oder Latein. Außerdem: Haushaltsökonomie und Ernährung; mehr Geografie und Wirtschaftskunde, Psychologie
und Philosophie (einschl. Praktikum).
-
Oberstufenrealgymnasium
Neben den achtjährigen Formen der allgemein
bildenden höheren Schule gibt es das Oberstufenrealgymnasium (zum Teil mit Übergangsstufe).
Kennzeichen
dieser Schulform: Eintritt nach der 8. Schulstufe (5. bis 8. Klasse); ab der 5. Klasse eine zweite lebende Fremdsprache
oder Latein. Außerdem Instrumentalunterricht oder Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung oder Darstellende Geometrie
und mehr Mathematik oder mehr Biologie und Umweltkunde, Chemie, Physik (und Mathematik).
Für alle: In der 6. (7.) bis 8. Klasse sind Wahlpflichtgegenstände im Gesamtausmaß von sechs
(Gymnasium, Oberstufenrealgymnasium) oder acht (Realgymnasium) bzw. zehn (Wirtschaftskundliches Realgymnasium)
Wochenstunden zu wählen. Dieses Ausmaß kann aber schulautonom verändert werden (Minimum vier Stunden, Maximum zehn
Stunden).
Jede Schule hat die Möglichkeit, sowohl in der Unter- als auch in der Oberstufe in einem bestimmten Rahmen
ihr Angebot an Unterrichtsgegenständen speziell auf ihre Situation auszurichten (Schulautonomie). Dabei kann sie auch
eigene schulautonome Lehrpläne erlassen. Auf diese Weise bilden sich Standorte mit einem eigenen Profil oder einem
speziellen Schwerpunkt heraus (z. B.: fremdsprachlich, musisch-kreativ, sportlich, naturkundlich-technisch, ökologisch,
informatisch etc.).
Sonderformen
- Allgemein bildende höhere Schulen mit musischen und sportlichen Schwerpunkten mit
Eignungsprüfung
-
Sportschwerpunkte
entweder ab der 1. Klasse (Realgymnasium unter
besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung; achtjährig) oder ab der 5. Klasse (Oberstufenrealgymnasium
unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung, vierjährig)
-
Musikschwerpunkte
entweder ab der 1. Klasse (Gymnasium bzw.
Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung, achtjährig; Realgymnasium unter besonderer
Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik, neunjährig) oder ab der 5. Klasse
(Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung, vierjährig;
Oberstufenrealgymnasium unter bes. Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik, fünfjährig)
-
Aufbaugymnasium und Aufbaurealgymnasium
(z. T. mit
Übergangsstufe; 5. bis 8. Klasse)
-
Gymnasium, Realgymnasium und Wirtschaftskundliches Realgymnasium für Berufstätige
Abendunterricht oder Fernstudium, Dauer acht Semester. Eintrittsalter: Vollendung des 17. Lebensjahres
spätestens im Kalenderjahr der Aufnahme
-
AHS für sprachliche Minderheiten
(Slowenisch, Kroatisch, Ungarisch)
-
Werkschulheim
Allgemein bildende höhere Schule mit handwerklicher
Ausbildung, derzeit für Tischlerei, Mechatronik und Elektronik (1. bis 9. Klasse); Standort Ebenau/Salzburg bzw.
Evangelisches Gymnasium Wien
-
Gymnasien und Realgymnasien mit verstärktem Fremdsprachenunterricht
(teilw.Schulversuche), z. B.: Theresianische Akademie, Europarealgymnasien, Realgymnasien mit
vier obligatorischen Fremdsprachen (nähere Auskünfte bei den Landesschulräten)
Über in Schulversuchen geführte weitere Sonderformen (z. B. Schwerpunkte Informatik, Naturwissenschaft;
Leistungssport usw.) und allgemein bildende höhere Schulen mit Internat (öffentliche und private) erteilen die
Landesschulräte Auskunft.
Geändert am 06.12.2011