Allgemein bildende Pflichtschulen

Allgemeine Schulpflicht

Für alle Kinder, die sich dauerhaft in Österreich aufhalten, besteht die allgemeine Schulpflicht. Sie beginnt mit dem auf die Vollendung des 6. Lebensjahres folgenden 1. September und dauert neun Schuljahre. Die allgemeine Schulpflicht wird durch den Besuch der nachstehend angeführten Schulformen erfüllt:

  • In den ersten vier Schuljahren: durch den Besuch der Grundschule (Volksschule) oder Sonderschule;
  • im 5. bis 8. Schuljahr: durch den Besuch der Hauptschule, der allgemein bildenden höheren Schule, der Volksschule oder einer Sonderschulstufe;
  • im 9. Schuljahr: durch den Besuch der Polytechnischen Schule oder durch den Besuch/Weiterbesuch einer mittleren bzw. höheren Schule oder den Weiterbesuch einer Volks-, Haupt- oder Sonderschule, sofern deren Lehrziel noch nicht erreicht worden ist.

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Volksschule (Grundschule; 6. bis 10. Lebensjahr)

Alle schulpflichtigen Kinder sind von den Erziehungsberechtigten zur Einschreibung bei der zuständigen Grundschule anzumelden.

  • Entsprechend den Begabungen bzw. Bedürfnissen des Kindes, kann es zur Bewältigung der Lernziele der Grundstufe I (1. und 2. Schulstufe) bis zu drei Jahren brauchen. Dazu sind folgende Organisationsformen möglich: Kinder, die nach der Einschätzung des Schulleiters bzw. der Schulleiterin oder des Klassenlehrers bzw. der Klassenlehrerin drei Jahre für die Grundstufe I (1. und 2. Schulstufe, bei Bedarf Vorschulklasse) benötigen, lernen gemeinsam mit den Kindern der 1. Schulstufe bzw. der 1. und 2. Schulstufe oder werden bereits am Beginn bzw. im Verlauf des ersten Jahres in organisatorisch getrennt geführten Vorschulklassen zusammengefasst.
  • Vorzeitige Aufnahme: Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind und das 6. Lebensjahr bis zum 1. März des folgenden Kalenderjahres vollenden und durch die Anforderungen der 1. Schulstufe nicht überfordert werden, können vorzeitig in die 1. Schulstufe aufgenommen werden, sofern die Eltern darum ansuchen.
  • Seit dem Schuljahr 2003/04 ist die verbindliche Übung (d. h. ohne Benotung) „Lebende Fremdsprache“ ab der 1. Schulstufe in allen Volksschulklassen verpflichtend zu führen.
  • Übertritt: Die Erziehungsberechtigten werden in der 4. Schulstufe über den nach den Interessen und Leistungen empfehlenswerten weiteren Bildungsweg der Schüler bzw. Schülerinnen informiert und beraten. Voraussetzung für die Aufnahme in die Hauptschule ist der erfolgreiche Abschluss der 4. Schulstufe. Voraussetzung für die Aufnahme in die allgemein bildende höhere Schule findet man im Abschnitt Allgemein bildende höhere Schulen.

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Hauptschule (10. bis 14. Lebensjahr)

Die Hauptschule ist in die Gemeinde integriert und kann auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Schüler/innen (je nach Region, nach individuellen Interessens- und Begabungsschwerpunkten etc.) relativ flexibel eingehen.

  • In den Gegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache gibt es Leistungsgruppen, die es ermöglichen, gezielt die Leistungsfähigkeit der Schüler/ innen zu berücksichtigen. Dabei erfolgt der Unterricht vor allem in Kleingruppen. Die Anforderungen der höchsten Leistungsgruppe entsprechen jenen der allgemein bildenden höheren Schule.
  • In allen Pflichtgegenständen besteht die Möglichkeit für einen speziellen Förderunterricht – besonders in den Gegenständen mit Leistungsdifferenzierung wird davon häufig Gebrauch gemacht.
  • Jede Schule hat die Möglichkeit, in einem bestimmten Rahmen ihr Angebot an Unterrichtsgegenständen speziell auf ihre Situation auszurichten. Dabei kann sie auch eigene schulautonome Lehrpläne erlassen. Auf diese Weise bilden sich Standorte mit einem eigenen Profil oder gar einem speziellen Schwerpunkt heraus (Gesetzlich geregelte Sonderformen: Musik, Sport und Skisport; Informatik und Sprachen können nur im Rahmen eines schulautonomen Profils oder eines Schulversuchs eingerichtet werden.)

In der 3. und 4. Klasse wird der Frage nach dem weiteren Berufs- und Ausbildungsweg der Jugendlichen besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Dies geschieht in der verbindlichen Übung „Berufsorientierung“, durch die Durchführung so genannter „berufspraktischer Tage“, Lehrausgänge und Exkursionen. Bei entsprechend gutem Lernerfolg in der Hauptschule besteht die Möglichkeit des direkten Übertritts in eine allgemein bildende höhere Schule bzw. in berufsbildende mittlere und höhere Schulen.

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Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Volksschule, Hauptschule und in der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule

Integrativer Unterricht und integrative Erziehung eröffnen behinderten und nicht behinderten Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit einer gemeinsamen Lernerfahrung. Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf können integrativ in der Grundschule, Hauptschule und der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule unterrichtet werden. An der Polytechnischen Schule können Schulversuche zum integrativen Unterricht durchgeführt werden.

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Sonderschule (6. bis 15. Lebensjahr)

Die Sonderschule umfasst acht oder im Falle der Einbeziehung der Polytechnischen Schule oder eines Berufsvorbereitungsjahres neun Schulstufen. Mit Bewilligung der Schulbehörde und mit Einwilligung des Schulerhalters kann die Sonderschule maximal zwölf Jahre besucht werden. Das österreichische Sonderschulwesen umfasst zehn Sparten. Die Schüler/innen erhalten durch speziell geschulte Sonderschullehrer/innen sowie durch individuelle Unterrichtsmethoden eine grundlegende Allgemeinbildung, die eine Bewältigung der weiteren beruflichen Ausbildung oder den Besuch weiterführender Schulen ermöglichen soll.

Je nach Ausgestaltung des Lehrplans werden bei der Sonderschule die folgenden Formen unterschieden:

  • Sonderschulen mit eigenem Lehrplan: Allgemeine Sonderschule (für leistungsbehinderte und lernschwache Kinder), Sonderschule für blinde Kinder, Sonderschule für gehörlose Kinder, Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder, Sonderschule für erziehungsschwierige Kinder (Sondererziehungsschule)
  • Sonderschulen, die nach einem Lehrplan der Volksschule, der Hauptschule, der Polytechnischen Schule oder nach dem Lehrplan einer Sonderschule anderer Art unterrichten: Sonderschulen für körperbehinderte, sprachgestörte, sehbehinderte, schwerhörige Kinder; Heilstättenschule.
  • Im Jahr 1998 wurde der Unterrichtsgegenstand „Berufsorientierung in der 7. und 8. Schulstufe“ als verbindliche Übung an den Sonderschulen verordnet. Diese verbindliche Übung soll dazu beitragen, dass sich die Jugendlichen gezielt mit ihrer Persönlichkeitsentwicklung, ihren Neigungen und Interessen und ihren Berufsvorstellungen auseinandersetzen sowie Einblicke in den Berufsalltag erhalten und Möglichkeiten für ihren ganz persönlichen Berufsweg finden können.

Eine weitere Maßnahme, Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf die Arbeits- und Berufswelt vorzubereiten, ist das „Berufsvorbereitungsjahr“ in der 9. Schulstufe der Sonderschule. Die Schüler/innen sollen im Rahmen von allgemein bildenden und berufspraktischen Unterrichtsgegenständen befähigt werden, persönliche Lebens- und Berufsperspektiven zu entwickeln.

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Polytechnische Schule (14. bis 15. Lebensjahr

Die Polytechnische Schule schließt an die 8. Schulstufe an und umfasst eine Schulstufe. Die Schüler/innen werden im 9. oder in einem freiwilligen 10. Schuljahr durch Vertiefung der Allgemeinbildung, Berufsorientierung und Berufsgrundbildung auf das weitere Leben – insbesondere auf das Berufsleben – vorbereitet. Eine Orientierungsphase am Anfang des Schuljahres und Berufsorientierung als Unterrichtsprinzip aller Unterrichtsgegenstände bieten vielfältige Möglichkeiten zum Kennenlernen der Berufswelt. Durch Betriebs- und Berufserkundungen in Lehrwerkstätten und außerschulischen Institutionen sowie durch berufspraktische Tage (Schnupperlehre) in Betrieben wird die Berufswahl unterstützt.

Die Berufsgrundbildung wird in Fachbereichen (Wahlpflichtgegenständen) angeboten. Sie entsprechen großen Berufsfeldern der Wirtschaft, wobei grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse (Schlüsselqualifikationen) erworben werden. Durch handlungs- und praxisorientiertes Lernen werden die individuellen Begabungen der Schüler/innen und die Lernmotivation gefördert. Die Lehrinhalte in den Wahlpflichtfächern sind in Kern- und Erweiterungsbereiche gegliedert, wodurch leistungsfähige
Schüler/innen zusätzliche Qualifikationen erlangen können.

Je nach beruflichen Interessen und Neigungen wählt jede/r Schüler/in einen von sieben Fachbereichen:

  • Metall
  • Elektro
  • Holz
  • Bau
  • Handel - Büro
  • Dienstleistungen
  • Tourismus

Neben diesen oder anstatt dieser Fachbereiche werden im Rahmen der Schulautonomie neue Fachbereiche (z. B. Informationstechnologie, Mechatronik, Gesundheit/Soziales und Pflege, etc.) angeboten, wobei im Besonderen auf die Berufseinstiegschancen in der Region und auf die Interessen der Schüler/innen Bedacht genommen wird.

In den allgemein bildenden Pflichtgegenständen (Religion, Berufsorientierung und Lebenskunde, Politische Bildung und Wirtschaftskunde, Deutsch, Lebende Fremdsprache (Englisch), Mathematik, Naturkunde und Ökologie, Gesundheitslehre, Bewegung und Sport) wird eine vertiefende Allgemeinbildung angeboten. In Deutsch, Mathematik und Englisch wird in Leistungsgruppen und/oder in beruflichen Interessensgruppen unterrichtet.

Durch den Unterricht im Wahlpflichtbereich im Ausmaß von 14 Wochenstunden und in den allgemein bildenden Pflichtgegenständen im Ausmaß von 18 Wochenstunden werden grundlegende berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten erworben, um sich für den Übertritt in die Lehrausbildung sowie für den Übertritt in weiterführende Schulen bestmöglich zu qualifizieren. Schulautonom kann auch das Wochenstundenausmaß im Wahlpflichtbereich und in den allgemeinen Pflichtgegenständen den regionalen Gegebenheiten und Interessen der Schüler/innen angepasst werden. Zusätzlich ermöglicht der Lehrplan der Polytechnischen Schule ein breites, interessens- und leistungsorientiertes Angebot an Freigegenständen, Neigungsgruppen und Förderkursen.

Die Polytechnische Schule ist österreichweit flächendeckend organisiert und wird je nach örtlichen Gegebenheiten entweder als selbstständige Schule oder in organisatorischem Zusammenhang mit einer allgemein bildenden Pflichtschule geführt.

Weiters erwerben Schüler/innen bei positivem Abschluss der Polytechnischen Schule das Recht, in die 2. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule gleicher Fachrichtung (mindestens 15 Wochenstunden im gewählten Fachbereich) oder ohne Aufnahmeprüfung in die 1. Klasse einer berufsbildenden höheren Schule überzutreten.

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Modellversuche Neue Mittelschule

Die Modellversuche Neue Mittelschule haben eine neue gemeinsame Schule für alle 10- bis 14-Jährigen zum Ziel, die allen Schüler/innen nach der 4. Klasse Volksschule offen steht.

Neben der Vermeidung einer zu frühen Trennung der Kinder in unterschiedliche Bildungskarrieren, ist die breite Umsetzung einer neuen Lernkultur mit den Eckpfeilern Individualisierung und innere Differenzierung ein zentrales Merkmal der Neuen Mittelschule. Das heißt, jedes Kind und dessen individuelle Fähigkeiten und Talente werden bestmöglich gefördert. Den Schülerinnen und Schülern wird einerseits genügend Zeit und Unterstützung geboten, um Lerninhalte im eigenen Lerntempo erfassen zu können, andererseits erhalten sie frühzeitig zusätzliche Angebote, um in ihren besonderen Begabungen intensiv gefördert zu werden.

Der Unterricht an der Neuen Mittelschule erfolgt nach dem Lehrplan der AHS-Unterstufe (5. bis 8. Schulstufe, in Niederösterreich 5. bis 6. Schulstufe) und wird von Lehrer/ innen der HS und AHS (BHS) gemeinsam in Teams gestaltet. Der erfolgreiche Abschluss berechtigt die Schüler/innen – je nach erreichtem Bildungsziel – zum Besuch einer weiterführenden mittleren oder höheren Schule.

Die Modellversuche Neue Mittelschule sind mit dem § 7a im Schulorganisationsgesetz gesetzlich geregelt, womit sicher gestellt ist, dass jede Schülerin und jeder Schüler die einmal begonnene Schulkarriere in der Neuen Mittelschule auch beenden kann.

Geändert am 02.02.2011

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