Für alle Kinder, die sich dauerhaft in Österreich aufhalten, besteht die allgemeine Schulpflicht. Sie beginnt mit dem auf die Vollendung des 6. Lebensjahres folgenden 1. September und dauert neun Schuljahre. Die allgemeine Schulpflicht wird durch den Besuch der nachstehend angeführten Schulformen erfüllt:
Alle schulpflichtigen Kinder sind von den Erziehungsberechtigten zur Einschreibung bei der zuständigen Grundschule anzumelden.
Die Hauptschule ist in die Gemeinde integriert und kann auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Schüler/innen (je nach Region, nach individuellen Interessens- und Begabungsschwerpunkten etc.) relativ flexibel eingehen.
In der 3. und 4. Klasse wird der Frage nach dem weiteren Berufs- und Ausbildungsweg der Jugendlichen besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Dies geschieht in der verbindlichen Übung „Berufsorientierung“, durch die Durchführung so genannter „berufspraktischer Tage“, Lehrausgänge und Exkursionen. Bei entsprechend gutem Lernerfolg in der Hauptschule besteht die Möglichkeit des direkten Übertritts in eine allgemein bildende höhere Schule bzw. in berufsbildende mittlere und höhere Schulen.
Integrativer Unterricht und integrative Erziehung eröffnen behinderten und nicht behinderten Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit einer gemeinsamen Lernerfahrung. Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf können integrativ in der Grundschule, Hauptschule und der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule unterrichtet werden. An der Polytechnischen Schule können Schulversuche zum integrativen Unterricht durchgeführt werden.
Die Sonderschule umfasst acht oder im Falle der Einbeziehung der Polytechnischen Schule oder eines Berufsvorbereitungsjahres neun Schulstufen. Mit Bewilligung der Schulbehörde und mit Einwilligung des Schulerhalters kann die Sonderschule maximal zwölf Jahre besucht werden. Das österreichische Sonderschulwesen umfasst zehn Sparten. Die Schüler/innen erhalten durch speziell geschulte Sonderschullehrer/innen sowie durch individuelle Unterrichtsmethoden eine grundlegende Allgemeinbildung, die eine Bewältigung der weiteren beruflichen Ausbildung oder den Besuch weiterführender Schulen ermöglichen soll.
Je nach Ausgestaltung des Lehrplans werden bei der Sonderschule die folgenden Formen unterschieden:
Eine weitere Maßnahme, Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf die Arbeits- und Berufswelt vorzubereiten, ist das „Berufsvorbereitungsjahr“ in der 9. Schulstufe der Sonderschule. Die Schüler/innen sollen im Rahmen von allgemein bildenden und berufspraktischen Unterrichtsgegenständen befähigt werden, persönliche Lebens- und Berufsperspektiven zu entwickeln.
Die Polytechnische Schule schließt an die 8. Schulstufe an und umfasst eine Schulstufe. Die Schüler/innen werden im 9. oder in einem freiwilligen 10. Schuljahr durch Vertiefung der Allgemeinbildung, Berufsorientierung und Berufsgrundbildung auf das weitere Leben – insbesondere auf das Berufsleben – vorbereitet. Eine Orientierungsphase am Anfang des Schuljahres und Berufsorientierung als Unterrichtsprinzip aller Unterrichtsgegenstände bieten vielfältige Möglichkeiten zum Kennenlernen der Berufswelt. Durch Betriebs- und Berufserkundungen in Lehrwerkstätten und außerschulischen Institutionen sowie durch berufspraktische Tage (Schnupperlehre) in Betrieben wird die Berufswahl unterstützt.
Die Berufsgrundbildung wird in Fachbereichen (Wahlpflichtgegenständen) angeboten. Sie entsprechen
großen Berufsfeldern der Wirtschaft, wobei grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse
(Schlüsselqualifikationen) erworben werden. Durch handlungs- und praxisorientiertes Lernen werden die individuellen
Begabungen der Schüler/innen und die Lernmotivation gefördert. Die Lehrinhalte in den Wahlpflichtfächern sind in Kern-
und Erweiterungsbereiche gegliedert, wodurch leistungsfähige
Schüler/innen zusätzliche Qualifikationen
erlangen können.
Je nach beruflichen Interessen und Neigungen wählt jede/r Schüler/in einen von sieben Fachbereichen:
Neben diesen oder anstatt dieser Fachbereiche werden im Rahmen der Schulautonomie neue Fachbereiche (z. B. Informationstechnologie, Mechatronik, Gesundheit/Soziales und Pflege, etc.) angeboten, wobei im Besonderen auf die Berufseinstiegschancen in der Region und auf die Interessen der Schüler/innen Bedacht genommen wird.
In den allgemein bildenden Pflichtgegenständen (Religion, Berufsorientierung und Lebenskunde, Politische Bildung und Wirtschaftskunde, Deutsch, Lebende Fremdsprache (Englisch), Mathematik, Naturkunde und Ökologie, Gesundheitslehre, Bewegung und Sport) wird eine vertiefende Allgemeinbildung angeboten. In Deutsch, Mathematik und Englisch wird in Leistungsgruppen und/oder in beruflichen Interessensgruppen unterrichtet.
Durch den Unterricht im Wahlpflichtbereich im Ausmaß von 14 Wochenstunden und in den allgemein bildenden Pflichtgegenständen im Ausmaß von 18 Wochenstunden werden grundlegende berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten erworben, um sich für den Übertritt in die Lehrausbildung sowie für den Übertritt in weiterführende Schulen bestmöglich zu qualifizieren. Schulautonom kann auch das Wochenstundenausmaß im Wahlpflichtbereich und in den allgemeinen Pflichtgegenständen den regionalen Gegebenheiten und Interessen der Schüler/innen angepasst werden. Zusätzlich ermöglicht der Lehrplan der Polytechnischen Schule ein breites, interessens- und leistungsorientiertes Angebot an Freigegenständen, Neigungsgruppen und Förderkursen.
Die Polytechnische Schule ist österreichweit flächendeckend organisiert und wird je nach örtlichen Gegebenheiten entweder als selbstständige Schule oder in organisatorischem Zusammenhang mit einer allgemein bildenden Pflichtschule geführt.
Weiters erwerben Schüler/innen bei positivem Abschluss der Polytechnischen Schule das Recht, in die 2. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule gleicher Fachrichtung (mindestens 15 Wochenstunden im gewählten Fachbereich) oder ohne Aufnahmeprüfung in die 1. Klasse einer berufsbildenden höheren Schule überzutreten.
Die Modellversuche Neue Mittelschule haben eine neue gemeinsame Schule für alle 10- bis 14-Jährigen zum Ziel, die allen Schüler/innen nach der 4. Klasse Volksschule offen steht.
Neben der Vermeidung einer zu frühen Trennung der Kinder in unterschiedliche Bildungskarrieren, ist die breite Umsetzung einer neuen Lernkultur mit den Eckpfeilern Individualisierung und innere Differenzierung ein zentrales Merkmal der Neuen Mittelschule. Das heißt, jedes Kind und dessen individuelle Fähigkeiten und Talente werden bestmöglich gefördert. Den Schülerinnen und Schülern wird einerseits genügend Zeit und Unterstützung geboten, um Lerninhalte im eigenen Lerntempo erfassen zu können, andererseits erhalten sie frühzeitig zusätzliche Angebote, um in ihren besonderen Begabungen intensiv gefördert zu werden.
Der Unterricht an der Neuen Mittelschule erfolgt nach dem Lehrplan der AHS-Unterstufe (5. bis 8. Schulstufe, in Niederösterreich 5. bis 6. Schulstufe) und wird von Lehrer/ innen der HS und AHS (BHS) gemeinsam in Teams gestaltet. Der erfolgreiche Abschluss berechtigt die Schüler/innen – je nach erreichtem Bildungsziel – zum Besuch einer weiterführenden mittleren oder höheren Schule.
Die Modellversuche Neue Mittelschule sind mit dem § 7a im Schulorganisationsgesetz gesetzlich geregelt, womit sicher gestellt ist, dass jede Schülerin und jeder Schüler die einmal begonnene Schulkarriere in der Neuen Mittelschule auch beenden kann.
Geändert am 02.02.2011