Berufsbildende höhere Schulen
Berufsbildende höhere Schulen (BHS) vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere
berufliche Ausbildung und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Mit der Reifeprüfung wird die Berechtigung
zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen erworben, die Diplomprüfung ermöglicht den
Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen. Die Anerkennung von facheinschlägigen Kenntnissen für BHS-Absolvent/innen an
Universitäten und Fachhochschulen ist gesetzlich vorgeschrieben.
Für Absolvent/innen der meisten höheren technischen bzw. höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten
besteht die Möglichkeit, über Antrag an das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend bzw. an das
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nach drei Jahren Berufspraxis die
Standesbezeichnung "Ingenieur” bzw. "Ingenieurin" zu führen.
Aufnahme
Die berufsbildenden höheren Schulen können von Schüler/innen besucht werden, welche die 4. Klasse der
Hauptschule, die 4. oder eine höhere Klasse der allgemein bildenden höheren Schule oder die Polytechnische Schule auf
der 9. Schulstufe erfolgreich absolviert haben (ausgenommen Latein, Geometrisches Zeichnen und
Schwerpunktpflichtgegenstände). Schüler/innen aus der 4. Klasse einer Hauptschule müssen eine Aufnahmsprüfung in
Deutsch, Englisch oder Mathematik ablegen, wenn er oder sie in dem betreffenden Gegenstand in der niedrigsten
Leistungsgruppe war oder in der mittleren Leistungsgruppe mit "Genügend" beurteilt wurde; mit einem „Befriedigend" aus
der mittleren Leistungsgruppe ist die Aufnahme über den Beschluss der Klassenkonferenz möglich.
An berufsbildenden höheren Schulen mit künstlerischem Schwerpunkt sowie an den Bildungsanstalten für
Kindergartenund Sozialpädagogik sind Eignungsprüfungen abzulegen
Berechtigungen
Aufgrund der schulischen beruflichen Ausbildung ist auch der Zugang zu verschiedenen Gewerben (für die
selbstständige Ausübung von reglementierten Gewerben und Handwerken), der in der Gewerbeordnung geregelt ist (siehe
Berechtigungen BMS) gegeben. Etwaige Befähigungsnachweisprüfungen und die Dauer von nachzuweisenden fachlichen
Tätigkeiten werden durch die jeweilige Befähigungsnachweisverordnung geregelt.
Auf europäischer Ebene ermöglicht die Richtlinie (RL) 2005/36/EG den Zugang zu einem reglementierten Beruf in
einem anderen Mitgliedstaat, der für den Berufszugang den erfolgreichen Abschluss einer Hochschul- oder
Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt.
Die wichtigsten berufsbildenden höheren Schulen
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Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt: Ausbildung in technischen, gewerblichen und
kunstgewerblichen Berufen. Fachrichtungen: Bautechnik, Innenraumgestaltung und Holztechnik, Elektrotechnik, Elektronik,
Maschineningenieurwesen, Mechatronik, Werkstoffingenieurwesen, Medientechnik und Medienmanagement,
Informationstechnologie, Chemie, Chemieingenieurwesen, Lebensmitteltechnologie, EDV/Informatik,
Wirtschaftsingenieurwesen, Betriebsmanagement, Kunst und Design; schulautonome Spezialisierungen..
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Höhere Lehranstalt für Mode, für künstlerische Gestaltung, für Produktmanagement und
Präsentation, Modedesign und Produktgestaltung: Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Modewirtschaft
und Bekleidungsindustrie. Ausbildungsschwerpunkte u.a.: Modedesign, Modemarketing, Modedesign und Grafik
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Höhere Lehranstalt für Tourismus: Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft der
Tourismuswirtschaft. Ausbildungsschwerpunkte u.a. Dritte lebende Fremdsprache, Hotelmanagement, Hotel- und
Gastronomiemanagement, Tourismus- und Freizeitmanagement, schulautonome Ausbildungsschwerpunkte
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Handelsakademie: Ausbildung zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der
Wirtschaft und Verwaltung; Ausbildungsschwerpunkte/Fachrichtungen: Internationale Geschäftstätigkeit mit Marketing,
Controlling und Jahresabschluss, Entrepreneurship und Management, Multimedia und Webdesign, Netzwerkmanagement,
Softwareentwicklung, Digital Business, Controlling und Accounting, Internationale Wirtschaft mit Fremdsprache(n) und
Kultur, Informationsmanagement und Informationstechnologie, Wirtschaftsinformatik; schulautonome
Ausbildungsschwerpunkte/Fachrichtungen; auch mit landwirtschaftlichem Zusatzunterricht.
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Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe: Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in
wirtschaftlichen und touristischen Berufen; Ausbildungsschwerpunkte/-zweige u.a.: Dritte lebende Fremdsprache,
Internationale Kommunikation in der Wirtschaft, Kulturtouristik, Fremdsprachenschwerpunkt, Medieninformatik, Umwelt und
Wirtschaft, Kultur- und Kongressmanagement, Kommunikations- und Mediendesign, Sozialmanagement, schulautonome
Schwerpunkte.
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Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft: Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft
in der Land-, Forst-und Ernährungswirtschaft. Fachrichtungen: Land- und Ernährungswirtschaft, Gartenbau, Wein- und
Obstbau, Forstwirtschaft, Landtechnik, Landwirtschaft, Lebensmitteltechnologie. Ausbildungsschwerpunkte u.a.: Projekt-
und Regionalmanagement, Umwelttechnik, Unternehmensmanagement, Landwirtschaftliches Qualitätsmanagement,
Agrarmanagement.
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Bildungsanstalt für Kindergartenpädaogik: Ausbildung zu Kindergärtner/inne/n bzw.
Kindergartenpädagog/inn/en mit der Möglichkeit der zusätzlichen Ausbildung zu Erzieher/inne/n an Horten bzw.
vertiefende Ausbildung in Früherziehung.
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Bildungsanstalt für Sozialpädagogik: Ausbildung zu Erzieher/inne/n bzw.
Sozialpädagog/inn/en (an Horten und Heimen für Kinder und Jugendliche und in der außerschulischen Jugendarbeit).
Geändert am 21.12.2009