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Berufsbildende höhere Schulen

Berufsbildende höhere Schulen (BHS) vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere berufliche Ausbildung und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Mit der Reifeprüfung wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen erworben, die Diplomprüfung ermöglicht den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen. Die Anerkennung von facheinschlägigen Kenntnissen für BHS-Absolvent/innen an Universitäten und Fachhochschulen ist gesetzlich vorgeschrieben.

Für Absolvent/innen der meisten höheren technischen bzw. höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten besteht die Möglichkeit, über Antrag an das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend bzw. an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nach drei Jahren Berufspraxis die Standesbezeichnung "Ingenieur” bzw. "Ingenieurin" zu führen.

Aufnahme

Die berufsbildenden höheren Schulen können von Schüler/innen besucht werden, welche die 4. Klasse der Hauptschule, die 4. oder eine höhere Klasse der allgemein bildenden höheren Schule oder die Polytechnische Schule auf der 9. Schulstufe erfolgreich absolviert haben (ausgenommen Latein, Geometrisches Zeichnen und Schwerpunktpflichtgegenstände). Schüler/innen aus der 4. Klasse einer Hauptschule müssen eine Aufnahmsprüfung in Deutsch, Englisch oder Mathematik ablegen, wenn er oder sie in dem betreffenden Gegenstand in der niedrigsten Leistungsgruppe war oder in der mittleren Leistungsgruppe mit "Genügend" beurteilt wurde; mit einem „Befriedigend" aus der mittleren Leistungsgruppe ist die Aufnahme über den Beschluss der Klassenkonferenz möglich.

An berufsbildenden höheren Schulen mit künstlerischem Schwerpunkt sowie an den Bildungsanstalten für Kindergartenund Sozialpädagogik sind Eignungsprüfungen abzulegen

Berechtigungen

Aufgrund der schulischen beruflichen Ausbildung ist auch der Zugang zu verschiedenen Gewerben (für die selbstständige Ausübung von reglementierten Gewerben und Handwerken), der in der Gewerbeordnung geregelt ist (siehe Berechtigungen BMS) gegeben. Etwaige Befähigungsnachweisprüfungen und die Dauer von nachzuweisenden fachlichen Tätigkeiten werden durch die jeweilige Befähigungsnachweisverordnung geregelt.

Auf europäischer Ebene ermöglicht die Richtlinie (RL) 2005/36/EG den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen Mitgliedstaat, der für den Berufszugang den erfolgreichen Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt.

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Die wichtigsten berufsbildenden höheren Schulen

  • Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt: Ausbildung in technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Berufen. Fachrichtungen: Bautechnik, Innenraumgestaltung und Holztechnik, Elektrotechnik, Elektronik, Maschineningenieurwesen, Mechatronik, Werkstoffingenieurwesen, Medientechnik und Medienmanagement, Informationstechnologie, Chemie, Chemieingenieurwesen, Lebensmitteltechnologie, EDV/Informatik, Wirtschaftsingenieurwesen, Betriebsmanagement, Kunst und Design; schulautonome Spezialisierungen..
  • Höhere Lehranstalt für Mode, für künstlerische Gestaltung, für Produktmanagement und Präsentation, Modedesign und Produktgestaltung: Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Modewirtschaft und Bekleidungsindustrie. Ausbildungsschwerpunkte u.a.: Modedesign, Modemarketing, Modedesign und Grafik
  • Höhere Lehranstalt für Tourismus: Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft der Tourismuswirtschaft. Ausbildungsschwerpunkte u.a. Dritte lebende Fremdsprache, Hotelmanagement, Hotel- und Gastronomiemanagement, Tourismus- und Freizeitmanagement, schulautonome Ausbildungsschwerpunkte
  • Handelsakademie: Ausbildung zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung; Ausbildungsschwerpunkte/Fachrichtungen: Internationale Geschäftstätigkeit mit Marketing, Controlling und Jahresabschluss, Entrepreneurship und Management, Multimedia und Webdesign, Netzwerkmanagement, Softwareentwicklung, Digital Business, Controlling und Accounting, Internationale Wirtschaft mit Fremdsprache(n) und Kultur, Informationsmanagement und Informationstechnologie, Wirtschaftsinformatik; schulautonome Ausbildungsschwerpunkte/Fachrichtungen; auch mit landwirtschaftlichem Zusatzunterricht.
  • Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe: Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in wirtschaftlichen und touristischen Berufen; Ausbildungsschwerpunkte/-zweige u.a.: Dritte lebende Fremdsprache, Internationale Kommunikation in der Wirtschaft, Kulturtouristik, Fremdsprachenschwerpunkt, Medieninformatik, Umwelt und Wirtschaft, Kultur- und Kongressmanagement, Kommunikations- und Mediendesign, Sozialmanagement, schulautonome Schwerpunkte.
  • Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft: Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Land-, Forst-und Ernährungswirtschaft. Fachrichtungen: Land- und Ernährungswirtschaft, Gartenbau, Wein- und Obstbau, Forstwirtschaft, Landtechnik, Landwirtschaft, Lebensmitteltechnologie. Ausbildungsschwerpunkte u.a.: Projekt- und Regionalmanagement, Umwelttechnik, Unternehmensmanagement, Landwirtschaftliches Qualitätsmanagement, Agrarmanagement.
  • Bildungsanstalt für Kindergartenpädaogik: Ausbildung zu Kindergärtner/inne/n bzw. Kindergartenpädagog/inn/en mit der Möglichkeit der zusätzlichen Ausbildung zu Erzieher/inne/n an Horten bzw. vertiefende Ausbildung in Früherziehung.
  • Bildungsanstalt für Sozialpädagogik: Ausbildung zu Erzieher/inne/n bzw. Sozialpädagog/inn/en (an Horten und Heimen für Kinder und Jugendliche und in der außerschulischen Jugendarbeit).

Geändert am 21.12.2009

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