Berufsbildende höhere Schulen
Berufsbildende höhere Schulen (BHS) vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten
Allgemeinbildung eine höhere berufliche Ausbildung und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Mit der
Reifeprüfung wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen
erworben, die Diplomprüfung ermöglicht den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen. Die Anerkennung von
facheinschlägigen Kenntnissen für BHS-Absolvent/innen an Universitäten und Fachhochschulen ist gesetzlich
vorgeschrieben.
Für Absolvent/innen der meisten höheren technischen bzw. höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten
besteht die Möglichkeit, über Antrag an das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend bzw. an das
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nach drei Jahren Berufspraxis die
Standesbezeichnung „Ingenieur” bzw. „Ingenieurin“ zu führen.
Aufnahme
Die berufsbildenden höheren Schulen können von Schüler/innen besucht werden, welche die 4. Klasse der Hauptschule
oder Neuen Mittelschule, die 4. oder eine höhere Klasse der allgemein bildenden höheren Schule oder die Polytechnische
Schule auf der 9. Schulstufe erfolgreich absolviert haben (ausgenommen Latein, Geometrisches Zeichnen und
Schwerpunktpflichtgegenstände).
Schüler/innen aus der 4. Klasse einer Hauptschule müssen eine Aufnahmsprüfung in Deutsch, Englisch oder
Mathematik ablegen, wenn er oder sie in dem betreffenden Gegenstand in der niedrigsten Leistungsgruppe war oder in der
mittleren Leistungsgruppe mit „Genügend“ beurteilt wurde; mit einem „Befriedigend“ aus der mittleren Leistungsgruppe
ist die Aufnahme über den Beschluss der Klassenkonferenz möglich.
An berufsbildenden höheren Schulen mit künstlerischem Schwerpunkt sowie an den Bildungsanstalten für
Kindergarten- oder Sozialpädagogik sind Eignungsprüfungen abzulegen.
Berechtigungen
Aufgrund der schulischen beruflichen Ausbildung ist auch der Zugang zu verschiedenen Gewerben (für die
selbstständige Ausübung von reglementierten Gewerben und Handwerken), der in der Gewerbeordnung geregelt ist (siehe
Berechtigungen BMS) gegeben.
Etwaige Befähigungsnachweisprüfungen und die Dauer von nachzuweisenden fachlichen Tätigkeiten werden durch die
jeweilige Befähigungsnachweisverordnung geregelt.
Auf europäischer Ebene ermöglicht die Richtlinie (RL) 2005/36/EG den Zugang zu einem reglementierten Beruf in
einem anderen Mitgliedstaat, der für den Berufszugang den erfolgreichen Abschluss einer Hochschul- oder
Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt.
Die wichtigsten berufsbildenden höheren Schulen
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Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt
Ausbildung in technischen,
gewerblichen und kunstgewerblichen Berufen.
Fachrichtungen: Bautechnik, Innenraumgestaltung und
Holztechnik, Elektrotechnik, Elektronik, Maschineningenieurwesen, Mechatronik, Werkstoffingenieurwesen, Medientechnik
und Medienmanagement, Informationstechnologie, Chemie, Chemieingenieurwesen, Lebensmitteltechnologie, EDV/Informatik,
Wirtschaftsingenieurwesen, Betriebsmanagement, Kunst und Design; schulautonome Spezialisierungen.
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Höhere Lehranstalt für Mode, für künstlerische Gestaltung, für Produktmanagement und
Präsentation, Modedesign und Produktgestaltung
Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der
Modewirtschaft und Bekleidungsindustrie.
Ausbildungsschwerpunkte u. a.: Modedesign, Modemarketing,
Modedesign und Grafik.
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Höhere Lehranstalt für Tourismus
Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft
der Tourismuswirtschaft.
Ausbildungsschwerpunkte u. a. Dritte lebende Fremdsprache, Hotelmanagement,
Hotel- und Gastronomiemanagement, Tourismus- und Freizeitmanagement, schulautonome Ausbildungsschwerpunkte.
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Handelsakademie
Ausbildung zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen
Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung;
Ausbildungsschwerpunkte/Fachrichtungen: Internationale
Geschäftstätigkeit mit Marketing, Controlling und Jahresabschluss, Entrepreneurship und Management, Multimedia und
Webdesign, Netzwerkmanagement, Softwareentwicklung, Digital Business, Controlling und Accounting, Internationale
Wirtschaft mit Fremdsprache(n) und Kultur, Informationsmanagement und Informationstechnologie, Wirtschaftsinformatik;
schulautonome Ausbildungsschwerpunkte/Fachrichtungen; auch mit landwirtschaftlichem Zusatzunterricht.
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Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe
Ausbildung zur
qualifizierten Fachkraft in wirtschaftlichen und touristischen Berufen;
Ausbildungsschwerpunkte/-zweige
u. a.: Dritte lebende Fremdsprache, Internationale Kommunikation in der Wirtschaft, Kulturtouristik,
Fremdsprachenschwerpunkt, Medieninformatik, Umwelt und Wirtschaft, Kultur- und Kongressmanagement, Kommunikations- und
Mediendesign, Sozialmanagement, schulautonome Schwerpunkte.
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Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft
Ausbildung zur
qualifizierten Fachkraft in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft.
Fachrichtungen: Land- und
Ernährungswirtschaft, Gartenbau, Wein- und Obstbau, Forstwirtschaft, Landtechnik, Landwirtschaft,
Lebensmitteltechnologie. Ausbildungsschwerpunkte u. a.: Projekt- und Regionalmanagement, Umwelttechnik,
Unternehmensmanagement, Landwirtschaftliches Qualitätsmanagement, Agrarmanagement.
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Bildungsanstalt für Kindergartenpädaogik
Ausbildung zu
Kindergärtner/inne/n bzw. Kindergartenpädagog/inn/en mit der Möglichkeit der zusätzlichen Ausbildung zu Erzieher/inne/n
an Horten bzw. vertiefende Ausbildung in Früherziehung.
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Bildungsanstalt für Sozialpädagogik
Ausbildung zu Erzieher/inne/n bzw.
Sozialpädagog/inn/en (an Horten und Heimen für Kinder und Jugendliche und in der außerschulischen
Jugendarbeit).
Geändert am 02.02.2011