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Berufsbildende mittlere Schulen

Berufsbildende mittlere Schulen (BMS) dauern ein bis vier Jahre. BMS mit einer Ausbildungsdauer von ein oder zwei Jahren vermitteln eine teilweise, solche mit einer Ausbildungsdauer von drei oder vier Jahren mit Abschlussprüfung eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Aufnahme

Um sie besuchen zu können, muss man die 8. Schulstufe an einer Volks-, Hauptschule, Neuen Mittelschule oder allgemein bildenden höheren Schule erfolgreich absolviert haben (ausgenommen Latein, Geometrisches Zeichnen und Schwerpunktpflichtgegenstände).

Für die Aufnahme in eine mindestens dreijährige BMS gilt ferner, dass ein/e Schüler/in aus der 4. Klasse einer Hauptschule eine Aufnahmsprüfung in Deutsch, Englisch oder Mathematik abzulegen hat, wenn er oder sie in dem betreffenden Gegenstand in der niedrigsten Leistungsgruppe war. Nach erfolgreichem Besuch einer Polytechnischen Schule entfällt die Aufnahmsprüfung. An einer berufsbildenden mittleren Schule mit besonderen Anforderungen in künstlerischer oder sportlicher Hinsicht ist eine Eignungsprüfung abzulegen.

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Berechtigungen

Durch die Gewerbeordnung und ergänzende Verordnungen ist festgelegt, welche allgemeinen und speziellen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung reglementierter Gewerbe (Handwerke und sonstige reglementierte Gewerbe) vorliegen müssen. Absolvent/innen der mindestens dreijährigen BMS können facheinschlägige Kenntnisse und Fähigkeiten und bereits nachgewiesenes Wissen auf vorgeschriebene Prüfungen in Form von Ersätzen (z. B. Unternehmerprüfung, Befähigungsnachweisprüfung, Meisterprüfung) angerechnet werden.

Nach Absolvierung einer mindestens dreijährigen BMS führen Aufbaulehrgänge (drei Jahre) zur Reife- und Diplomprüfung. Für Absolvent/innen einiger vierjähriger Schulen gibt es auch spezielle Formen von facheinschlägigen Kollegs.

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Die wichtigsten berufsbildenden mittleren Schulen

  • Technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen (drei- oder vierjährig).
    Fachrichtungen: Chemie, Bautechnik, Elektrotechnik / Elektronik, Kunsthandwerk, Maschinenbau/Mechatronik, Tischlerei, spezielle kunstgewerbliche und handwerkliche Fachrichtungen.
  • Handelsschule (dreijährig): Ausbildung zu Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung. Fachbereiche: Informationstechnologie, Office Management; Sales Management, schulautonome Fachbereiche. Vierjährige Sonderformen für Sportlerinnen.
  • Fachschule für wirtschaftliche Berufe (dreijährig): Ausbildung in wirtschaftlichen und touristischen Berufen, Ausbildungsschwerpunkte u. a.: Zweite lebende Fremdsprache, IT-Support, Gesundheit, Soziales, Ernährung, schulautonome Ausbildungsschwerpunkte.
  • Wirtschaftsfachschule (ein- oder zweijährig): Vorbereitende Berufsqualifikationen für die Berufsfelder Soziales, Gesundheit, Ernährung, Wirtschaft und Tourismus.
  • Fachschule für Mode (dreijährig): Ausbildung zur Fachkraft in der Modewirtschaft und Bekleidungsindustrie: mit Ausbildungsschwerpunkten.
  • Hotelfachschule, Tourismusfachschule, Gastgewerbefachschule (dreijährig): Ausbildung zur Fachkraft im Hotel- und Gastgewerbe bzw. in der Kurverwaltung sowie im Tourismus. Ausbildungsschwerpunkte u. a.: Gastronomie, Sport, Fremdsprachen.
  • Schulen für Sozialberufe: dreijährige Fachschule für Sozialberufe, zweijährige Schule für Sozialdienste. Schulen für Sozialbetreuungsberufe (Aufnahme erst ab dem 17. bzw. 19. Lebensjahr) mit folgenden Schwerpunkten: Altenarbeit, Familienarbeit, Behindertenarbeit, Behindertenbegleitung; Abschluss auf Fachniveau (2 – 3 Jahre) oder auf Diplomniveau (3 – 4,5 Jahre); auch für Berufstätige.
  • Land- und forstwirtschaftliche Fachschulen (Ausbildungsdauer zwei bis vier Schuljahre): Ausbildung zum / zur landwirtschaftlichen Facharbeiter/in. Ausbildungsschwerpunkte Landwirtschaft, ländliche Hauswirtschaft, Ernährungs- und Gesundheitsmanagement, Gesundheit und Soziale Berufe u. a.
    Nähere Auskünfte erteilen die landwirtschaftlichen Schulreferate bei den Landesregierungen.
  • Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege (Eintrittsalter mit 16 bzw. 17 Jahren): Die Schulen und Lehrgänge in diesem Bereich sind mit Bewilligung des Bundesministeriums für Gesundheit an oder in Zusammenarbeit mit Krankenanstalten eingerichtet.

Geändert am 02.02.2011

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