Berufsbildende mittlere Schulen
Berufsbildende mittlere Schulen (BMS) dauern ein bis vier Jahre. BMS mit einer Ausbildungsdauer von
ein oder zwei Jahren vermitteln eine teilweise, solche mit einer Ausbildungsdauer von drei oder vier Jahren mit
Abschlussprüfung eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Aufnahme
Um sie besuchen zu können, muss man die 8. Schulstufe an einer Volks-, Hauptschule, Neuen Mittelschule oder
allgemein bildenden höheren Schule erfolgreich absolviert haben (ausgenommen Latein, Geometrisches Zeichnen und
Schwerpunktpflichtgegenstände).
Für die Aufnahme in eine mindestens dreijährige BMS gilt ferner, dass ein/e Schüler/in aus der 4. Klasse einer
Hauptschule eine Aufnahmsprüfung in Deutsch, Englisch oder Mathematik abzulegen hat, wenn er oder sie in dem
betreffenden Gegenstand in der niedrigsten Leistungsgruppe war. Nach erfolgreichem Besuch einer Polytechnischen Schule
entfällt die Aufnahmsprüfung. An einer berufsbildenden mittleren Schule mit besonderen Anforderungen in künstlerischer
oder sportlicher Hinsicht ist eine Eignungsprüfung abzulegen.
Berechtigungen
Durch die Gewerbeordnung und ergänzende Verordnungen ist festgelegt, welche allgemeinen und speziellen
Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung reglementierter Gewerbe (Handwerke und sonstige reglementierte Gewerbe)
vorliegen müssen. Absolvent/innen der mindestens dreijährigen BMS können facheinschlägige Kenntnisse und Fähigkeiten
und bereits nachgewiesenes Wissen auf vorgeschriebene Prüfungen in Form von Ersätzen (z. B. Unternehmerprüfung,
Befähigungsnachweisprüfung, Meisterprüfung) angerechnet werden.
Nach Absolvierung einer mindestens dreijährigen BMS führen Aufbaulehrgänge (drei Jahre) zur Reife- und
Diplomprüfung. Für Absolvent/innen einiger vierjähriger Schulen gibt es auch spezielle Formen von facheinschlägigen
Kollegs.
Die wichtigsten berufsbildenden mittleren Schulen
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Technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen (drei- oder vierjährig).
Fachrichtungen: Chemie, Bautechnik, Elektrotechnik / Elektronik, Kunsthandwerk,
Maschinenbau/Mechatronik, Tischlerei, spezielle kunstgewerbliche und handwerkliche Fachrichtungen.
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Handelsschule (dreijährig): Ausbildung zu Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und
Verwaltung. Fachbereiche: Informationstechnologie, Office Management; Sales Management, schulautonome Fachbereiche.
Vierjährige Sonderformen für Sportlerinnen.
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Fachschule für wirtschaftliche Berufe (dreijährig): Ausbildung in wirtschaftlichen und
touristischen Berufen, Ausbildungsschwerpunkte u. a.: Zweite lebende Fremdsprache, IT-Support, Gesundheit, Soziales,
Ernährung, schulautonome Ausbildungsschwerpunkte.
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Wirtschaftsfachschule (ein- oder zweijährig): Vorbereitende Berufsqualifikationen für
die Berufsfelder Soziales, Gesundheit, Ernährung, Wirtschaft und Tourismus.
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Fachschule für Mode (dreijährig): Ausbildung zur Fachkraft in der Modewirtschaft und
Bekleidungsindustrie: mit Ausbildungsschwerpunkten.
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Hotelfachschule, Tourismusfachschule, Gastgewerbefachschule (dreijährig): Ausbildung zur
Fachkraft im Hotel- und Gastgewerbe bzw. in der Kurverwaltung sowie im Tourismus. Ausbildungsschwerpunkte u. a.:
Gastronomie, Sport, Fremdsprachen.
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Schulen für Sozialberufe: dreijährige Fachschule für Sozialberufe, zweijährige Schule
für Sozialdienste. Schulen für Sozialbetreuungsberufe (Aufnahme erst ab dem 17. bzw. 19. Lebensjahr) mit folgenden
Schwerpunkten: Altenarbeit, Familienarbeit, Behindertenarbeit, Behindertenbegleitung; Abschluss auf Fachniveau (2 – 3
Jahre) oder auf Diplomniveau (3 – 4,5 Jahre); auch für Berufstätige.
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Land- und forstwirtschaftliche Fachschulen (Ausbildungsdauer zwei bis vier Schuljahre):
Ausbildung zum / zur landwirtschaftlichen Facharbeiter/in. Ausbildungsschwerpunkte Landwirtschaft, ländliche
Hauswirtschaft, Ernährungs- und Gesundheitsmanagement, Gesundheit und Soziale Berufe u. a.
Nähere
Auskünfte erteilen die landwirtschaftlichen Schulreferate bei den Landesregierungen.
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Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege (Eintrittsalter mit 16 bzw. 17 Jahren): Die
Schulen und Lehrgänge in diesem Bereich sind mit Bewilligung des Bundesministeriums für Gesundheit an oder in
Zusammenarbeit mit Krankenanstalten eingerichtet.
Geändert am 02.02.2011