Bildungswege nach der Matura

Voraussetzung für die Aufnahme in die in diesem Abschnitt angeführten Bildungswege ist jeweils eine Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung. Für einige Kollegs und Fachhochschulen gibt es spezielle Formen bzw. Aufnahmemöglichkeiten für Absolventen/innen facheinschlägiger vierjähriger Fachschulen.

Allgemeine Hilfestellungen zur Studienwahl findet man im Internet unter der Adresse http://key2success.schulpsychologie.at

Kollegs

Zweijährige (für Berufstätige zwei- bis dreijährige) gehobene Berufsausbildung entsprechend den berufsbildenden höheren Schulen bzw. Bildungsanstalten.

Ausbildungen in: Bautechnik, Chemie, Chemieingenieurwesen, Design, Elektronik, Elektrotechnik, EDV und Organisation, Informatik, Informationstechnologie, Innenraumgestaltung und Holztechnik, Kindergartenpädagogik, Kommunikation und Mediendesign, Kultur- und Kongressmanagement, Kunst und Design, Maschineningenieurwesen, Medientechnik und Medienmanagement, Mode, Optometrie, Sozialpädagogik, Tourismus und Freizeitwirtschaft, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftsinformatik - Digital Business; Kollegs an Handelsakademien jeweils mit Ausbildungsschwerpunkt/Fachrichtung.

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Pädagogische Hochschulen (PH)

  • Ausbildung 1
    An den öffentlichen und privaten PH erfolgt die Ausbildung für das Lehramt an Volksschulen und für die Vorschulstufe, für das Lehramt an Haupt- und Sonderschulen sowie an Polytechnischen Schulen. Eintrittsvoraussetzung ist die erfolgreiche Ablegung der Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung. (Für die Zulassung zum Studium werden spezielle Eignungsvoraussetzungen verlangt.)
  • Ausbildung 2
    An einigen öffentlichen PH erfolgt die Ausbildung für das Lehramt an Berufsschulen, für das Lehramt an im technisch-gewerblichen Fachbereich an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS), für das Lehramt im Fachbereich Mode und Design an BMHS, für das Lehramt im Fachbereich Ernährung an BMHS sowie Information und Kommunikation an BMHS. Eintrittsvoraussetzung: s.o. (Zur Zulassung zu Lehrämtern für Berufsschulen sowie für den fachtheoretischen und –praktischen Bereich an berufsbildenden Schulen ist neben der Berufsausbildung zusätzlich eine Berufspraxis im einschlägigen Bereich notwendig. Berufsschullehrer/ innen und Lehrer/innen für den technisch-gewerblichen Fachbereich erhalten ihre Ausbildung erst, wenn sie von der Schulbehörde des jeweiligen Bundeslandes angestellt wurden.)
  • Ausbildung 3
    An der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik erfolgt die Ausbildung für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen sowie für den Bereich Agrar und Umwelt an höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulen (Studiengang Agrar- und Umweltpädagogik). Weiters gibt es den Studiengang Umweltpädagogik für fachpraktische Unterrichtsgegenstände des Fachbereiches Umwelt an BMHS. Eintrittsvoraussetzung: Aufgenommen werden Absolvent/innen der höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulen bzw. Personen mit gleichwertiger Qualifikation sowie Absolvent/innen von universitären Fachstudien (wie z. B. der Universität für Bodenkultur).
  • Ausbildung 4
    An privaten Pädagogischen Hochschulen und einigen Institutionen privater Rechtsträger erfolgt die Ausbildung für Lehrer/innen für Religion (kath., evang., altkath., orth., orientalisch-orth., islam., jüd.) an Pflichtschulen; Eintrittsvoraussetzung s.o.

Die Studienangebote in der Ausbildung (Studiengänge, Abschluss mit dem Bachelor of Education, Studiendauer mind. 3 Jahre) variieren je nach Pädagogischer Hochschule/ Institution. Die Studierenden erwerben nach erfolgreicher Beendigung des Studiums die Qualifikation zur Unterrichtserteilung. Auch Fort- und Weiterbildung (gleichfalls für Lehrer/innen an AHS oder BMHS wird an den Pädagogischen Hochschulen angeboten.)

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Fachhochschulstudiengänge

Wissenschaftlich fundierte Berufsausbildung mit stark berufsbezogener Ausrichtung (mindestens ein Praxissemester ist Teil des Studiums).

Derzeit werden folgende Arten von Studiengängen angeboten:

  • Diplomstudien
    dauern in der Regel acht Semester (vier Jahre) und schließen mit dem akademischen Grad „Mag.“ oder „Dipl.-Ing.“ ab. Diplomstudien werden nach und nach durch Bachelor- und darauf aufbauende Masterstudien ersetzt.
  • Bachelorstudien
    dauern in der Regel sechs Semester (drei Jahre) und schließen mit dem akademischen Grad „Bachelor“ ab. In einigen Fächern, vor allem im Bereich der Sozialarbeit und des Gesundheitswesens, erwirbt man mit dem Abschluss auch die Berechtigung zur Ausübung des entsprechenden Berufes (z. B. Sozialarbeiter/in, Physiotherapeut/in).
  • Masterstudien
    bauen auf Bachelorstudien auf und dienen vor allem der wissenschaftlichen Ergänzung dieser, dauern in der Regel vier Semester (zwei Jahre) und schließen mit dem akademischen Grad „Master“ ab.

Derzeit werden in Österreich Fachhochschulstudiengänge in den Sektoren Gestaltung – Kunst, Ingenieur-, Sozial-, Wirtschafts-, Militär/Sicherheits-, Natur- und Gesundheitswissenschaften geführt.

Der Zugang zu einem FH-Studium ist auch für Personen mit studienrelevanter beruflicher Qualifikation aber ohne Reifeprüfung (meist mit Zusatzprüfungen) möglich.

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Universitätsstudien

  • Diplomstudien
    dienen in erster Linie einer vertieften wissenschaftlichen und künstlerischen Berufsausbildung und dauern in der Regel acht bis zwölf Semester. Ein Semester umfasst generell 30 ECTS (European Credit Transfer System). Der Abschluss berechtigt zum Erwerb eines Diplomgrades, z. B. Magister/Magistra, Diplomingenieur/ in (Ausnahme: Das Studium der Medizin kann nur mit dem Doktorat abgeschlossen werden). Ein Diplomstudium besteht aus zwei oder drei Studienabschnitten, die jeweils mit einer Diplomprüfung abgeschlossen werden. Es gibt geistes- und kulturwissenschaftliche Studien, ingenieurwissenschaftliche Studien, künstlerische Studien, das Lehramtsstudium für das Lehramt an höheren Schulen (für jeweils zwei Unterrichtsfächer), medizinische Studien, naturwissenschaftliche Studien, rechtswissenschaftliche, sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Studien sowie theologische Studien.
  • Bachelor- und Masterstudien
    Der internationalen Angleichung der Studiensysteme entsprechend („Bolognaprozess“) haben die Universitäten anstatt der früher angebotenen Diplomstudien bereits die meisten Studien als Bachelorstudien (mit einer Studiendauer von drei bis vier – in der Regel drei – Jahren mit 180 bis 240 ECTS) und darauf aufbauende Masterstudien (mit einer Studiendauer von ein bis zwei – in der Regel zwei – Jahren mit 60 bis 120 ECTS) eingerichtet. Das Bachelorstudium für sich dient einer wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Berufsausbildung und Qualifizierung im entsprechenden Fachgebiet und führt zum akademischen Grad „Bachelor“. Masterstudien schließen, je nach Fachbereich mit „Master“ oder „Diplomingenieur/in“ ab.
  • Doktoratsstudien und PhD-Studien (Doctor of Philosophy)
    bauen auf Diplomstudien bzw. Masterstudien an Universitäten oder Fachhochschulen auf und dienen hauptsächlich der Weiterentwicklung der Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit. Der Abschluss berechtigt zum Erwerb des einschlägigen Doktorgrades oder PhD. Sie dauern mindestens drei Jahre und umfassen zwischen 180 und 240 ECTS.

Geändert am 03.01.2012

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