Die Rechtsgrundlagen für das gesamte gegenwärtige Schulwesen bildet das Schulgesetzwerk von 1962. Dabei wurde der
Schulgesetzgebung eine besondere Stellung eingeräumt, sodass Änderungen bestimmter wesentlicher Schulgesetze einer
Zweidrittelmehrheit im Nationalrat bedürfen. Das österreichische Schulwesen ist im Wesentlichen bundeseinheitlich
geregelt.
Bezüglich der äußeren Organisation (Errichtung, Erhaltung, Auflassung, Schulzeit, Anzahl der
Schüler pro Klasse) der öffentlichen Pflichtschulen ist die Gesetzgebung über die Grundsätze Bundessache, die Erlassung
von Ausführungsgesetzen und die Vollziehung Aufgabe jedes einzelnen der neun Bundesländer.
Die
öffentlichen Schulen sind allgemein zugänglich. Seit 1975 sind grundsätzlich alle Schulen koedukativ zu führen. Der
Schulbesuch an öffentlichen Schulen ist unentgeltlich. Die Schulpflicht beginnt nach der Vollendung des sechsten
Lebensjahres und dauert neun Schuljahre.
Nach dem Besuch der Grundschule stehen den Kindern zwei weiterführende Schulwege offen: der Besuch der Hauptschule oder der Besuch der allgemein bildenden höheren Schule. Darüber hinaus gibt es auch diverse Schulversuche in der Sekundarstufe I.
Die Hauptschule ist vierjährig. Ihre Absolventen besuchen entweder die einjährige
Polytechnische Schule und erhalten danach eine Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule
("duale Ausbildung") oder sie können, je nach Begabung und Neigung, ihre Schullaufbahn in der Oberstufe einer allgemein
bildenden höheren Schule (Oberstufengymnasium, vierjährig) oder an einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule
(letztere fünfjährig) fortsetzen.
Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf bestehen verschiedene
Arten von Sonderschulen sowie die Möglichkeiten der integrativen Betreuung.
Die
allgemein bildende höhere Schule ist achtjährig. Nach der vierten Klasse ist der Wechsel in eine berufsbildende
mittlere oder höhere Schule möglich.
Sowohl die allgemein bildenden höheren als auch die
berufsbildenden höheren Schulen schließen mit der Reifeprüfung ab und berechtigen damit zum Besuch einer
Universität oder Hochschule. Die berufsbildenden höheren Schulen vermitteln darüber hinaus berufliche Qualifikationen
und Berufsberechtigungen. Für die Hochschulen künstlerischer Richtung gelten eigene Aufnahmebedingungen.
Das System der "Brücken und Übergänge" ermöglicht außerdem Übertritte zwischen den einzelnen Zweigen
des Schulsystems. So können Hauptschüler in die Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schulen und Schüler der
berufsbildenden mittleren Schulen in fachrichtungsbezogene höhere Schulen übertreten. Ein System von Sonderformen
berufsbildender Schulen erlaubt darüber hinaus weiterbildungswilligen Absolventen der dualen Ausbildung den Besuch
berufsbildender mittlerer bzw. höherer Schulen und die Ablegung der Reifeprüfung.
Die Grundformen der allgemein bildenden höheren Schulen sind das Gymnasium, das Realgymnasium und das
wirtschaftskundliche Realgymnasium. In den 1. und 2. Klassen werden diese Formen einheitlich geführt. Erst ab der 3.
Klasse kommt es zu Differenzierungen in einzelnen Gegenständen (etwa Latein und Geometrisches Zeichnen). In der
Oberstufe erfolgt eine Differenzierung durch alternative Pflichtgegenstände.
Die Möglichkeiten reichen
von Fremdsprachen über stärkere Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und mathematischer Fächer bis hin zu
wirtschaftskundlichen Schwerpunkten. Weiters kann im Rahmen des Wahlpflichtfachsystems ein zusätzlicher
Bildungsschwerpunkt gesetzt werden.
Die Berufsausbildung erfolgt in zwei institutionalisierten Bereichen: im dualen Berufsbildungssystem, d. i.
die Lehrlingsausbildung an den Lernorten "Betrieb" sowie "Berufsschule", und in den Schulen. Berufsbildende
mittlere Schulen haben die Aufgabe, neben einer Erweiterung und Vertiefung der Allgemeinbildung die Ausbildung
zu Berufen des jeweiligen Fachgebiets zu vermitteln. Die Schuldauer beträgt je nach Fachrichtung ein bis vier Jahre.
Berufsbildende höhere Schulen vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung die volle
Ausbildung zu Berufen des jeweiligen Fachgebiets. Die berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sind durch eine
große Vielfalt von Fachrichtungen in den Hauptbereichen kaufmännische Schulen (Handelsschule und Handelsakademie),
technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Schulen (Fachschulen und höhere Lehranstalten), Schulen für Sozialberufe
(Fachschulen und Akademien) und land- und forstwirtschaftliche Schulen (höhere Lehranstalten) gekennzeichnet.
Der Besuch einer berufsbildenden mittleren und höheren Schule findet im österreichischen
Berufsausbildungs- und Gewerberecht Berücksichtigung: Ihren Absolventen wird das Einsteigen in reglementierte Berufe
des Gewerbes gewährt. Ein Anrechnungssystem mit der betrieblichen "dualen" Ausbildung verkürzt die Lehrzeit etwaiger
Schulabbrecher aus diesen Schulen. Damit wird ein entsprechender beruflicher Einstieg unter Berücksichtigung der
zurückgelegten Vorbildung erreicht.
Wegen des zunehmenden Bedarfs wird der Unterricht in einer wachsenden Anzahl von Schulen bilingual - etwa in den allgemein bildenden höheren Schulen in größeren Städten wie z. B. Graz, Linz, Innsbruck, Klagenfurt und Villach - oder ganz fremdsprachig geführt.
In Wien werden mehrere Schulen dieser Art, die teilweise Öffentlichkeitsrecht besitzen, privat geführt.
Als UNO-Schule gilt die "Vienna International School", an der Kinder vom fünften Lebensjahr bis zum internationalen Baccalaureat unterrichtet werden. Ebenso kann das Internationale Bakkalaureat an der "Danube Internation School" und der "American International School" erworben werden. An der "American International School" werden Kinder bis zur zwölften Schulstufe nach dem amerikanischen Schulmodell unterrichtet.
Das "Lycée Français de Vienne" ist die französische Schule Wiens.
Der Hauptzweck dieser internationalen Schulen bzw. des "Lycée" ist die schulische Versorgung der "international community" mit einem entsprechenden Schulangebot. Weitere fremdsprachig geführte Schulen in Wien sind u. a. eine japanische, arabische und schwedische.
Rund 190 österreichische Lehrer/innen unterrichten im Ausland; die meisten davon an den Österreichischen
Schulen in Istanbul, Guatemala City, Budapest und Prag sowie an bilingualen Schulen in Ungarn, Tschechien und der
Slowakei, wobei an einigen bilingualen Schulen die Reifeprüfung den Zugang zu österreichischen Hochschulen ermöglicht.
Ein Teil dieser Lehrer/innen unterrichtet an internationalen Schulen mit deutscher Unterrichtssprache in aller Welt. In
Zusammenarbeit mit den Reformstaaten Osteuropas informieren österreichische Bildungsberater/innen ausländische
Deutschlehrer/innen über fachliche und landeskundliche Angelegenheiten.
Weitere zweihundert
Österreicher/innen sind als Sprachassistenten bzw. als -asstistentinnen oder Austauschlehrer/innen in Großbritannien,
Frankreich und anderen Ländern Europas tätig.
Die Lehrer/innen an den Volks-, Haupt- und Sonderschulen werden in sechssemestrigen Bildungsgängen an
den Pädagogischen Akademien ausgebildet. Die Ausbildug der Lehrer/innen an den mittleren und höheren Schulen erfolgt
für die allgemein bildenden und berufsbildenden-fachtheoretischen Gegenstände großteils an den Universitäten für die
berufsbildenden-fachpraktischen Gegenstände an den Berufspädagogischen Akademien. Der Bereich der Lehrer- und
Erzieherbildung umfasst auch die Bildungsanstalten für Kindergarten- und Sozialpädagogik und das Kolleg für
Sozialpädagogik.
Die Lehrerfortbildung erfolgt für Lehrer/innen aller unterschiedlicher Schultypen an
den Pädagogischen Instituten in den Bundesländern.
Geändert am 16.10.2008