Bildungswesen in Österreich - Historische Entwicklung
Das heutige Schulsystem

Rechtsgrundlagen und Allgemeines

Die Rechtsgrundlagen für das gesamte gegenwärtige Schulwesen bildet das Schulgesetzwerk von 1962. Dabei wurde der Schulgesetzgebung eine besondere Stellung eingeräumt, sodass Änderungen bestimmter wesentlicher Schulgesetze einer Zweidrittelmehrheit im Nationalrat bedürfen. Das österreichische Schulwesen ist im Wesentlichen bundeseinheitlich geregelt.
Bezüglich der äußeren Organisation (Errichtung, Erhaltung, Auflassung, Schulzeit, Anzahl der Schüler pro Klasse) der öffentlichen Pflichtschulen ist die Gesetzgebung über die Grundsätze Bundessache, die Erlassung von Ausführungsgesetzen und die Vollziehung Aufgabe jedes einzelnen der neun Bundesländer.
Die öffentlichen Schulen sind allgemein zugänglich. Seit 1975 sind grundsätzlich alle Schulen koedukativ zu führen. Der Schulbesuch an öffentlichen Schulen ist unentgeltlich. Die Schulpflicht beginnt nach der Vollendung des sechsten Lebensjahres und dauert neun Schuljahre.

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Bildungswege im Primar- und Sekundarschulwesen

Nach dem Besuch der Grundschule stehen den Kindern zwei weiterführende Schulwege offen: der Besuch der Hauptschule oder der Besuch der allgemein bildenden höheren Schule. Darüber hinaus gibt es auch diverse Schulversuche in der Sekundarstufe I.

Die Hauptschule ist vierjährig. Ihre Absolventen besuchen entweder die einjährige Polytechnische Schule und erhalten danach eine Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule ("duale Ausbildung") oder sie können, je nach Begabung und Neigung, ihre Schullaufbahn in der Oberstufe einer allgemein bildenden höheren Schule (Oberstufengymnasium, vierjährig) oder an einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule (letztere fünfjährig) fortsetzen.
Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf bestehen verschiedene Arten von Sonderschulen sowie die Möglichkeiten der integrativen Betreuung.
Die allgemein bildende höhere Schule ist achtjährig. Nach der vierten Klasse ist der Wechsel in eine berufsbildende mittlere oder höhere Schule möglich.
Sowohl die allgemein bildenden höheren als auch die berufsbildenden höheren Schulen schließen mit der Reifeprüfung ab und berechtigen damit zum Besuch einer Universität oder Hochschule. Die berufsbildenden höheren Schulen vermitteln darüber hinaus berufliche Qualifikationen und Berufsberechtigungen. Für die Hochschulen künstlerischer Richtung gelten eigene Aufnahmebedingungen.
Das System der "Brücken und Übergänge" ermöglicht außerdem Übertritte zwischen den einzelnen Zweigen des Schulsystems. So können Hauptschüler in die Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schulen und Schüler der berufsbildenden mittleren Schulen in fachrichtungsbezogene höhere Schulen übertreten. Ein System von Sonderformen berufsbildender Schulen erlaubt darüber hinaus weiterbildungswilligen Absolventen der dualen Ausbildung den Besuch berufsbildender mittlerer bzw. höherer Schulen und die Ablegung der Reifeprüfung.

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Weiterführende Schulen

Die Grundformen der allgemein bildenden höheren Schulen sind das Gymnasium, das Realgymnasium und das wirtschaftskundliche Realgymnasium. In den 1. und 2. Klassen werden diese Formen einheitlich geführt. Erst ab der 3. Klasse kommt es zu Differenzierungen in einzelnen Gegenständen (etwa Latein und Geometrisches Zeichnen). In der Oberstufe erfolgt eine Differenzierung durch alternative Pflichtgegenstände.
Die Möglichkeiten reichen von Fremdsprachen über stärkere Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und mathematischer Fächer bis hin zu wirtschaftskundlichen Schwerpunkten. Weiters kann im Rahmen des Wahlpflichtfachsystems ein zusätzlicher Bildungsschwerpunkt gesetzt werden.

Die Berufsausbildung erfolgt in zwei institutionalisierten Bereichen: im dualen Berufsbildungssystem, d. i. die Lehrlingsausbildung an den Lernorten "Betrieb" sowie "Berufsschule", und in den Schulen. Berufsbildende mittlere Schulen haben die Aufgabe, neben einer Erweiterung und Vertiefung der Allgemeinbildung die Ausbildung zu Berufen des jeweiligen Fachgebiets zu vermitteln. Die Schuldauer beträgt je nach Fachrichtung ein bis vier Jahre. Berufsbildende höhere Schulen vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung die volle Ausbildung zu Berufen des jeweiligen Fachgebiets. Die berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sind durch eine große Vielfalt von Fachrichtungen in den Hauptbereichen kaufmännische Schulen (Handelsschule und Handelsakademie), technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Schulen (Fachschulen und höhere Lehranstalten), Schulen für Sozialberufe (Fachschulen und Akademien) und land- und forstwirtschaftliche Schulen (höhere Lehranstalten) gekennzeichnet.
Der Besuch einer berufsbildenden mittleren und höheren Schule findet im österreichischen Berufsausbildungs- und Gewerberecht Berücksichtigung: Ihren Absolventen wird das Einsteigen in reglementierte Berufe des Gewerbes gewährt. Ein Anrechnungssystem mit der betrieblichen "dualen" Ausbildung verkürzt die Lehrzeit etwaiger Schulabbrecher aus diesen Schulen. Damit wird ein entsprechender beruflicher Einstieg unter Berücksichtigung der zurückgelegten Vorbildung erreicht.

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Fremdsprachige Schulen

Wegen des zunehmenden Bedarfs wird der Unterricht in einer wachsenden Anzahl von Schulen bilingual - etwa in den allgemein bildenden höheren Schulen in größeren Städten wie z. B. Graz, Linz, Innsbruck, Klagenfurt und Villach - oder ganz fremdsprachig geführt.

In Wien werden mehrere Schulen dieser Art, die teilweise Öffentlichkeitsrecht besitzen, privat geführt.

Als UNO-Schule gilt die "Vienna International School", an der Kinder vom fünften Lebensjahr bis zum internationalen Baccalaureat unterrichtet werden. Ebenso kann das Internationale Bakkalaureat an der "Danube Internation School" und der "American International School" erworben werden. An der "American International School" werden Kinder bis zur zwölften Schulstufe nach dem amerikanischen Schulmodell unterrichtet.

Das "Lycée Français de Vienne" ist die französische Schule Wiens.

Der Hauptzweck dieser internationalen Schulen bzw. des "Lycée" ist die schulische Versorgung der "international community" mit einem entsprechenden Schulangebot. Weitere fremdsprachig geführte Schulen in Wien sind u. a. eine japanische, arabische und schwedische.

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Auslandsunterricht

Rund 190 österreichische Lehrer/innen unterrichten im Ausland; die meisten davon an den Österreichischen Schulen in Istanbul, Guatemala City, Budapest und Prag sowie an bilingualen Schulen in Ungarn, Tschechien und der Slowakei, wobei an einigen bilingualen Schulen die Reifeprüfung den Zugang zu österreichischen Hochschulen ermöglicht. Ein Teil dieser Lehrer/innen unterrichtet an internationalen Schulen mit deutscher Unterrichtssprache in aller Welt. In Zusammenarbeit mit den Reformstaaten Osteuropas informieren österreichische Bildungsberater/innen ausländische Deutschlehrer/innen über fachliche und landeskundliche Angelegenheiten.
Weitere zweihundert Österreicher/innen sind als Sprachassistenten bzw. als -asstistentinnen oder Austauschlehrer/innen in Großbritannien, Frankreich und anderen Ländern Europas tätig.

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Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung

Die Lehrer/innen an den Volks-, Haupt- und Sonderschulen werden in sechssemestrigen Bildungsgängen an den Pädagogischen Akademien ausgebildet. Die Ausbildug der Lehrer/innen an den mittleren und höheren Schulen erfolgt für die allgemein bildenden und berufsbildenden-fachtheoretischen Gegenstände großteils an den Universitäten für die berufsbildenden-fachpraktischen Gegenstände an den Berufspädagogischen Akademien. Der Bereich der Lehrer- und Erzieherbildung umfasst auch die Bildungsanstalten für Kindergarten- und Sozialpädagogik und das Kolleg für Sozialpädagogik.
Die Lehrerfortbildung erfolgt für Lehrer/innen aller unterschiedlicher Schultypen an den Pädagogischen Instituten in den Bundesländern.

Geändert am 16.10.2008

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