Die Festlegung der Inhalte und Gliederungen erfolgt alljährlich durch die jeweils zuständigen Fachabteilungen des
BMUKK.
Ausschließlich für statistische Zwecke und im Interesse einer übersichtlichen Gruppierung werden
die im SchOG verankerten Schulformbezeichnungen durch Überbegriffe ergänzt.
Zum Beispiel werden folgende Schulsparten unterschieden:
|
Dekadische Signierung |
Schulsparte | Abkürzung |
| 1.1 | Allgemein bildende Pflichtschulen | APS |
| 1.3 | Allgemein bildende höhere Schulen | AHS |
| 1.9 | Sonstige allgemein bildende Schulen (Statut) | SAS |
| 2.1 | Berufsbildende Pflichtschulen | BPS |
| 2.2 | Berufsbildende mittlere Schulen | BMS |
| 2.3 | Berufsbildende höhere Schulen | BHS |
| 2.9 | Sonstige berufsbildende Schulen (Statut) | SBS |
| 3.2 | Mittlere Anstalten der Lehrerbildung und der Erzieherbildung | LMS |
| 3.3 | Höhere Anstalten der Lehrerbildung und der Erzieherbildung | LHS |
Geändert am 02.10.2012