Meilensteine zur Gleichstellung von Frauen und Männern im österreichischen Bildungswesen

Die im Text genannten Jahreszahlen beziehen sich auf die Beschlussfassung gesetzlicher Bestimmungen. Die Umsetzung erfolgte mitunter erst (Jahre) später.

1848
Schaffung eines Ministeriums des öffentlichen Unterrichts (ab 1849: Ministerium für Cultus und Unterricht). Alle Arten von Fach- oder Mittelschulen sind Mädchen verschlossen. Eine der wenigen Bildungsmöglichkeiten, die Mädchen im Anschluss an die Pflichtschule offenstehen, ist die Ausbildung zur Volksschullehrerin.

1868
Die Wiener Kaufmannschaft gründet die erste Handelsschule für Mädchen.

1869
Reichsvolksschulgesetz. Das Schulwesen wird endgültig der kirchlichen Aufsicht entzogen und dem Staat unterstellt. Die allgemeine Schulpflicht wird von sechs auf acht Jahre verlängert. Pflichtschule ist die achtklassige öffentliche Volksschule. In größeren Gemeinden gibt es nach Absolvierung von fünf Klassen Volksschule die Möglichkeit, die dreiklassige Bürgerschule zu besuchen. Dort werden Mädchen und Burschen nach unterschiedlichen Lehrplänen unterrichtet. (Mädchen haben weniger Arithmetik, Geometrie und Zeichnen, dafür sechs Wochenstunden Handarbeiten.) Errichtung der ersten staatlichen Lehrerinnenbildungsanstalt.

1870
Ab diesem Zeitpunkt vermehrte Gründung gewerblicher Fortbildungsschulen für Frauen. In erster Linie Koch- und Nähschulen zur Existenzsicherung unverheirateter Frauen.

1871
Der Wiener Frauen-Erwerb-Verein gründet die höhere Bildungsschule für Mädchen, eine Mittelschule, deren Lehrplan ungefähr jenem der Realschule entspricht, gleichzeitig aber "die Wesensart und die Aufgaben der Frau" berücksichtigt.

1872
Aufgrund eines Ministerialerlasses können Mädchen die Matura als Externistinnen an einem Knabengymnasium ablegen, allerdings berechtigt sie die Reifeprüfung nicht zu einem ordentlichen Hochschulstudium.

1873
Eröffnung des Grazer Mädchenlyzeums, einer sechsklassigen Mädchenmittelschule. Der Lehrplan dieses und aller anderen in der Folge gegründeten Lyzeen oder Höheren Töchterschulen entspricht allerdings nicht jenem der Knabenmittelschule. Die Errichtung von Gymnasien für Mädchen lehnt der damalige Unterrichtsminister, Paul Gautsch Freiherr von Frankenthurn, noch Ende des 19. Jahrhunderts mit der Begründung ab, dass dies "der eigentlichen Natur des weiblichen Geschlechtes zuwiderlaufe".

1892
Der Verein für erweiterte Frauenbildung gründet in Wien das erste Mädchengymnasium auf dem Gebiet des heutigen Österreich (erster Standort: Hegelgasse, später: Rahlgasse). Zur gleichen Zeit existieren in Österreich 77 Gymnasien für Knaben.

1898
Die ersten Schülerinnen des Mädchengymnasiums treten als Externistinnen am Akademischen Gymnasium zur Matura an.

1901
Auch das Maturazeugnis von Maturantinnen enthält ab nun den Vermerk "Reif zum Besuch einer Universität". Hinsichtlich Studienwahl sind die jungen Frauen allerdings sehr eingeschränkt. Zu diesem Zeitpunkt stehen ihnen nur die philosophische (seit 1897) und seit 1900 die medizinische Fakultät (inkl. Pharmazie) offen. Ab 1919 hatten Frauen Zutritt zur juridischen Fakultät, zur Tierärztlichen Hochschule, zur Technischen Hochschule und zur neu gegründeten Hochschule für Welthandel, ab 1920/21 zur Akademie der bildenden Künste, ab 1922 zur evangelisch-theologischen und ab 1945 zur katholisch-theologischen Fakultät.

1907
In Wien wird die erste private Handelsakademie für Mädchen eröffnet.

1908
Die Graphische Lehr- und Versuchsanstalt wird für Frauen zugänglich.

1910
Der Unterrichtsminister schränkt die Möglichkeit von Mädchen, als Privatistinnen am Unterricht in Knabenmittelschulen teilzunehmen, drastisch ein. (Maximal fünf Prozent.) Sie dürfen nur zuhören, weder Fragen stellen noch schriftlich oder mündlich geprüft werden, um die Knaben nicht zu stören.

1919
Mädchen werden in öffentliche Knabenmittelschulen aufgenommen und haben damit die Möglichkeit, ohne hohes Schulgeld zu zahlen, die Hochschulreife zu erlangen. Der Anteil der Mädchen an Knabenmittelschulen steigt während der Ersten Republik auf ein Drittel.

1920
Neuerliche Einführung des Zölibats für Lehrerinnen: Mit der Heirat müssen sie aus dem Schuldienst ausscheiden.

1921
Einführung der Frauenoberschule, einer speziellen Oberstufenform für Mädchen. Ihr Ziel ist es, Allgemeinbildung zu vermitteln, die Schülerinnen an die Aufgaben einer Hausfrau und Mutter heranzuführen und auf weibliche Erwerbsberufe vorzubereiten. Statt Latein erhalten die Schülerinnen Unterricht in "fraulichen Fächern".

1927
Die dreiklassige Bürgerschule wird durch die vierklassige Hauptschule ersetzt. Für Mädchen an Knabenmittelschulen müssen Parallelklassen eingerichtet werden.

1933/34
An Mittelschulen gibt es 33 Prozent Schülerinnen und vier Prozent Lehrerinnen.

1934-38
Der Ständestaat schränkt die Bildungsmöglichkeiten der Mädchen drastisch ein und verstärkt die Bildungsunterschiede zwischen den Geschlechtern. Mädchen werden kaum noch zu Knabenmittelschulen zugelassen. Sie haben Frauenoberschulen bzw. Oberlyzeen zu besuchen.

1938-45
Der Nationalsozialismus setzt eine strikte Trennung der Geschlechter durch. Das deklarierte Ziel der Mädchenbildung ist die Mutterschaft. Die Oberschule für Mädchen ist die einzige höhere Schule, die Mädchen offensteht. Die Zulassung von Mädchen an Gymnasien bedarf der ministeriellen Genehmigung.

1945
Die Lehrpläne aus der Zeit des Nationalsozialismus werden außer Kraft gesetzt, alle seit 1934 erlassenen Gesetze, die mit dem Bundesverfassungsgesetz 1929 unvereinbar sind, aufgehoben.

1956
Diverse vierjährige hauswirtschaftliche Schulen werden zu Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe umgewandelt (diese Schulform schließt bis 1962 nicht mit Matura ab).

1962
Die Schulgesetze 1962 stellen das österreichische Schulwesen der Zweiten Republik auf eine einheitliche Rechtsbasis. Die Schulpflicht wird in der Folge auf neun Jahre verlängert, an die Stelle der Lehrerbildungsanstalten treten die Pädagogischen Akademien.

1975
Einführung der Koedukation an öffentlichen Schulen. Die koedukative Unterrichtsführung wird zum Regelfall mit Ausnahmen.

1979
Gemeinsamer Werkunterricht für Buben und Mädchen in den Volksschulen.

1980
Einsetzung der Interministeriellen Arbeitsgruppe zur Behandlung frauenspezifischer Angelegenheiten im Bereich des Unterrichtswesens. In der Folge verstärkte Thematisierung der Benachteiligung von Mädchen und Frauen.

1982
Die "Bildungsanstalten für Arbeitslehrerinnen" werden aufgelöst, die Ausbildung für den Unterricht in "Hauswirtschaft" und "Werkerziehung für Mädchen" (=textil) an Pflichtschulen wird an die Pädagogischen Akademien verlegt. Die "Bildungsanstalten für Kindergärtnerinnen" ? vereinzelt von Burschen besucht ? werden in "Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik" umbenannt und schließen mit Matura ab.

Österreich ratifiziert die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau.

1985
"Geometrisches Zeichnen" ist nicht länger nur für Buben, sondern auch für Mädchen Pflichtfach in Hauptschulen.

1987
Zum ersten Mal wird eine Frau, Dr. Hilde Hawlicek (SPÖ), zur Unterrichtsministerin bestellt. Sie hat die Funktion bis 1990 inne. Der Gegenstand "Hauswirtschaft" (ab dem Schuljahr 1997/98: "Ernährung und Haushalt") ist nicht länger nur für Hauptschülerinnen, sondern auch für Hauptschüler Pflichtfach. Die Differenzierung des Werkunterrichtes nach Geschlecht wird in der 7. und 8. Schulstufe der Hauptschule aufgehoben. Unabhängig vom Geschlecht können sich Schüler/innen für Textiles oder Technisches Werken entscheiden. Eine entsprechende Regelung für die AHS-Unterstufe folgt 1988, für die 5. und 6. Schulstufe im Jahr 1993. Die durchgehende Umbenennung des Gegenstandes Werkerziehung (für Knaben bzw. für Mädchen) in "Technisches Werken" bzw. "Textiles Werken" erfolgt gleichfalls 1993. Beseitigung geschlechtsspezifischer Schulbezeichnungen im mittleren und höheren berufsbildenden und landwirtschaftlichen Bereich (z. B. "Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe" statt "Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe"), um zu unterstreichen, dass alle Schulformen beiden Geschlechtern offen stehen. In der Folge werden auch die Bildungsziele sukzessive erweitert.

1988
Umbenennung des "Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums für Mädchen" in "Wirtschaftskundliches Realgymnasium".

1989
Schaffung einer Abteilung für Mädchen- und Frauenbildung.

1990
Das BMUK gibt erstmals ein Informationsblatt für Schulbildung und Gleichstellung "SCH.U.G." heraus, mit dem die Schulen über einschlägige Entwicklungen im Bildungsbereich, Studien, Informationsmaterialien und Veranstaltungen informiert werden.

1993
Beschlussfassung des Bundesgesetzes über die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und die Förderung von Frauen im Bereich des Bundes.

1994
Das Unterrichtsprinzip "Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern" findet erstmals Eingang in die Lehrpläne (Ziel: Verstärkte Beschäftigung mit Fragen der Gleichstellung der Geschlechter) der Handelsakademien, Handelsschulen, Kollegs für Kindergartenpädagogik, in der Folge auch in weiteren Schularten: 1995 in Hauptschulen und AHS; 1997: Höhere technische Lehranstalten und Polytechnische Schulen; 1999: Volksschulen, Sonderschulen, Fachschulen für Mode und Bekleidungstechnik, Hotelfach- und Tourismusfachschulen, Höhere Lehranstalten für Mode u. Bekleidungstechnik, Höhere Lehranstalten für Tourismus, Fachschulen und Höhere Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe; 2001: Berufsschulen; 2004: Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik, Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten.
Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern
Der Verfassungsgerichtshof hebt die gesetzliche Grundlage der Vorarlberger hauswirtschaftlichen Berufsschule (nur für Mädchen) als verfassungswidrig auf.

1995
Zum zweiten Mal wird eine Frau, Elisabeth Gehrer (ÖVP), mit der Leitung des Unterrichtsministeriums betraut. In den 150 Jahren seines Bestehens wurde das Unterrichtsressort von 61 Ministern und von zwei Ministerinnen geleitet.
Grundsatzerlass zum Unterrichtsprinzip „Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern“
PDFzuPubID311.pdf (pdf, 169 KB)

1997
Unterrichtsministerin Elisabeth Gehrer präsentiert den Aktionsplan 2000 mit 99 Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung im Bereich von Schule und Erwachsenenbildung. Über die Umsetzung des Aktionsplanes 2000 berichtet das Informationsblatt für Schulbildung und Gleichstellung "SCH.U.G." Nr. 12/2000.

1998
Artikel 7 Bundes-Verfassungsgesetz verbietet jede Form der Diskriminierung auf Grund des Geschlechts. Abs. 2 lautet seit 1998: "Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau. Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern insbesondere zur Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichheiten sind zulässig".

2000
Im "Lehrplan 99" für die Hauptschulen und allgemein bildenden höheren Schulen ist erstmals ein didaktischer Grundsatz "Bewusste Koedukation" enthalten. In den Folgejahren werden sukzessive Genderaspekte in die Lehrpläne der verschiedenen Schularten aufgenommen.

1. Gender Mainstreaming-Ministerratsbeschluss (vom 11.7.2000), mit dem die Bundesregierung die Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen beschlossen und damit ihren Willen bekundet hat, eine geschlechterbezogene Sichtweise in alle politischen Konzepte und auf allen politischen Ebenen einfließen zu lassen. http://www.imag-gendermainstreaming.at/cms/imag/content.htm?channel=CH0133&doc=CMS1060357872986

2001
Eine Arbeitsgruppe zur Umsetzung des Gender Mainstreaming im Bereich des BMBWK wird eingerichtet.

2002
Die Initiative fFORTE- Frauen in Forschung und Technologie www.fforte.at wird im Februar 2002 vom Rat für Forschung und Technologieentwicklung empfohlen. FFORTE ist eine gemeinsame Initiative des BMBWK, des BMVIT und (seit 2004) des BMWA zur Stärkung von Frauen in Forschung und Technologie, einem Berufssegment, in dem Frauen nach wie vor deutlich unterrepräsentiert sind. FFORTE reagiert damit auf diverse Empfehlungen, Mitteilungen und Entschließungen der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments sowie auf das ausdrückliche Bekenntnis der österreichischen Bundesregierung zu einer stärkeren Berücksichtigung von Chancengleicheit und Gleichstellung in sämtlichen gesellschaftlichen Bereichen. Mit ihren 3 Programmen - fFORTE academic, w-fFORTE und FEMtech-fFORTE - fördert die Initiative Mädchen und Frauen während aller Phasen des Bildungsweges und möchte Karrierehindernisse während der beruflichen Laufbahn abbauen. Die Initiative ist einzigartig in der Breite an Zielgruppen, hinsichtlich ihrer Ziele und in ihrem Bestreben, Initiativen und Programme mehreren Ministerien zu bündeln und aufeinander abzustimmen. 2. Gender Mainstreaming-Ministerratsbeschluss (vom 3.4.2002), mit dem die Bundesregierung Empfehlungen für die Schaffung von effektiven Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für GM sowie die Schwerpunkte ihres Arbeitsprogrammes für die nächsten Jahre beschlossen hat.
http://www.imag-gendermainstreaming.at/cms/imag/content.htm?channel=CH0133&doc=CMS1060357872986

2003
Der Aktionsplan 2003 wird mit den Schwerpunkten: Geschlechtssensibler Unterricht – Geschlechtssensible Berufsorientierung – Gender Mainstreaming bis 2006 fortgesetzt

2004
3. Gender Mainstreaming (GM) Ministerratsbeschluss vom 9. März 2004, der die Voraussetzungen für eine zielgerichtete Implementierung von GM auf Bundesebene enthält und eine forcierte Anwendung der Strategie des GM vorsieht.
http://www.imag-gendermainstreaming.at/cms/imag/content.htm?channel=CH0133&doc=CMS1060357872986

2007
Zum dritten Mal in der Geschichte des Unterrichtsministeriums wird eine Frau, Dr. Claudia Schmied (SPÖ), mit der Leitung des Unterrichtsministeriums betraut. In den 160 Jahren seines Bestehens wurde das Unterrichtsressort von 61 Ministern und von drei Ministerinnen geleitet.

2008
Mit Ministerratsbeschluss vom 5. März 2008 bekennt sich die Bundesregierung zu einer geschlechtergerechten Budgetplanung und Budgetgestaltung
http://bka.cms.apa.at/cms/imag/attachments/7/2/8/
CH0561/CMS1208438744484/mrb05032008.pdf

2009
Die Novelle des Bundesverfassungsgesetzes (BGBl.I Nr. 1/2008), mit dem das Bundesverfassungsgesetz und das Bundeshaushaltsgesetz geändert wurde, tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft. Diese Regelung sieht vor, dass Bund, Länder und Gemeinden bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben haben. Im BMUKK starten Gender Budgeting-Pilotprojekte im Bereich Erwachsenenbildung und Kunstförderung.

2010
Die Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming zieht Bilanz über 9 Jahre Tätigkeit im BMBWK/BMUKK

2010
Verankerung von Gender Mainstreaming, Gender- und Diversity-Kompetenz, Gender-Studies anlässlich der Novellierung des Hochschulgesetzes
http://www.bmukk.gv.at/schulen/recht/erk/hsg_novelle_2010.xml

2011
Mit Ministerratsbeschluss vom 6. September 2011 zur nachhaltigen Umsetzung von Gender Mainstreaming legte die Bundesregierung fünf Schwerpunkte fest, in denen Gender Mainstreaming nachhaltig voranzutreiben ist: Strukturelle Verankerung, geschlechtsspezifische Datenerhebung, Legistik, Förderwesen und Auftragsvergabe sowie Schulungen und Information.
http://www.imag-gmb.at/cms/imag/attachments/4/2/8/
CH0136/CMS1307456859599/ministerratsbeschluss_6.9.2011.pdf

Geändert am 21.09.2011

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