Studienberechtigungsprüfung
Voraussetzungen
- Entscheidung für ein bestimmtes Universitäts-, Hochschul-, Fachhochschulstudium (universitäre
SBP), für ein bestimmtes Kolleg bzw. ein Studium an einer Pädagogischen Hochschule (schulische SBP)
- Nachweis einer beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung für das angestrebte Studium
- Österreichische Staatsbürgerschaft (oder studienrechtliche Gleichstellung) - nur für die universitäre SBP
- Alter: Mindestalter 22 Jahre (20 Jahre bei mindestens vierjähriger Berufsausbildung)
Berechtigungen
Die SBP vermittelt im Unterschied zur Berufsreifeprüfung lediglich eine eingeschränkte Studienberechtigung für
Studien an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs.
Das bedeutet:
- Die erfolgreich abgelegte SBP ermöglicht den Zugang im Wesentlichen nur zu jener Ausbildungsform
(Studienrichtung, Fachhochschulrichtung, Studium an einer Pädagogischen Hochschule oder Kolleg), für welche die SBP
jeweils speziell abgelegt wurde.
- Ein Studienwechsel ist nur sehr eingeschränkt möglich.
- Eine unmittelbare Berufsberechtigung besteht in der Regel nicht, das heißt die SBP verschafft keine
unmittelbaren beruflichen Aufstiegschancen.
Vorbereitung zur Externistenreifeprüfung
- Selbstudium, Fernstudium, Vorbereitungskurse
Adressen und nähere Informationen finden Sie unter:
www.erwachsenenbildung.at
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung: Aufnahme an österreichischen
Universitäten
Hochschul-Studienberechtigungsgesetz - HStudBerG
Geändert am 01.04.2010