Seitens des BMUKK wird ein Qualitätshandbuch zur edu.card bereitgestellt. Es beinhaltet genaue Regeln, wer im
welchen Umfang edu.cards an Schulen ausgeben kann. Die ersten drei Teile des
Qualitätshandbuchs – edu.card findet sich hier zum Download.
Qualitätshandbuch educard Teil 1 (pdf, 4 MB)
Qualitätshandbuch educard Teil 2 (pdf, 1 MB)
Qualitätshandbuch educard Teil 3 (pdf, 3 MB)
Bei den LSRs bzw Jugendorganisationen der Länder in Salzburg, Steiermark, Burgenland, Niederösterreich, Tirol und Vorarlberg gibt es konkrete Ansprechpartner. Schulen in Bundesländer, die keinen lokalen edu.card-Beauftragten haben, bzw in dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an educard@bmukk.gv.at, edu.card Hotline: 01 53120-2222.
Ansprechpartner in den Bundesländern:
Burgenland: heinz.zitz@lsr-bgld.gv.at
Niederösterreich:
alfred.nussbaumer@lsr-noe.gv.at
Salzburg: Eva-Maria.Engelsberger@lsr.salzburg.at
Steiermark:
bernd.steiner@lsr-stmk.gv.at
Tirol:
dezottis@tsn.at
Vorarlberg:
heinz@loibner.at
Wien:
office@hopfgartner.com
andere
Bundesländer: educard@bmukk.gv.at
edu.card
Hotline: 01 53120-2222
educard - Muster
edu.cards werden seit 2002 als Pilotprojekt für elektronische Schülerausweise geführt. Derzeit verwenden mehr als 100 Schulen die edu.card. Die edu.card als multifunktionale Chipkarte bietet unter anderem folgende Funktionen:
Die Einführung der edu.cards erfolgt im Rahmen der Schulautonomie auf Grund eines Beschlusses des jeweiligen
Schulgemeinschaftsausschuss.
Von verschiedenen Schulen und anderen Institutionen im öffentlichen
Bereich (etwa Jugendkarten der Länder, Freifahrtsausweise) wurden und werden schon unterschiedliche Initiativen im
Bereich edu.card getätigt. Hier besteht insbesondere bei der Vielfalt der technischen Möglichkeiten die Gefahr, dass
entweder inkompatible Chipkartenlösungen oder Abhängigkeiten von schulexternen Lösungen entstehen, womit für die
Schulverwaltungen und Schulbehörden unerwünschte Auswirkungen verbunden sind, oder die öffentliche Hand mehrere Karten
für einen Schüler finanziert, obwohl alle Funktionen auf eine Karte integriert werden können. Die edu.Card des BMUKK
ist dafür als moderne Version einer Schulservicekarte prädestiniert. Da die Karten dadurch nicht nur für schulinterne
Anwendungen verwendet, sondern auch landes- und bundesweite Applikationen angesteuert werden sollen, ist eine
technische Harmonisierung durch Richtlinien des Ressorts erforderlich.
Das System des Bildungsportal-Verbundes basiert auf dem Konzept des Portalverbundes (e-government
Bund-Länder-Gemeinden, siehe
reference.e-government.gv.at) und wurde speziell für die Anforderungen des
Bildungsbereichs adaptiert. Der Portalverbund definiert das Zusammenspiel von Stammportalen und Anwendungsportalen im
Schulbereich und soll einen bundesweiten Zugriff auf eLearning-Content erleichtern.
Stammportale
verwalten Benutzerdaten und Rechte und sind für die sichere Authentifizierung von Benutzern
zuständig.
Anwendungsportale stellen Inhalte zur Verfügung. Anwendungsportale sind von der Verwaltung
von Benutzerdaten und Rechteinformationen entlastet.
Der Bildungsportalverbund befindet sich derzeit im
Aufbau. Pilotportale werden gerade implementiert.
Kurzspezifikation zum Bildungsportalverbund (pdf, 134 KB)
Ansprechpartner im BMUKK:
MinRat. Dr. Robert Kristöfl
robert.kristoefl@bmukk.gv.at
Dr. Thomas Menzel
thomas.menzel@bmukk.gv.at
edu.card Hotline: 01 53120-2222
Geändert am 24.05.2011