BMUKK-618/0117-III/5/2006
Im Bereiche des Landesschulrates für Tirol gelangt an der Höheren technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt für Bau und Kunst 6020 Innsbruck, Trenkwalderstraße 2, die Stelle einer Abteilungsvorständin/eines Abteilungsvorstandes der Verwendungsgruppe L1 für den Bereich Abteilung Bautechnik mit besonderer Berücksichtigung des Tiefbaus mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für diese Funktion vorgesehenen Wirkungsbereich zur Besetzung.
Für die Besetzung dieser Stelle kommen nur Bewerberinnen/Bewerber in Betracht, welche die einschlägigen Verwendungserfordernisse der Anlage 1, Ziffer 23.1. des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333/1979, in der derzeit geltenden Fassung erfüllen, sowie eine mindestens sechsjährige erfolgreiche Lehrpraxis an Schulen nachweisen können.
Die Ausschreibung richtet sich bevorzugt an Personen, die die Fähigkeit zur Übernahme von Führungsaufgaben, Erfahrungen im Projektmanagement, die Fähigkeit zur Kooperation mit der Wirtschaft und eine mindestens dreijährige Lehrtätigkeit in wenigstens zwei fachtheoretischen und/oder fachpraktischen Unterrichtsgegenständen aufweisen, die für die in der Abteilung geführten Ausbildungsschwerpunkte(-zweige) eine zentrale Bedeutung haben.
Für die Erfüllung der Aufgaben dieses Arbeitsplatzes sind zusätzlich umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Bautechnik erwünscht, wie sie in einem Bauingenieurstudium an einer Technischen Universität erworben werden.
Die Gesuche sind innerhalb eines Monats nach dem Tag der Ausschreibung unter den üblichen
Bedingungen beim Landesschulrat für Tirol, von im aktiven Schuldienst stehenden Bewerberinnen/Bewerber im Dienstwege,
einzubringen, wobei eine Darlegung der Vorstellungen der Bewerberin/des Bewerbers über die künftige Tätigkeit in dieser
Funktion erwünscht ist. Überdies können weitere Unterlagen angeschlossen werden.
Die Bewerbung und
sämtliche Unterlagen werden den schulischen Gremien übermittelt, wobei es der Bewerberin/dem Bewerber freigestellt ist,
einzelne der zusätzlich beigebrachten Unterlagen von der Weiterleitung auszuschließen.
Auf die Bestimmung des § 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz 1993 in der derzeit geltenden Fassung wird verwiesen.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil von Frauen in
Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein.
Wien, 9. Oktober 2007
Für die Bundesministerin:
Mag. Christian Rubin
Erschienen in der Wiener Zeitung am 11.10.2007
Geändert am 11.10.2007