Titel

BMUKK-618/0001-III/5b/2010

Ausschreibung der Planstelle einer Abteilungsvorständin/eines Abteilungsvorstandes an der Höheren Technischen Bundeslehranstalt 3500 Krems, Alauntalstraße 29

Im Bereich des Landesschulrates für Niederösterreich gelangt an der Höheren Technischen Bundeslehranstalt 3500 Krems, Alauntalstraße 29, die Stelle einer Abteilungsvorständin/eines Abteilungsvorstandes der Verwendungsgruppe L 1 bzw. Entlohnungsgruppe l 1 für Informationstechnologie mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für diese Funktion vorgesehenen Wirkungsbereich zur Besetzung.

Die Stelle war unter GZ 618/98-III/5/2006 bereits ausgeschrieben und wird nochmalig zur Ausschreibung gebracht.

Mit der Funktion ist insbesondere die Leitung einer Fachabteilung in Unterordnung unter den Schulleiter im Sinne des § 51 in Verbindung mit § 55 Schulunterrichtsgesetz 1986, BGBl. Nr. 472, in der derzeit geltenden Fassung, verbunden.

Für die Besetzung dieser Stelle kommen nur Bewerberinnen/Bewerber in Betracht, welche die einschlägigen Verwendungserfordernisse der Anlage 1 Ziffer 23.1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, in der derzeit geltenden Fassung, erfüllen sowie eine mindestens sechsjährige erfolgreiche Lehrpraxis an Schulen nachweisen können.

Für die Ausübung dieser Funktion sind insbesondere nachstehende Kenntnisse und Qualifikationen zweckmäßig:

  • Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz
  • Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement, IKT-Grundkompetenzen
  • Erfahrungen in der Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport); internationale Erfahrungen
  • Aus-/Weiterbildungen im Bereich Management
  • Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung
  • eine mindestens dreijährige Lehrtätigkeit in wenigstens zwei fachtheoretischen und/oder fachpraktischen Unterrichtsgegenständen, die für die in der Abteilung geführten Ausbildungsschwerpunkte(-zweige) eine zentrale Bedeutung haben

Die Gesuche sind innerhalb eines Monats nach dem Tag der Ausschreibung unter den üblichen Bedingungen beim Landesschulrat für Niederösterreich, von im aktiven Schuldienst stehenden Bewerberinnen/Bewerbern im Dienstwege, einzubringen, wobei eine Darlegung der Vorstellungen der Bewerberin/des Bewerbers über die künftige Tätigkeit in dieser Funktion erwünscht ist. Überdies können weitere Unterlagen angeschlossen werden.

Die Bewerbung und sämtliche Unterlagen werden den schulischen Gremien übermittelt, wobei es der Bewerberin/dem Bewerber freigestellt ist, einzelne der zusätzlich beigebrachten Unterlagen von der Weiterleitung auszuschließen.

Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, unter den weiteren Bedingungen des § 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz 1993, in der derzeit geltenden Fassung, vorrangig zu bestellen.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein.

Wien, 13. September 2010

Für die Bundesministerin:
Mag. Christian Rubin

Erschienen in der Wiener Zeitung am 15.09.2010

Geändert am 15.09.2010

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