BMUKK-618/0040-III/5b/2008
Im Bereich der technisch-gewerblichen Zentrallehranstalten gelangt an der Höheren Bundeslehr- und Versuchsanstalt für chemische Industrie, 1170 Wien, Rosensteingasse 79, die Stelle einer Abteilungsvorständin/eines Abteilungsvorstandes der Verwendungsgruppe L 1 für Biochemie und Bioanalytik mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für diese Funktion vorgesehenen Wirkungsbereich zur Besetzung.
Für die Besetzung dieser Stelle kommen nur Bewerber/Bewerberinnen in Betracht, welche die einschlägigen Verwendungserfordernisse der Anlage 1, Ziffer 23.1. des Beamten-Dienstrechts-gesetzes 1979, BGBl. Nr. 333/1979, in der derzeit geltenden Fassung erfüllen, sowie eine mindestens sechsjährige erfolgreiche Lehrpraxis an Schulen nachweisen können.
Die Ausschreibung richtet sich bevorzugt an Personen, die die Fähigkeit zur Übernahme von Führungsaufgaben, Erfahrungen im Projektmanagement, die Fähigkeit zur Kooperation mit der Wirtschaft und eine mindestens dreijährige Lehrtätigkeit in wenigstens zwei fachtheoretischen und/oder fachpraktischen Unterrichtsgegenständen aufweisen, die für die in der Abteilung geführten Ausbildungsschwerpunkte(-zweige) eine zentrale Bedeutung haben. Für die Erfüllung der Aufgaben dieses Arbeitsplatzes sind zusätzlich umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der biochemischen Analysentechniken erwünscht, wie sie in einem einschlägigen Studium an einer technischen Universität erworben werden.
Die Gesuche sind innerhalb eines Monats nach dem Tag der Ausschreibung unter den üblichen
Bedingungen beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung III/5, 1014 Wien, Concordiaplatz 1, von
im aktiven Schuldienst stehenden Bewerberinnen/Bewerbern im Dienstwege, einzubringen, wobei eine Darlegung der
Vorstellungen der Bewerberin/des Bewerbers über die künftige Tätigkeit in dieser Funktion erwünscht ist. Überdies
können weitere Unterlagen angeschlossen werden.
Die Bewerbung und sämtliche Unterlagen werden den
schulischen Gremien übermittelt, wobei es dem Bewerber/der Bewerberin freigestellt ist, einzelne der zusätzlich
beigebrachten Unterlagen von der Weiterleitung auszuschließen.
Auf die Bestimmungen des § 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz 1993 in der derzeit geltenden Fassung wird verwiesen.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein.
Wien, 21. Mai 2008
Für die Bundesministerin:
i.V. Mag.a Maria Gruber-Redl
Erschienen in der Wiener Zeitung am 26.5.2008.
Geändert am 26.05.2008