BMUKK-618/0113-III/5b/2009
Im Bereich des Landesschulrates für Oberösterreich gelangt an der
Höheren Technischen Bundeslehranstalt
4060 Leonding, Limesstraße 12-14
die Stelle einer Abteilungsvorständin/eines Abteilungsvorstandes der Verwendungsgruppe L 1 bzw. Entlohnungsgruppe l 1 für die Abteilung Höhere Abteilung für Elektronik und Fachschule für Elektronik mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für diese Funktion vorgesehenen Wirkungsbereich zur Besetzung.
Mit der Funktion ist insbesondere die Leitung einer Fachabteilung in Unterordnung unter den Schulleiter im Sinne des § 51 in Verbindung mit § 55 Schulunterrichtsgesetz 1986, BGBl. Nr. 472, in der derzeit geltenden Fassung, verbunden.
Für die Besetzung dieser Stelle kommen nur Bewerberinnen/Bewerber in Betracht, welche die einschlägigen Verwendungserfordernisse der Anlage 1 Ziffer 23.1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, in der derzeit geltenden Fassung, erfüllen sowie eine mindestens sechsjährige erfolgreiche Lehrpraxis an Schulen nachweisen können.
Für die Ausübung dieser Funktion sind insbesondere nachstehende Kenntnisse und Qualifikationen zweckmäßig:
• Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen sowie ein hohes Maß an sozialer
Kompetenz
• Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement, IKT-Grundkompetenzen
• Erfahrungen in der Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst, Kultur,
Sport); internationale Erfahrungen
• Aus-/Weiterbildungen im Bereich Management
•
Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung
• eine mindestens dreijährige
Lehrtätigkeit in wenigstens zwei fachtheoretischen und/oder fachpraktischen Unterrichtsgegenständen, die für die in der
Abteilung geführten Ausbildungsschwerpunkte(-zweige) eine zentrale Bedeutung haben
Die Gesuche sind innerhalb eines Monats nach dem Tag der Ausschreibung unter den üblichen Bedingungen beim Landesschulrat für Oberösterreich, von im aktiven Schuldienst stehenden Bewerberinnen/Bewerbern im Dienstwege, einzubringen, wobei eine Darlegung der Vorstellungen der Bewerberin/des Bewerbers über die künftige Tätigkeit in dieser Funktion erwünscht ist. Überdies können weitere Unterlagen angeschlossen werden.
Die Bewerbung und sämtliche Unterlagen werden den schulischen Gremien übermittelt, wobei es der Bewerberin/dem Bewerber freigestellt ist, einzelne der zusätzlich beigebrachten Unterlagen von der Weiterleitung auszuschließen.
Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, nach Maßgabe des § 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. Nr. 100/1993, in der derzeit geltenden Fassung, vorrangig zu bestellen.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein.
Wien, 20. August 2009
Für die Bundesministerin:
i.V. Mag. Franziska Stadlmann
Erschienen in der Wiener Zeitung am 29.10.2009.
Geändert am 29.10.2009