Ausschreibung der Stelle eines Direktors/einer Direktorin am Öffentlichen Stiftsgymnasium der Benediktiner, 3390 Melk

BMUKK-618/0070-III/8/2007

Im Bereich des Landesschulrates für Niederösterreich gelangt am Öffentlichen Stiftsgymnasium der Benediktiner, Abt-Berthold-Dietmayrstraße 1, 3390 Melk, die Planstelle eines Direktors/einer Direktorin der Verwendungsgruppe L1 bzw. Entlohnungsgruppe l1 mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für die Leitung solcher Schulen vorgesehenen Wirkungsbereich zur Besetzung.

Für die Besetzung kommen nur Bewerber/Bewerberinnen in Betracht, die die allgemeinen Anstellungserfordernisse und die besonderen Erfordernisse der Ziffer 23.1 Absatz 1 und 7 der Anlage 1 zum Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333, in der derzeit geltenden Fassung, erfüllen und eine mindestens sechsjährige erfolgreiche Lehrpraxis an Schulen nachweisen können. Die Fähigkeit zur Übernahme von Führungsaufgaben, auch unter Berücksichtigung des operationalisierten Anforderungsprofils für Schulleiter, sowie Erfahrungen im Projektmanagement, Grundverständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und Öffentlichkeitsarbeit, Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung im Bereich Pädagogik und Schulmanagement sowie eine mindestens dreijährige Verwendung an einer AHS sind erwünscht. Die Vorstellungen des konfessionellen Schulerhalters sind auf eine christlich geprägte Persönlichkeit ausgerichtet, der die religiöse Erziehung im Rahmen eines ganzheitlichen Bildungskonzeptes ein besonderes Anliegen ist.

Die Gesuche sind bis längstens 4. Oktober 2007 (von im aktiven Schuldienst stehenden Bewerbern/Bewerberinnen im Dienstweg) an den Landesschulrat für Niederösterreich zu richten (bei dem auch die erforderlichen Formulare/Unterlagen aufliegen). Eine Darlegung der Vorstellungen über die künftige Tätigkeit in der Funktion ist erwünscht, weitere Unterlagen können angeschlossen werden.

Die Bewerbung und sämtliche Unterlagen werden den schulischen Gremien übermittelt, wobei es dem Bewerber/der Bewerberin freisteht, einzelne der zusätzlich beigebrachten Unterlagen von der Weiterleitung auszuschließen.

Auf § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. I Nr. 100/1993, in der Fassung des BGBl. I Nr. 65/2004 wird hingewiesen. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil an Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen, und lädt daher Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein.

Wien, 25. Juli 2007

Für die Bundesministerin:
MinR Dr. Friedrich Fröhlich

Erschienen in der Wiener Zeitung am 04.09.2007.

Geändert am 04.09.2007

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