BMUKK-618/0140-III/1a/2009
Im Bereich des Landesschulrates für Oberösterreich gelangt die Planstelle einer/s Bezirksschulinspektorin/s der Verwendungsgruppe SI 2 für den Schulbezirk Steyr-Stadt ab 1. Dezember 2009 zur Neubesetzung. Die Bestellung soll bis zum Wirksamwerden einer gesetzlichen Neustrukturierung der in den Bezirken eingerichteten Schulbehörden des Bundes im Wege einer Betrauung erfolgen.
Für die Besetzung dieser Stelle kommen nur Bewerber/innen in Betracht, die die in der Ziffer 29 lit. a der Anlage 1 zum Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 vorgesehenen Ernennungs-erfordernisse erfüllen und eine mehrjährige Tätigkeit an allgemein bildenden Pflichtschulen mit hervorragenden pädagogischen Leistungen nachweisen können.
Nachstehende besondere Kenntnisse und Qualifikationen sind ferner erwünscht:
1.
Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz
2. Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement, IKT-Grundkompetenzen
3.
Erfahrungen in der Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport);
internationale Erfahrungen
4. Aus-/Weiterbildungen im Bereich Management
5.
Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung
Eine Darlegung der Vorstellungen
über die künftige Tätigkeit in der Funktion ist erwünscht, weitere Unterlagen können angeschlossen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die BewerberInnen ein Objektivierungsverfahren für Schulaufsichtsorgane durchlaufen müssen. Bei diesem Auswahlverfahren haben sie sich einem Assessment-Center zur Bewertung ihrer Fach-, Sozial- und Ich-Kompetenz auf der Grundlage des Anforderungsprofils für Schulaufsichtsbeamte zu unterziehen. Darüber hinaus wird ein Test abgehalten, bei welchem die dienst- und schulrechtliche Kompetenz nachzuweisen ist.
Die Bewerbungen sind unter Anschluss eines Lebenslaufes und unter Verwendung des dafür vorgesehenen Bewerbungsformulares sowie Beifügung der üblichen Unterlagen bis spätestens 20. November 2009 beim Landesschulrat für Oberösterreich einzubringen.
Auf die Bestimmungen der §§ 11b und 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes wird hingewiesen.
Wien, 30. September 2009
Für die Bundesministerin:
SektChef Mag. Stelzmüller
Erschienen in der Wiener Zeitung am 13.10.2009
Geändert am 13.10.2009