BMUKK-618/84-III/1a/2010

LSR für Kärnten: Ausschreibung der Planstelle einer/s Bezirksschulinspektorin/s für den Schulbezirk Hermagor

Im Bereich des Landesschulrates für Kärnten gelangt die Planstelle einer/s Bezirksschulinspektorin/s der Verwendungsgruppe SI 2 für den Schulbezirk Hermagor mit sofortiger Wirksamkeit zur Neubesetzung. Die Bestellung soll bis zum Wirksamwerden einer gesetzlichen Neustrukturierung der in den Bezirken eingerichteten Schulbehörden des Bundes im Wege einer Betrauung erfolgen.

Für die Besetzung dieser Stelle kommen nur Bewerber/innen in Betracht, die die in der Ziffer 29 lit. a der Anlage 1 zum Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 vorgesehenen Ernennungserfordernisse erfüllen und eine mehrjährige Tätigkeit an allgemein bildenden Pflichtschulen mit hervorragenden pädagogischen Leistungen nachweisen können.

Nachstehende besondere Kenntnisse und Qualifikationen sind ferner erwünscht:

  1. Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz
  2. Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement, IKT-Grundkompetenzen
  3. Erfahrungen in der Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport); internationale Erfahrungen
  4. Aus-/Weiterbildungen im Bereich Management
  5. Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung

Eine Darlegung der Vorstellungen über die künftige Tätigkeit in der Funktion ist erwünscht, weitere Unterlagen können angeschlossen werden.
Die Bewerber haben sich dem Kärntner Auswahlverfahren 2005 (VO des Landesschulrates für Kärnten vom 25.04.2005, VBl. Nr.08) zu unterziehen und die Bewerbungen sind unter Verwendung des beim Landesschulrat für Kärnten aufliegenden Bewerbungsformulares bis spätestens 6. August 2010 beim Landesschulrat für Kärnten einzubringen.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher Frauen nachdrücklich ein, sich um die ausgeschriebene Planstelle zu bewerben. Gemäß den Bestimmungen der §§ 11b und 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden Frauen bei gleicher Eignung gegenüber männlichen Bewerbern bevorzugt.

Wien, 25. Mai 2010
Für die Bundesministerin:
SC Mag. Wolfgang Stelzmüller

Erschienen in der Wiener Zeitung am 24.06.2010

Geändert am 24.06.2010

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