Links

BMUKK-618/0012-III/8/2010

Ausschreibung der Stelle einer Direktorin/eines Direktors am Akademischen Gymnasium 8010 Graz, Bürgergasse 15

Im Bereich des Landesschulrates für Steiermark gelangt am Akademischen Gymnasium 8010 Graz, Bürgergasse 15, die Planstelle einer Direktorin/eines Direktors der Verwendungs-gruppe L 1 bzw. Entlohnungsgruppe l 1 mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für die Leitung solcher Schulen vorgesehenen Wirkungsbereich zur Besetzung.

Zu den Aufgabenfeldern/Verantwortungsbereichen siehe das Anforderungsprofil für SchulleiterInnen .

Allgemeine Voraussetzungen für die Bewerbung

Für die Besetzung kommen nur unbescholtene Bewerberinnen/Bewerber in Betracht, die die allgemeinen Anstellungserfordernisse und die besonderen Erfordernisse der Ziffer 23.1 Absatz 1 und 7 der Anlage 1 zum Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333, in der derzeit geltenden Fassung, erfüllen und eine mindestens sechsjährige erfolgreiche Lehrpraxis an höheren Schulen nachweisen können.

Besondere Kenntnisse und Qualifikationen

  1. Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz
  2. Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement, IKT-Grundkompetenzen
  3. Erfahrungen in der Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport); internationale Erfahrungen
  4. Aus-/Weiterbildungen im Bereich Management
  5. Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung

Die Gesuche sind bis längstens 15. März 2010 (von im aktiven Schuldienst stehenden Bewerbern/Bewerberinnen im Dienstweg) an den Landesschulrat für Steiermark zu richten (bei dem auch die erforderlichen Formulare/Unterlagen aufliegen). Eine Darlegung der Vorstellungen über die künftige Tätigkeit in der Funktion ist erwünscht, weitere Unterlagen können angeschlossen werden.

Die Bewerbung und sämtliche Unterlagen werden den schulischen Gremien übermittelt, wobei es der Bewerberin/dem Bewerber freisteht, einzelne der zusätzlich beigebrachten Unterlagen von der Weiterleitung auszuschließen.

Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, nach Maßgabe des § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, in der Fassung des BGBl. I Nr. 153/2009, vorrangig zu bestellen.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil an Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen, und lädt daher Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein.

Wien, 8. Februar 2010
Für die Bundesministerin:
MR Dr. Friedrich Fröhlich

Erschienen in der Wiener Zeitung am 13.02.2010.

Geändert am 15.02.2010

 top