BMUKK-618/0128-III/8/2009

Ausschreibung der Stelle einer Direktorin/eines Direktor am BG/BRG „Alpen-Adria-Gymnasium“ 9100 Völkermarkt, Pestalozzistraße 1

Im Bereich des Landesschulrates für Kärnten gelangt am Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium „Alpen-Adria-Gymnasium“ 9100 Völkermarkt, Pestalozzistraße 1, die Planstelle einer Direktorin/eines Direktors der Verwendungsgruppe L 1 bzw. Entlohnungsgruppe l 1 mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für die Leitung solcher Schulen vorgesehenen Wirkungsbereich zur Besetzung.

Aufgabenfelder/Verantwortungsbereiche

  • Wahrnehmung der der Schulleitung nach dem Schulunterrichtsgesetz zukommenden Aufgaben (§ 56 SchUG)
  • Wahrnehmung der der Schulleitung nach dem Dienstrecht zukommenden Aufgaben (Pflichten der Vorgesetzten und DienststellenleiterInnen - § 45 BDG 1979)
  • Schulmanagement inkl. Gender- und Diversity-Management
  • Professionalisierung und Personalentwicklung
  • Pädagogische Schulentwicklung und Unterrichtsentwicklung
  • Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung
  • Leitung und Gestaltung des schulischen Lebens, der Schulpartnerschaft und der Außenbeziehungen

Allgemeine Voraussetzungen für die Bewerbung

Für die Besetzung kommen nur unbescholtene Bewerberinnen/Bewerber in Betracht, die die allgemeinen Anstellungserfordernisse und die besonderen Erfordernisse der Ziffer 23.1 Absatz 1 und 7 der Anlage 1 zum Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333, in der derzeit geltenden Fassung, erfüllen und eine mindestens sechsjährige erfolgreiche Lehrpraxis an höheren Schulen nachweisen können.

Besondere Kenntnisse und Qualifikationen

  1. Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz
  2. Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement, IKT-Grundkompetenzen
  3. Erfahrungen in der Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport); internationale Erfahrungen
  4. Aus-/Weiterbildungen im Bereich Management
  5. Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung

Die Gesuche sind bis längstens 16. Oktober 2009 (von im aktiven Schuldienst stehenden Bewerberinnen und Bewerbern im Dienstweg) an den Landesschulrat für Kärnten zu richten (bei dem auch die erforderlichen Formulare/Unterlagen aufliegen). Eine Darlegung der Vorstellungen über die künftige Tätigkeit in der Funktion ist erwünscht, weitere Unterlagen können angeschlossen werden.

Die Bewerbung und sämtliche Unterlagen werden den schulischen Gremien übermittelt, wobei es der Bewerberin/dem Bewerber freisteht, einzelne der zusätzlich beigebrachten Unterlagen von der Weiterleitung auszuschließen.

Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, nach Maßgabe des § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, in der Fassung des BGBl. I Nr. 65/2004, vorrangig zu bestellen. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil an Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen, und lädt daher Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein.

Wien, 7. September 2009
Für die Bundesministerin:
MR Dr. Friedrich Fröhlich

Erschienen in der Wiener Zeitung am 16.09.2009

Geändert am 16.09.2009

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