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BMUKK-618/0148-III/8/2011

Ausschreibung der Stelle einer Direktorin/eines Direktors am BG/BRG 8700 Leoben, Moserhofstraße 5

Im Bereich des Landesschulrates für Steiermark gelangt am Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium 8700 Leoben, Moserhofstraße 5, die Planstelle einer Direktorin/eines Direktors der Verwendungsgruppe L 1 bzw. Entlohnungsgruppe l 1 mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für die Leitung einer solchen Schule vorgesehenen Wirkungsbereich zur Besetzung.

Zu den Aufgabenfeldern/Verantwortungsbereichen siehe das Anforderungsprofil für SchulleiterInnen.

Für die Tätigkeit gebührt eine Dienstzulage zwischen € 437,40 und € 1.075,10.

Allgemeine Voraussetzungen für die Bewerbung

Für die Besetzung kommen nur unbescholtene Bewerberinnen/Bewerber in Betracht, die die allgemeinen Anstellungserfordernisse und die besonderen Erfordernisse der Ziffer 23.1 Absatz 1 und 7 der Anlage 1 zum Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333, in der derzeit geltenden Fassung, erfüllen und eine mindestens sechsjährige erfolgreiche Lehrpraxis an höheren Schulen nachweisen können.

Besondere Kenntnisse und Qualifikationen

  1. Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz
  2. Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement, IKT-Grundkompetenzen
  3. Erfahrungen in der Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport); internationale Erfahrungen
  4. Aus-/Weiterbildungen im Bereich Management
  5. Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung

Die Gesuche sind bis längstens 19. Dezember 2011 (von im aktiven Schuldienst stehenden Bewerbern/Bewerberinnen im Dienstweg) an den Landesschulrat für Steiermark zu richten (bei dem auch die erforderlichen Formulare/Unterlagen aufliegen). Eine Darlegung der Vorstellungen über die künftige Tätigkeit in der Funktion ist erwünscht, weitere Unterlagen können angeschlossen werden.

Die Bewerbung und sämtliche Unterlagen werden den schulischen Gremien übermittelt, wobei es der Bewerberin/dem Bewerber freisteht, einzelne der zusätzlich beigebrachten Unterlagen von der Weiterleitung auszuschließen.

Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, nach Maßgabe des § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, in der Fassung des BGBl. I Nr. 153/2009, vorrangig zu bestellen.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil an Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen, und lädt daher Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein.

Wien, 3. November 2011

Für die Bundesministerin: MR Dr. Friedrich Fröhlich

Erschienen in der Wiener Zeitung am: 17. November 2011

Geändert am 17.11.2011

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