BMUKK-618/83-III/8/2009
Im Bereich des Landesschulrates für Steiermark gelangt am Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium 8605 Kapfenberg, Wienerstraße 123, die Planstelle einer Direktorin/eines Direktors der Verwendungsgruppe L1 bzw. Entlohnungsgruppe l1 mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für die Leitung solcher Schulen vorgesehenen Wirkungsbereich zur Besetzung.
Aufgabenfelder/Verantwortungsbereiche
Allgemeine Voraussetzungen für die Bewerbung
Für die Besetzung kommen nur unbescholtene Bewerberinnen/Bewerber in Betracht, die die allgemeinen
Anstellungserfordernisse und die besonderen Erfordernisse der Ziffer 23.1 Absatz 1 und 7 der Anlage 1 zum
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333, in der derzeit geltenden Fassung, erfüllen und eine mindestens
sechsjährige erfolgreiche Lehrpraxis an höheren Schulen nachweisen können.
Besondere Kenntnisse und Qualifikationen
Die Gesuche sind bis längstens 14. Oktober 2009 (von im aktiven Schuldienst stehenden Bewerberinnen und Bewerber im Dienstweg) an den Landesschulrat für Steiermark zu richten (bei dem auch die erforderlichen Formulare/Unterlagen aufliegen). Eine Darlegung der Vorstellungen über die künftige Tätigkeit in der Funktion ist erwünscht, weitere Unterlagen können angeschlossen werden.
Die Bewerbung und sämtliche Unterlagen werden den schulischen Gremien übermittelt, wobei es der Bewerberin/dem Bewerber freisteht, einzelne der zusätzlich beigebrachten Unterlagen von der Weiterleitung auszuschließen.
Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, nach Maßgabe des § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, in der Fassung des BGBl. I Nr. 65/2004, vorrangig zu bestellen. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil an Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen, und lädt daher Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein.
Wien, 31. August 2009
Für die Bundesministerin:
MR Dr. Friedrich Fröhlich
Erschienen in der Wiener Zeitung am 02.09.2009.
Geändert am 02.09.2009