BMUKK-618/0007-III/5b/09

Landesschulrat für Kärnten: Ausschreibung der Planstelle einer Direktorin/eines Direktors an der Bundeshandelsakademie 9330 Althofen, Friesacherstraße 4

Im Bereiche des Landesschulrates für Kärnten gelangt an der

Bundeshandelsakademie
9330 Althofen, Friesacherstraße 4,

die Stelle einer Direktorin/eines Direktors der Verwendungsgruppe L1 bzw. Entlohnungsgruppe l1 mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für diese Funktion vorgesehenen Wirkungsbereich zur Besetzung.

Mit der Funktion sind insbesondere folgende Aufgabenfelder/Verantwortungsbereiche verbunden:

  • Wahrnehmung der der Schulleitung nach dem Schulunterrichtsgesetz zukommenden Aufgaben (§ 56 SchUG)
  • Wahrnehmung der der Schulleitung nach dem Dienstrecht zukommenden Aufgaben (Vorgesetzten- und Dienststellenleiterpflichten - § 45 BDG 1979)
  • Schulmanagement inkl. Gender- und Diversity-Management
  • Professionalisierung und Personalentwicklung
  • Pädagogische Schulentwicklung und Unterrichtsentwicklung
  • Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung
  • Leitung und Gestaltung des schulischen Lebens, der Schulpartnerschaft und der Außenbeziehungen

Für die Besetzung dieser Stelle kommen nur Bewerberinnen/Bewerber in Betracht, welche die einschlägigen Verwendungserfordernisse der Anlage 1, Ziffer 23.1. des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333/1979, in der derzeit geltenden Fassung erfüllen, sowie eine mindestens sechsjährige erfolgreiche Lehrpraxis an Schulen nachweisen können.

Für diese Funktion sind insbesondere nachstehende Kenntnisse und Qualifikationen erforderlich:

  • Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz
  • Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement, IKT-Grundkompetenzen
  • Erfahrungen in der Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport); internationale Erfahrungen
  • Aus-/Weiterbildungen im Bereich Management
  • Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung
  • Eine mindestens dreijährige Verwendung an Handelsakademien und Handelsschulen.

Die Gesuche sind innerhalb eines Monats nach dem Tag der Ausschreibung unter den üblichen Bedingungen beim Landesschulrat für Kärnten, von im aktiven Schuldienst stehenden Bewerberinnen/Bewerbern im Dienstwege, einzubringen, wobei eine Darlegung der Vorstellungen der Bewerberin/des Bewerbers über die künftige Tätigkeit in dieser Funktion erwünscht ist. Überdies können weitere Unterlagen angeschlossen werden.
Die Bewerbung und sämtliche Unterlagen werden den schulischen Gremien übermittelt, wobei es der Bewerberin/dem Bewerber freigestellt ist, einzelne der zusätzlich beigebrachten Unterlagen von der Weiterleitung auszuschließen.

Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, unter den weiteren Bedingungen des § 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz 1993, in der derzeit geltenden Fassung, vorrangig zu bestellen.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein.

Wien, 18. Mai 2009
Für die Bundesministerin:
Mag. Christian Rubin

Erschienen in der Wiener Zeitung am 22.05.2009

Geändert am 22.05.2009

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