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BMUKK-618/0087-III/5b/2010

Landesschulrat für Oberösterreich: Ausschreibung der Planstelle einer Direktorin/eines Direktors an der Höheren Bundeslehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik und für Produktmanagement und Präsentation 4040 Linz, Blütenstraße 23

Im Bereich des Landesschulrates für Oberösterreich gelangt an der

Höheren Bundeslehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik
und für Produktmanagement und Präsentation
4040 Linz, Blütenstraße 23,

die Stelle einer Direktorin/eines Direktors der Verwendungsgruppe L1 bzw. Entlohnungsgruppe l1 mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für diese Funktion vorgesehenen Wirkungsbereich zur Besetzung.

Mit der Funktion sind insbesondere die Aufgabenfelder/Verantwortungsbereiche verbunden, die beim Anforderungsprofil für Schulleiterinnen/Schulleiter zu finden sind.

Für die Besetzung dieser Stelle kommen nur Bewerberinnen/Bewerber in Betracht, welche die einschlägigen Verwendungserfordernisse der Anlage 1, Ziffer 23.1. des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333/1979, in der derzeit geltenden Fassung erfüllen, sowie eine mindestens sechsjährige erfolgreiche Lehrpraxis an Schulen nachweisen können.

Für die Ausübung dieser Funktion sind insbesondere nachstehende Kenntnisse und Qualifikationen zweckmäßig:

  • Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz
  • Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement, IKT-Grundkompetenzen
  • Erfahrungen in der Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport); internationale Erfahrungen
  • Aus-/Weiterbildungen im Bereich Management
  • Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung
  • eine mindestens dreijährige Verwendung an Lehranstalten für Tourismus, Mode, Sozial- und wirtschaftliche Berufe

Die Gesuche sind innerhalb eines Monats nach dem Tag der Ausschreibung unter den üblichen Bedingungen beim Landesschulrat für Oberösterreich, von im aktiven Schuldienst stehenden Bewerberinnen/Bewerbern im Dienstwege, einzubringen, wobei eine Darlegung der Vorstellungen der Bewerberin/des Bewerbers über die künftige Tätigkeit in dieser Funktion erwünscht ist. Überdies können weitere Unterlagen angeschlossen werden.
Der Bewerbung ist der Erhebungsbogen zum Bewertungskatalog, der beim Landesschulrat für Oberösterreich angefordert werden kann, vollständig ausgefüllt, unterfertigt und mit den entsprechenden Belegen anzuschließen.

Die Bewerbung und sämtliche Unterlagen werden den schulischen Gremien übermittelt, wobei es der Bewerberin/dem Bewerber freigestellt ist, einzelne der zusätzlich beigebrachten Unterlagen von der Weiterleitung auszuschließen.

Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, unter den weiteren Bedingungen des § 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes 1993, in der derzeit geltenden Fassung, vorrangig zu bestellen.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein.

Wien, 14. September 2010
Für die Bundesministerin:
Mag. Christian Rubin

Erschienen in der Wiener Zeitung am 22.09.2010

Geändert am 22.09.2010

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