BMUKK-618/0091-III/8/2009
Im Bereich des Landesschulrates für Salzburg gelangen am
mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für die jeweilige Leitungsfunktion vorgesehenen Wirkungsbereich zur Besetzung.
Aufgabenfelder/Verantwortungsbereiche - Direktion
Allgemeine Voraussetzungen für die Bewerbung
Für die Besetzung kommen nur unbescholtene Bewerberinnen/Bewerber in Betracht, die die allgemeinen Anstellungserfordernisse und die besonderen Erfordernisse der Ziffer 23.1 Absatz 1 und 7 der Anlage 1 zum Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333, in der derzeit geltenden Fassung, erfüllen und eine mindestens sechsjährige erfolgreiche Lehrpraxis an höheren Schulen nachweisen können.
Besondere Kenntnisse und Qualifikationen
Bezüglich der Direktion am Privaten Werkschulheim Felbertal, 5323 Ebenau, wird eine Identifikation mit dem Leitbild und dem pädagogischen Konzept dieser Privatschule vorausgesetzt. Erwünscht sind berufliche Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Schülerheimes oder der handwerklichen Ausbildung von SchülerInnen.
Bezüglich der Erziehungsleitung am Bundesgymnasium und Sportrealgymnasium 5760 Saalfelden, Lichtenbergstraße 13, sind die genannten Aufgabenfelder/Verantwortungsbereiche bzw. besonderen Kenntnisse und Qualifikationen sinngemäß der Funktion angepasst zu verstehen; weiters sind eine mehrjährige Berufspraxis als ErzieherIn von Kindern und Jugendlichen, Erfahrung in der Betreuung von jugendlichen SportlerInnen sowie Bereitschaft und Fähigkeit zur Teambildung und Teammanagement erwünscht.
Die Gesuche sind bis längstens 15. Oktober 2009 (von im aktiven Schuldienst stehenden Bewerbern/Bewerberinnen im Dienstweg) an den Landesschulrat für Salzburg zu richten.
Bewerbungsformular (Landesschulrat für Salzburg)
Eine Darlegung der Vorstellungen über die künftige Tätigkeit in der Funktion ist erwünscht, weitere Unterlagen können angeschlossen werden. Die Bewerbung und sämtliche Unterlagen werden den schulischen Gremien übermittelt, wobei es der Bewerberin/dem Bewerber freisteht, einzelne der zusätzlich beigebrachten Unterlagen von der Weiterleitung auszuschließen.
BewerberInnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, nach Maßgabe des § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, in der Fassung des BGBl. I Nr. 65/2004, vorrangig zu bestellen. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil an Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen, und lädt daher Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein.
Wien, 8. September 2009
Für die Bundesministerin:
MR Dr. Friedrich Fröhlich
Erschienen in der Wiener Zeitung am 10.9.2009
Geändert am 10.09.2009