Links

BMUKK-618/0067-III/5b/2010

Ausschreibung der Planstelle eines Direktors/einer Direktorin an den Kärntner Tourismusschulen Warmbad Villach 9504 Villach, Warmbad Villach

Im Bereich des Landesschulrates für Kärnten gelangt an den

Kärntner Tourismusschulen Warmbad Villach,
9504 Villach, Warmbad Villach,

die Stelle einer Direktorin/eines Direktors der Verwendungsgruppe L1 bzw. Entlohnungsgruppe l1 (lebende Subvention) mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für diese Funktion vorgesehenen Wirkungsbereich zur Besetzung.

Mit der Funktion sind insbesondere die Aufgabenfelder/Verantwortungsbereiche verbunden, die beim Anforderungsprofil für Schulleiterinnen/Schulleiter zu finden sind.

Auf das der Schule angeschlossene Internat und die damit verbundene Leitung wird gesondert hingewiesen.

Für die Besetzung dieser Stelle kommen nur Bewerberinnen/Bewerber in Betracht, welche die einschlägigen Verwendungserfordernisse der Anlage 1, Ziffer 23.1. des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333/1979, in der derzeit geltenden Fassung erfüllen, sowie eine mindestens sechsjährige erfolgreiche Lehrpraxis an Schulen nachweisen können.

Für die Ausübung dieser Funktion sind insbesondere nachstehende Kenntnisse und Qualifikationen zweckmäßig:

  • Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz
  • Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement, IKT-Grundkompetenzen
  • Erfahrungen in der Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport); internationale Erfahrungen
  • Aus-/Weiterbildungen im Bereich Management
  • Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung
  • eine mindestens dreijährige Verwendung an Lehranstalten für Tourismus, Mode, Sozial- und wirtschaftliche Berufe

Die Gesuche sind innerhalb eines Monats nach dem Tag der Ausschreibung unter den üblichen Bedingungen beim Landesschulrat für Kärnten, von im aktiven Schuldienst stehenden Bewerberinnen/Bewerbern im Dienstwege, einzubringen, wobei eine Darlegung der Vorstellungen der Bewerberin/des Bewerbers über die künftige Tätigkeit in dieser Funktion erwünscht ist. Überdies können weitere Unterlagen angeschlossen werden.

Die Bewerbung und sämtliche Unterlagen werden den schulischen Gremien übermittelt, wobei es der Bewerberin/dem Bewerber freigestellt ist, einzelne der zusätzlich beigebrachten Unterlagen von der Weiterleitung auszuschließen.

Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, unter den weiteren Bedingungen des § 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes 1993, in der derzeit geltenden Fassung, vorrangig zu bestellen.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein.

Wien, 4. Mai 2010
Für die Bundesministerin:
Mag. Christian Rubin

Erschienen in der Wiener Zeitung am 26.05.2010

Geändert am 26.05.2010

 top