BMUKK-618/0043-III/8/2007
Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur
Im Bereich des Landesschulrates für Steiermark gelangt an der Bundesanstalt für Leibeserziehung 8010 Graz, Engelgasse 56, die Planstelle eines Direktors/einer Direktorin der Verwendungsgruppe L 1 bzw. Entlohnungsgruppe l 1 mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für die Leitung einer solcher Schule vorgesehenen Wirkungsbereich zur Besetzung.
Für die Besetzung kommen nur Bewerber/Bewerberinnen in Betracht, die die allgemeinen Anstellungserfordernisse und die besonderen Erfordernisse der Ziffer 23.1 Absatz 1 und 7 der Anlage 1 zum Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333, in der derzeit geltenden Fassung, erfüllen und eine mindestens sechsjährige erfolgreiche Lehrpraxis an Schulen nachweisen können.
Folgende zusätzliche fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten sind erwünscht:
Die Gesuche sind bis längstens 11. Oktober 2007 (von im aktiven Schuldienst stehenden Bewerbern/Bewerberinnen im Dienstweg) an den Landesschulrat für Steiermark zu richten (bei dem auch die erforderlichen Formulare/Unterlagen aufliegen). Eine Darlegung der Vorstellungen über die künftige Tätigkeit in der Funktion ist erwünscht, weitere Unterlagen können angeschlossen werden.
Die Bewerbung und sämtliche Unterlagen werden den schulischen Gremien übermittelt, wobei es dem Bewerber/der Bewerberin freisteht, einzelne der zusätzlich beigebrachten Unterlagen von der Weiterleitung auszuschließen.
Auf § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. I Nr. 100/1993, in der Fassung des BGBl. I Nr. 65/2004, wird hingewiesen. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil an Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen, und lädt daher Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein.
Wien, 5. September 2007
Für die Bundesministerin:
MinR Dr. Friedrich Fröhlich
Erschienen in der Wiener Zeitung am 11. September 2007
Geändert am 11.09.2007