BMUKK-618/0012-III/8/2009
Im Bereich des Stadtschulrates für Wien gelangt am Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium 1130 Wien,
Fichtnergasse 15, die Planstelle einer Direktorin/eines Direktors der Verwendungsgruppe L 1 bzw. Entlohnungsgruppe l 1
mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für die Leitung solcher Schulen vorgesehenen Wirkungsbereich zur Besetzung.
Aufgabenfelder/Verantwortungsbereiche
Allgemeine Voraussetzungen für die Bewerbung
Für die Besetzung kommen nur unbescholtene Bewerberinnen/Bewerber in Betracht, die die allgemeinen Anstellungserfordernisse und die besonderen Erfordernisse der Ziffer 23.1 Absatz 1 und 7 der Anlage 1 zum Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333, in der derzeit geltenden Fassung, erfüllen und eine mindestens sechsjährige erfolgreiche Lehrpraxis an höheren Schulen nachweisen können.
Besondere Kenntnisse und Qualifikationen
Die Gesuche sind bis längstens 29. Juni 2009 (von im aktiven Schuldienst stehenden Bewerbern/Bewerberinnen im Dienstweg) an den Stadtschulrat für Wien zu richten (bei dem auch in der Abt. PM, 5. Stock, Zi. 5.20 die erforderlichen Formulare/Unterlagen aufliegen). Eine Darlegung der Vorstellungen über die künftige Tätigkeit in der Funktion ist erwünscht, weitere Unterlagen können angeschlossen werden.
Die Bewerbung und sämtliche Unterlagen werden den schulischen Gremien übermittelt, wobei es der Bewerberin/dem Bewerber freisteht, einzelne der zusätzlich beigebrachten Unterlagen von der Weiterleitung auszuschließen.
Wien, 2. Februar 2009
Für die Bundesministerin:
MR Dr. Friedrich Fröhlich
Erschienen in der Wiener Zeitung am 27.05.2009
Geändert am 27.05.2009