BMUKK-618/0027-III/8/2008
Im Bereich des Landesschulrates für Salzburg gelangt am
jeweils die Planstelle einer Direktorin/eines Direktors der Verwendungsgruppe L1 bzw. Entlohnungsgruppe l 1 mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für die Leitung solcher Schulen vorgesehenen Wirkungsbereich zur Besetzung.
Für die Besetzung kommen nur unbescholtene Bewerberinnen/Bewerber in Betracht, die die allgemeinen Anstellungserfordernisse und die besonderen Erfordernisse der Ziffer 23.1 Absatz 1 und 7 der Anlage 1 zum Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333, in der derzeit geltenden Fassung, erfüllen und eine mindestens sechsjährige erfolgreiche Lehrpraxis an Schulen nachweisen können. Die Fähigkeit zur Übernahme von Führungsaufgaben wird vorausgesetzt.
Die Gesuche sind bis längstens 14. April 2008 (von im aktiven Schuldienst stehenden Bewerberinnen/Bewerbern im Dienstweg) an den Landesschulrat für Salzburg zu richten (bei dem auch die erforderlichen Formulare/Unterlagen aufliegen). Eine Darlegung der Vorstellungen über die künftige Tätigkeit in der Funktion ist erwünscht, weitere Unterlagen können angeschlossen werden.
Das Bewerbungsformular kann von der Homepage des Landesschulrates für Salzburg abgerufen werden:
http://land.salzburg.at/landesschulrat/formulare/dokumente/Bewerbungsformular_Schulleiter_LSR_Salzburg.pdf
Die Bewerbung und sämtliche Unterlagen werden den schulischen Gremien übermittelt, wobei es der Bewerberin/dem Bewerber freisteht, einzelne der zusätzlich beigebrachten Unterlagen von der Weiterleitung auszuschließen.
Auf § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. I Nr. 100/1993, in der Fassung des BGBl. I Nr. 65/2004, wird hingewiesen. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil an Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen, und lädt daher Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein.
Wien, 10. März 2008
Für die Bundesministerin:
MR Dr. Friedrich Fröhlich
Erschienen in der Wiener Zeitung am 14.03.2008
Geändert am 14.03.2008